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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wegen der Anhebung der Grundsteuer BZur Vorlage · 2015/195 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 27. August 2015 über weitere Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen informiert. Zehn Beschwerdeführer haben Einspruch gegen die geplante Erhöhung der Grundsteuer B eingelegt. Die Antragsteller fordern, von der Hebesatzerhöhung abzusehen oder den im September 2012 beschlossenen Plan rückgängig zu machen, der eine Anhebung des Hebesatzes von 500 auf 825 Prozent zum 1. Januar 2016 vorsieht.
In den Beschwerden wird auf gestiegene Mietnebenkosten verwiesen und die Forderung gestellt, stattdessen Einsparpotenziale im Haushalt zu nutzen. Zudem wird nach konkreten Kompensationsmaßnahmen, dem Verwendungszweck der Mehreinnahmen sowie deren genauer Höhe gefragt.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die Erhöhung aufgrund der angespannten Finanzlage als Stärkungspaktkommune notwendig sei, um die Einhaltung des Haushaltssanierungsplans und damit die Konsolidierungshilfen des Landes nicht zu gefährden. Die zusätzlichen Steuereinnahmen werden auf 6,35 Millionen Euro geschätzt. Ein spezifischer Verwendungszweck für die Einnahmen sei aufgrund des Grundsatzes der Gesamtdeckung nicht einzeln festzulegen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der aktuelle Haushaltssanierungsplan bereits von der Bezirksregierung Münster genehmigt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen und die Anträge der Beschwerdeführer abzulehnen.
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- 3Gemeinsame Erklärung der Ratsfraktionen SPD, CDU, Grüne, FWI, Die Linke und FDP in Castrop-Rauxeler Stadtrat
- 4Sachstandsbericht Haushaltssanierungsplan 2015 - Stand 30.06.2015Zur Vorlage · 2015/202 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/202 des Haupt- und Finanzausschusses legt den Sachstandsbericht zum Haushaltssanierungsplan 2015 mit dem Stand vom 30. Juni 2015 vor. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hatte den fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2015 bis 2021 in seiner Sitzung vom 18. November 2014 beschlossen, woraufhin die Bezirksregierung Münster die Genehmigung am 24. März 2015 erteilte.
Auf Grundlage des Stärkungspaktgesetzes NRW ist eine jährliche Fortschreibung des Plans sowie die Vorlage eines Berichts zur Umsetzung des laufenden Haushaltsjahres bis zum 31. Juli bei der Bezirksregierung vorgesehen. Dieser Bericht dient als Grundlage für die Berichterstattung der Bezirksregierung an das Ministerium für Inneres und Kommunales.
Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme des Berichts, der der Bezirksregierung Münster und der Kommunalaufsicht am 6. August 2015 übermittelt wurde. Da der textliche Bericht über die Entwicklung des laufenden Haushalts zum ursprünglichen Stichtag noch nicht vorlag, wurde die Aktualisierung zum 15. Juli 2015 vorgenommen. Die neue Abweichungsanalyse ist der Vorlage beigefügt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Sachstandsbericht zum Kenntnisnahme annimmt.
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Hauptdokument|20150806153033|20150806153038|20150807103303|20150806153101|20150806153105|20150806153259|20150806153305
- 5Finanzcontrolling: Unternehmensbericht Stand 15.07.2015Zur Vorlage · 2015/193 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/193 zum Finanzcontrolling der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel mit Stand vom 15. Juli 2015 legt die aktuelle Haushaltslage dar. Die Fachbereiche melden für die Teilergebnishaushalte Verbesserungen in Höhe von insgesamt 1.445.127 Euro, während in den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten eine Prognose über Verbesserungen von 1.329.617 Euro vorliegt.
Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft zeichnen sich wesentliche Einsparungen ab, insbesondere durch Minderaufwendungen bei den Zinsen für Liquiditätskredite in Höhe von einer Million Euro sowie durch die Kreis- und ÖPNV-Umlage. Dem stehen Mindererträge bei den Konzessionsabgaben von RWE sowie erhöhte Auszahlungen bei der Krankenhausinvestitionsumlage gegenüber. Die Hauptverwaltung prognostiziert zudem eine Einsparung bei den Personalkosten von 478.103 Euro.
