Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Vorstellung der Klimaschutzkoordinatorin
- 4Umstellung der Trinkwasserlieferung der Gelsenwasser AG in Teilen des StadtgebietesZur Vorlage · 2015/186 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/186 informiert über eine anstehende Änderung der Trinkwasserlieferung in Teilen des Castroper Stadtgebietes. Die Gelsenwasser AG stellt die Versorgung bestimmter Stadtteile um, sodass diese ab September oder Oktober nicht mehr aus den Wasserwerken an der Ruhr, konkret aus dem Wasserwerk Witten, sondern ausschließlich aus dem Wasserwerk Haltern beliefert werden.
Betroffen von dieser Umstellung sind die Stadtteile Pöppinghausen, Bladenhorst, Henrichenburg, Habinghorst und Ickern. Hintergrund der Maßnahme ist die kontinuierliche Verbesserung der Aufbereitungsprozesse in den Wasserwerken, wie sie von den Wasserbehörden zum vorbeugenden Gesundheitsschutz vorgegeben wird. Diese Optimierung der Aufbereitungsprozesse geht mit einer Anpassung der Lieferstrukturen und der Wasserkapazitäten einher.
Der technische Beigeordnete legt der Vorlage vor, dass der Umweltausschuss den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt. Die finanziellen