In anderen Bereichen werden finanzielle Herausforderungen verzeichnet. Bei der Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung sowie bei den Leistungen an Flüchtlinge sind aufgrund von Gesetzesänderungen und steigenden Fallzahlen Defizite bzw. unvorhersehbare Kostenentwicklungen zu erwarten. Im Bereich Soziales steigen die Fallzahlen in verschiedenen Produktgruppen, wobei die genauen finanziellen Auswirkungen noch nicht beziffert werden können. Auch im Grundstücks- und Gebäudemanagement wird aufgrund der weiteren schulischen Nutzung bestimmter Immobilien mit einer Verschlechterung gerechnet. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die noch nicht konkretisierten Verschlechterungen durch die gemeldeten Verbesserungen gedeckt werden können. Der Rat soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 6Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel bei der Buchungsstelle 61.01.525800 - Erstattung an private Unternehmen - in Höhe von 220.852,19 €.Zur Vorlage · 2015/178 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung sieht die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 220.852,19 Euro vor. Der Betrag betrifft die Buchungsstelle für Erstattungen an private Unternehmen und soll eine Haushaltsüberschreitung sowie eine entsprechende Mehrauszahlung im Finanzplan ermöglichen.
Grund für den Bedarf sind Nachforderungen der RWE Deutschland AG aus den Endabrechnungen des Jahres 2013. Diese umfassen eine Forderung für die Konzessionsabgabe Strom in Höhe von 139.369,81 Euro sowie eine Forderung für die Konzessionsabgabe Gas in Höhe von 81.482,38 Euro. Während die Strom-Nachforderung mit der zweiten Abschlagszahlung im Juli 2015 verrechnet wird, muss der Betrag für die Gas-Konzessionsabgabe an das Unternehmen überwiesen werden.
Da nach dem Brutto-Prinzip eine Aufrechnung der Nachforderung mit den Erträgen nicht zulässig ist, müssen die Mittel für die Strom-Komponente bereitgestellt werden, um die geminderte Nettozahlung auszugleichen. Der beantragte Betrag wird durch Minderaufwendungen bei den Zinsen für Kassenkredite gedeckt. Die entsprechende Umbuchung im Ergebnisplan sowie die entsprechende Minderauszahlung im Finanzplan sind im Beschlussvorschlag vorgesehen. Die Maßnahme wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt geleitet.
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- 7Landesgartenschau "EMSCHERLAND 2020" Gemeinsame Bewerbung der Städte Recklinghausen, Herne, Herten, Castrop-Rauxel und der Emschergenossenschaft hier: Beschluss zur Bewerbung um die Ausrichtung der Landesgartenschau für das Jahr 2020Zur Vorlage · 2015/196 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Castrop-Rauxel, Herne, Recklinghausen und Herten bewerben sich gemeinsam mit der Emschergenossenschaft um die Ausrichtung der Landesgartenschau „Emscherland 2020“. Die Bewerbung, die am 1. September 2015 beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden soll, basiert auf einer Machbarkeitsstudie sowie einem Finanzierungskonzept der Emschergenossenschaft. Ziel des Vorhabens ist es, den Abschluss des Emscherumbaus thematisch aufzugreifen und die Entwicklung der Flusslandschaft entlang der Emscher durch verschiedene Entwicklungsschwerpunkte wie Wasser-, Stadt- und Industriegärten zu begleiten.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat der Bewerbung unter bestimmten Bedingungen zugestimmt. Die finanzielle Beteiligung der Stadt am Investitionshaushalt soll auf maximal 48.400 Euro begrenzt werden. Zudem beschloss der Rat, das finanzielle Risiko aus dem Durchführungshaushalt zu begrenzen, indem die Stadt lediglich einen Anteil von 1 % an der geplanten Durchführungsgesellschaft übernimmt und sich auf eine Verpflichtung zum Verlustausgleich in dieser Höhe beschränkt. Die Gründung der Gesellschaft soll unter Beteiligung der Emschergenossenschaft, des Regionalverbandes Ruhr, der LAGL und der vier Bewerberstädte erfolgen. Die Deckung der konsumptiven Aufwendungen für den Haushaltssanierungsplan soll durch Aufwandsreduzierungen bei Geschäftsaufwendungen innerhalb der Verwaltung erfolgen. Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist zudem die Zustimmung der Bezirksregierung Münster.
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Hauptdokument|20150813083926|20150813083953|20150813084008|20150813084028|20150813084046|20150813084109|20150813084142|20150813084157|20150814105518
- 7.aAntrag der Ratsfraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP vom 24.08.2015 hier: Ergänzungsantrag Landesgartenschau ´EMSCHERLAND 2020´Zur Vorlage · 2015/209 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2015/209 befasst sich mit einem Ergänzungsantrag zur Landesgartenschau „EMSCHERLAND 2020“. Der Antrag wurde am 24. August 2015 von den Ratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gestellt.
Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 25. August 2015 sowie im Rat der Stadt am 27. August 2015 vorgesehen. Gemäß den Angaben in der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Antrag zu erwarten. Der Beschlussvorschlag orientiert sich inhaltlich an den im Antrag formulierten Forderungen der beteiligten Fraktionen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 8Soziale Stadt HabinghorstZur Vorlage · 2015/191 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel hat für das Projekt „Soziale Stadt Habinghorst“ eine Verlängerung der Förderperiode für die Jahre 2015 und 2016 durch die Bezirksregierung Münster erwirkt. Im Rahmen der Vorlage 2015/191 wird dem Rat der Stadt ein Rückblick auf die finanziellen Ergebnisse der ersten Förderperiode, die von Dezember 2010 bis Juni 201、5 reichte, vorgelegt.
Die Dokumentation umfasst verschiedene Zuwendungsbescheide, die im Zeitraum zwischen 2010 und 2014 durch die Verwaltung beantragt und durch die Bewilligungsbehörde genehmigt wurden. Die Vorlage stellt die ursprünglich geplanten Kosten den tatsächlich verausgabten Beträgen gegenüber. Dabei werden sowohl investive bauliche Maßnahmen als auch konsumtive Maßnahmen aufgeführt, darunter Projekte zur Erschließung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten, die Gestaltung der Grünen Achse Habinghorst, Lichtkonzepte für die Lange Straße sowie die Einrichtung eines Stadtteilmanagements.
Die Auswertung zeigt unterschiedliche finanzielle Entwicklungen innerhalb der Einzelprojekte. Während bei einigen Maßnahmen Einsparungen erzielt wurden, etwa im Bereich der Stadtteilmütter oder der Planung von Spielorten, kam es bei anderen Projekten zu Kostenveränderungen. So führten die Verlängerung des Stadtteilmanagements und die Nutzung von Mitteln zur Deckung anderer Projekte zu Verschiebungen in der Budgetplanung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vorliegenden Informationen zu den finanziellen Ergebnissen des betrachteten Förderzeitraums zur Kenntnis nimmt.
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- 9Soziale Stadt Habinghorst hier: FassadenprogrammZur Vorlage · 2015/187 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Einführung eines Fassadenprogramms im Programmgebiet „Soziale Stadt Habinghorst“. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird der Rat der Stadt dazu angehalten, die Richtlinien für die Gestaltung von Hausflächen zu beschließen. Ziel der Maßnahme ist es, die Eigentümer bei der Aufwertung von Fassaden finanziell und beratend zu unterstützen, um das Erscheinungsbild des Stadtteils, insbesondere im Bereich der Lange Straße, zu verbessern und die Attraktivität als Wohn- und Einzelhandelsstandort zu steigern.
Die Zuwendungen werden auf Grundlage von Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen sowie eines Förderbescheids der Bezirksregierung Münster gewährt. Gefördert werden können private Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgebäuden, sofern die Maßnahmen zu einer nachhaltigen Verbesserung des Stadtbildes führen. Zu den förderfähigen Leistungen gehören die Renovierung und Restaurierung von Außenwänden, die Reinigung, das Verputzen sowie die Instandsetzung von Stuck oder Ornamenten. Auch Kosten für notwendige Einrüstungen und fachliche Beratung sind abgedeckt.
Eine Förderung ist ausgeschlossen für Maßnahmen, die bereits vor der Bewilligung begonnen wurden, für reine Wärmedämmungen sowie für Leistungen, die durch andere Programme bereits gefördert werden. Zudem dürfen die Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden. Der Förderzeitraum ist bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Stadt unter Berücksichtigung der Haushaltslage.
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- 10Petition der Tierfreunde Castrop-Rauxel auf Verbot des "Ponyreitens" auf Kirmessen und das Verbot von Gastspielen von Zirkusbetrieben mit WildtierenZur Vorlage · 2015/198 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/198 befasst sich mit einer Petition der Tierfreunde Castrop-Rauxel, die ein Verbot von Ponyreiten auf Kirmesveranstaltungen sowie ein Verbot von Zirkusgastspielen mit Wildtieren fordert. Die Antragsteller legten hierfür eine Liste mit 129 Unterschriften sowie 909 Einträge einer Onlinepetition vor. Als Begründung wurden die Überprüfung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes durch Unternehmen sowie der Verweis auf ähnliche Beschlüsse in anderen Kommunen angeführt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass ein Verbot von Ponyreiten auf Kirmessen rechtlich als Gewerbeuntersagung einzustufen wäre. Ein solcher Beschluss würde die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit und die Gewerbefreiheit berühren und wäre klagbar. Die Kontrolle der Tierhaltung obliegt den zuständigen Veterinärämtern, welche Erlaubnisse mit tierschutzrechtlichen Auflagen versehen und deren Einhaltung überwachen können.
Hinsichtlich der Gastspiele von Zirkusbetrieben mit Wildtieren wird vorgeschlagen, die Bereitstellung städtischer Flächen oder Quartiere für Unternehmen zu unterlassen, die freilebende Wildtiere vorführen, sofern diese nicht als Nutztiere domestiziert sind. Ein allgemeines Verbot über die städtische Verfügungsgewalt hinaus würde ebenfalls die rechtlichen Konsequenzen einer Gewerbeuntersagung nach sich ziehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das Ponyreiten nicht zu verbieten, jedoch keine städtischen Flächen für Zirkusgastspiele mit nicht domestizierten Wildtieren zur Verfügung zu stellen.
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- 11Entwicklung des Kraftwerkgeländes Knepper zu einem interkommunalen GewerbegebietZur Vorlage · 2015/164 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Verwaltung anzuweisen, gemeinsam mit der Stadt Dortmund die Entwicklung des stillgelegten Kraftwerksgeländes Knepper zu einem interkommunalen Gewerbegebiet vorzubereiten. In diesem Zusammenhang sollen die Gespräche mit dem Grundstückseigentümer E.ON fortgesetzt werden. Ziel ist es, für das Areal sowie die angrenzenden unbebauten Betriebsflächen Planrecht für eine gewerbliche Nutzung zu schaffen.
Das Gelände umfasst insgesamt rund 59,4 Hektar, wobei etwa 7,3 Hektar auf dem Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel liegen. Seit der Einstellung des Kraftwerksbetriebs Ende 2014 prüft die E.ON Kraftwerke GmbH verschiedene Szenarien für die zukünftige Nutzung des Standortes, darunter einen vollständigen oder teilweisen Rückbau der Anlagen. Die Verwaltung beabsichtigt, die notwendigen Planungsabstimmungen zunächst im Rahmen einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zwischen den beteiligten Städten durchzuführen.
Für die Realisierung des Vorhabens sind Anpassungen in der regionalen und kommunalen Planung erforderlich. Dies betrifft sowohl den Regionalplan als auch die Flächennutzungspläne beider Städte, da die Flächen derzeit als Standorte für technische Ver- und Entsorgung sowie für Kraftwerksnutzungen ausgewiesen sind. Die weitere Koordination der Aktivitäten und Gespräche mit dem Eigentümer soll durch die Wirtschaftsförderung Dortmund erfolgen. Eine Entscheidung über die konkrete Aufgaben- und Kostenverteilung sowie die verbindliche Bauleitplanung wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Vorlage dem Rat vorgelegt.
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- 12Neufassung der Satzung über gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen für den Bereich der Innenstadt der Stadt Castrop-Rauxel (Werbesatzung) Hier: Satzungsbeschluss nach § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und des § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V.m. § 19 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)Zur Vorlage · 2015/168 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zum Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sieht die Neufassung der Satzung über gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen für den Bereich der Innenstadt von Castrop-Rauxel vor. Ziel der Neufassung ist es, den historischen Charakter der Altstadt zu wahren und die gestalterische Qualität des Stadtbildes durch klare Vorgaben für Werbeanlagen und Warenautomaten zu sichern. Die Überarbeitung erfolgt unter anderem aufgrund rechtlicher Hinweise aus einem Rechtsstreit sowie eines politischen Prüfauftrags, um bestehende Lücken im Geltungsbereich und in der Regelungspraxis zu schließen.
Die Neufassung beinhaltet eine Anpassung des räumlichen Geltungsbereichs sowie eine Überarbeitung der Präambel. Inhaltliche Änderungen umfassen die Vereinfachung der Regelungen für Parallelwerbeanlagen und Werbeausleger sowie eine Erhöhung des zulässigen Anteils von Beklebungen an Glasflächen auf 40 Prozent. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen mobile Werbeträger künftig einen Freiraum von 1,50 Metern auf Gehwegen lassen, wobei diese Regelung in der Fußgängerzone nicht gilt. Zudem wird für kleine Ladenlokale mit einer Breite von bis zu zwei Metern ein erweitertes Maß an Werbemöglichkeiten zugestanden.
Zur Umsetzung sieht die Verwaltung ein Beratungskonzept vor, bei dem neue Ladeninhaber durch die zuständige Fachabteilung frühzeitig über die Rahmenbedingungen informiert werden sollen. Ein Austausch mit dem Cityring e.V. fand im Rahmen des Verfahrens statt. Die Neufassung der Satzung verursacht keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt.
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- 12.aErgänzung der Präambel der Werbesatzung Vorlage ist noch nicht veröffentlicht worden.
- 13Bebauungsplan Nr. 232 Planbereich "An der Glückauf-Kampfbahn" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidungen über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2015/156 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat den Bebauungsplan Nr. 232 für den Planbereich „An der Glückauf-Kampfbahn“ als Satzung beschlossen. Das Plangebiet umfasst ein 0,27 Hektar großes Grundstück in der Gemarkung Ickern, auf dem sich die ehemalige Barbara Turnhalle befindet. Ziel der Planung ist die Umwidmung der Fläche von einer Sporthallenfläche hin zu einem allgemeinen Wohngebiet.
Die Planung dient der städtebaulichen Nachverdichtung im Innenbereich, um den Leerstand des ehemaligen Turnhallengeländes zu beenden und eine geordnete Entwicklung zu gewährleisten. Ein zentrales Vorhaben ist die geplante Errichtung einer Wohneinrichtung durch die bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Diese Einrichtung soll Wohnraum für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf bieten und zudem tagesstrukturierende Tätigkeiten ermöglichen. Durch die Neunutzung soll die bestehende Infrastruktur genutzt und eine weitere Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden werden.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen der beteiligten Behörden, die Themen wie Artenschutz, Leitungsrechte und die Versickerung von Niederschlagswasser betreffen, geprüft und in den Abwägungsvorschlag der Verwaltung integriert. Redaktionelle Änderungen am Plan betreffen unter anderem die Erweiterung eines Leitungsrechts sowie Ergänzungen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung. Der Bebauungsplan ermöglicht zudem die Errichtung von Wohngebäuden mit bis zu drei Vollgeschossen und schließt Nutzungen wie Tankstellen oder Gartenbaubetriebe aus.
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Hauptdokument|20150529120021|20150529120033|20150616093936|20150616093945|20150622080224|20150622080234|20150622080244|20150622080258
- 14Bebauungsplan Nr. 224 1. Änderung Planbereich "Wartburgstraße/ Mittelstandspark West" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2015/157 · Sitzungsvorlage
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Hauptdokument|20150619093227|20150619093233|20150619093238|20150619093255|20150619093311
- 15Beteiligung der Stadt Castrop-Rauxel an der Zukunftsinitiative "Wasser in der Stadt von morgen" als Element einer nachhaltigen Stadtentwicklung über Integrale WasserwirtschaftZur Vorlage · 2015/147 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ zu begrüßen. Ziel der Initiative ist eine nachhaltige Stadtentwicklung durch das Leitbild der „Integralen Wasserwirtschaft“. Dabei sollen die Bereiche Siedlungswasserwirtschaft, Klimaanpassung, Überflutungsschutz bei Starkregenereignissen sowie die ökologische Stadt- und Quartiersentwicklung miteinander verknüpft werden. Die Verwaltung ist angewiesen, dieses Leitbild bei Planungs- und Baumaßnahmen zu verfolgen und die Ziele der Initiative in die Umsetzung zu bringen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die geplante Teilnahme am NRW-Landeswettbewerb „Wasser in der Stadt von morgen“. Die Verwaltung soll im Zeitraum von 2015 bis 2020 geeignete Projekte auswählen und vorbereiten, sofern die Finanzierung der erforderlichen Eigenanteile gesichert ist. Der Wettbewerb bietet durch die Kombination von EFRE-Mitteln, Landesmitteln und Mitteln der Emschergenossenschaft neue Förderoptionen für die nachhaltige Stadtentwicklung.
Zudem wird die Kooperation mit der Emschergenossenschaft vertieft. Die Verwaltung wird die Zusammenarbeit hinsichtlich der Leitlinien und konkreten Themenfelder abstimmen und die Ergebnisse dem Betriebsausschuss 3 zur Kenntnis geben. Die Emschergenossenschaft bietet hierbei Unterstützung bei der Datenaufbereitung, der fachlichen Beratung für integrierte Planungskonzepte sowie bei der Koordination von Schnittstellen zu Förderprogrammen an. Über den Fortschritt der Initiative soll die Verwaltung dem Rat bzw. dem Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb jährlich berichten.
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- 16Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31.12.2014Zur Vorlage · 2015/199.1 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2015/199.1 befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Castrop-Rauxel zum 31. Dezember 2014. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat die Prüfung des Jahresabschlusses nebst Anhang und Lagebericht durchgeführt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Die Prüfung ergab, dass der Abschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den örtlichen Satzungen entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt.
Im Zuge der Prüfung wurden Korrekturbuchungen vorgenommen, wodurch sich die Bilanzsumme auf 527.833.093,47 € erhöhte. Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2014 beläuft sich auf einen Fehlbetrag von 8.212.373,18 €. Dieser trägt dazu bei, dass der auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisende, nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag insgesamt 76.625.161,45 € beträgt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, den Prüfbericht zu übernehmen, den Bestätigungsvermerk zu erteilen und dem Rat der Stadt die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters zu empfehlen. Für den Rat der Stadt ist vorgesehen, das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis zu nehmen, den Jahresabschluss in der vorliegenden Fassung festzustellen und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
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- 17Erlass einer Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel“ -AöR-Zur Vorlage · 2015/203 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/203 sieht die Erlassung einer ergänzten Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel, den EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR- vor. Gegenstand der Vorlage ist die formale Anpassung des Anstaltszwecks gemäß § 2 der Unternehmenssatzung.
Der EUV übernimmt bereits seit geraumer Zeit die Unterhaltung verschiedener Gewässer im Stadtgebiet, wie beispielsweise den Landwehrbach oder den Mühlenbach, sowie Aufgaben im Bereich des Gewässerausbaus, der Wasserführung und des Hochwasserschutzes. Die Durchführung der Gewässerunterhaltung erfolgt dabei als Pflichtaufgabe gemäß § 91 Absatz 1a des Landeswassergesetzes für die Stadt Castrop-Rauxel. Da der EUV diese Tätigkeiten bereits wahrnimmt, ist laut Verwaltung keine formale Aufgabenübertragung erforderlich; die Anpassung der Satzung dient lediglich der expliziten Erwähnung dieser Aufgaben im Unternehmenszweck.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Wahrnehmung der Gewässerunterhaltung durch den EUV sowie die damit verbundene Ergänzung der Satzung beschließt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für den Erlass der Kommunalunternehmenssatzung beim Rat der Stadt, nachdem die Vorlage im Verwaltungsrat beraten wurde. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 18Neubildung des Genossenschaftsrates der Emschergenossenschaft 2015 bis 2020 hier: Bestellung eines MitgliedsZur Vorlage · 2015/179 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/179 befasst sich mit der Neubesetzung des Genossenschaftsrates der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode von 2015 bis 2020. Da die aktuelle fünfjährige Amtszeit der Mitglieder und ihrer Stellvertreter in diesem Jahr endet, steht eine Neuwahl an. Die Entscheidung über die neuen Mitglieder obliegt der Genossenschaftsversammlung, die für den 18. November 2015 angesetzt ist. Der Genossenschaftsrat, der sich aus 15 Mitgliedern zusammensetzt, bereitet hierfür die entsprechenden Vorschläge vor.
Bisher wird die Stadt Castrop-Rauxel durch ein Mitglied des Rates als stellvertretendes Mitglied im Genossenschaftsrat vertreten. Um die fristgerechte Einladung zur anstehenden Genossenschaftsversammlung und zur vorlaufenden Sitzung des Genossenschaftsrates zu gewährleisten, ist die Benennung der Vertretung durch den Rat der Stadt erforderlich.
Die Vorlage weist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Emschergenossenschaftsgesetzes hin. Demnach ist eine Mitgliedschaft im Genossenschaftsrat für Personen ausgeschlossen, die als Delegierte in der Genossenschaftsversammlung fungieren. Da bereits Ratsmitglieder sowie ein Mitglied des EUV-Vorstands als Delegierte für die kommende Periode gewählt wurden, müssen bei der Besetzung des Genossenschaftsrates die Unvereinbarkeit mit Delegiertenfunktionen sowie die Unabhängigkeit von einem Dienstverhältnis zu anderen Genossen berücksichtigt werden. Eine Wiederwahl des bisherigen Mitglieds ist rechtlich zulässig. Die Entscheidung über die Bestellung erfolgt durch einen Beschlussvorschlag des Rates der Stadt.
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- 19Bestellung eines BürgerbeauftragtenZur Vorlage · 2015/194 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät in seiner Sitzung am 27. August 2015 über die Neubesetzung des ehrenamtlichen Bürgerbeauftragten. Die Position ist seit dem 1. Januar 2014 vakant. Es wird vorgeschlagen, einen ehemaligen Leiter des Jugendamtes für die Zeit vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 als ehrenamtlichen Bürgerbeauftragten zu berufen. Der Bürgermeister soll hierfür die Zustimmung des vorgeschlagenen Kandidaten einholen.
Zusätzlich ist die Wahl der Person als sachkundiger Bürger in den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung vorgesehen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit soll eine monatliche Pauschale zur Deckung der Auslagen in Höhe von 50 Euro gewährt werden. Die Bestimmungen zur Gewährung von Sitzungsgeldern bleiben hiervon unberührt. Die ehrenamtliche Tätigkeit als Bürgerbeauftragter kann sowohl durch den Beauftragten als auch durch den Rat jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden, wobei die Pauschale im Falle einer vorzeitigen Freistellung anteilig zu kürzen ist.
Die organisatorischen Einzelheiten der Tätigkeit werden zwischen dem Bürgermeister und dem Bürgerbeauftragten vereinbart. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen jährlichen Aufwand von etwa 710 Euro, der sich aus der monatlichen Pauschale und den Sitzungsgeldern zusammensetzt. Die Finanzierung der Sachaufwendungen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert.
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- 20Beteiligung der Stadtwerke Castrop-Rauxel am Windrad Süd Kapitaleinlage der Stadt Castrop-Rauxel in die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbHZur Vorlage · 2015/207 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über eine Beteiligung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH an den neu zu gründenden Gesellschaften CAS Wind GmbH & Co. KG sowie CAS Wind Verwaltungs-GmbH entscheiden. Ziel des Vorhabens ist die Umsetzung eines Windenergieprojekts im Süden der Stadt, für das bereits eine Baugenehmigung des Kreises Recklinghausen vorliegt. Die Stadtwerke GmbH und ein privater Partner sollen jeweils 50 Prozent der Anteile an den neuen Gesellschaften halten.
Da die Finanzierung des Projekts durch Kreditinstitute eine Eigenkapitaleinlage von 20 Prozent voraussetzt, ist eine Kapitalerhöhung notwendig. Die Stadt Castrop-Rauxel soll hierfür eine Kapitaleinlage in die Stadtwerke GmbH in Höhe von 195.390 Euro leisten. Die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Mittel erfolgt durch Mehreinzahlungen aus dem Verkauf von Grundbesitz sowie durch Minderauszahlungen im Bereich der Brücke Bennertor.
Die Vorlage sieht vor, dass die Kapitalanlage angemessen verzinst wird. Um die Erträge für den städtischen Haushalt zu sichern, sollen die Gesellschafter künftig eine Vollausschüttung der Jahresüberschüsse beschließen; Abweichungen hiervon bedürfen der Zustimmung des Rates. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht, der die Beteiligung anzuzeigen ist.
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- 21Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 06.07.2015 gem. § 60 Abs.1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW zur Bereitstellung von überplanplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 11.14.521705 (Instandhaltung der Grundstücke u. bauliche Anlagen, Vorhaben 98)Zur Vorlage · 2015/170 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung vom 6. Juli 2015 genehmigen. Gegenstand der Entscheidung ist die Änderung eines bereits bestehenden Deckungsvorschlags zur Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Konkret geht es um die Buchungsstelle 11.14.521705, welche die Instandhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen umfasst. Die Vorlage sieht vor, die bereits durch einen Ratsbeschluss vom 18. Juni 2015 bereitgestellten Mittel in Höhe von 144.649,96 Euro um weitere 38.559 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung dieser zusätzlichen Mittel erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 11.14.523105 für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen in gleicher Höhe. Parallel dazu wird vorgeschlagen, die korrespondierenden Auszahlungsmittel im Finanzhaushalt bei der Buchungsstelle 11.14.721705 bereitzustellen. Die Deckung der hierfür erforderlichen Mittel erfolgt durch entsprechende Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 11.14.723105. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister und dem Technischen Beigeordneten unterzeichnet.
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- 22Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH Hier: Bestellung Stellvertreter der Vertretung in der GesellschafterversammlungZur Vorlage · 2015/188 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/188 der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Bestellung einer stellvertretenden Vertretung für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, eine Vertretung für den Fall vorzusehen, dass der bereits gewählte kommunale Vertreter der Gesellschafterversammlung verhindert oder abwesend ist.
Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftervertrages zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Gelsenwasser AG wurde in der Ratssitzung vom 26. Juni 2014 ein Vertreter für die Wahlperiode 2014 bis 2020 bestimmt. Um die Funktionsfähigkeit der Gesellschafterversammlung bei Abwesenheit dieses Vertreters zu gewährleisten, wird nun die Wahl eines persönlichen Stellvertreters beantragt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein Ratsmitglied als stellvertretenden Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung zu wählen. Laut der vorliegenden Unterlagen ergeben sich aus dieser Personalentscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für den städtischen Haushalt. Die Entscheidung wird dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung am 27. August 2015 vorgelegt.
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- 23Umbesetzung im Beirat für Menschen mit Behinderung Vorlage ist noch nicht veröffentlicht worden.
- 24Antrag FDP-Fraktion vom 12.08.2015 Ausschussumbesetzung im UmweltausschussZur Vorlage · 2015/204 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2015/204 befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion vom 12. August 2015. Gegenstand der Vorlage ist die Neubesetzung von Mitgliedern im Umweltausschuss der Stadt Castrop-Rauxel.
Der Antrag wurde im Bereich der Rechts- und Ratsangelegenheiten eingeordnet und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 27. August 2015 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Neubesetzung der Ausschussmitglieder keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 25Antrag SPD-Fraktion vom 17.08.2015; Ausschussumbesetzung im Verwaltungsrat EUV und SeniorenbeiratZur Vorlage · 2015/205 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage mit der Nummer 2015/205 befasst sich mit einem Antrag der SPD-Fraktion vom 17. August 2015. Gegenstand der Vorlage ist die Besetzung der Ausschüsse im Verwaltungsrat EUV sowie des Seniorenbeirats.
Die Vorlage wurde im Bereich der Rechts- und Ratsangelegenheiten erstellt und ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 27. August 2015 vorgesehen. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für dieses Anliegen liegt beim Rat der Stadt.
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- 26Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. vom 13.08.2015 hier: Änderung der Friedhofsatzung
- 27Anfragen der Ratsmitglieder
- 28Mitteilungen der Verwaltung
- 1Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten des Technischen Beigeordneten Heiko Dobrindtnicht öffentlich
- 2Beteiligung der Stadtwerke Castrop-Rauxel am Windrad Südnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich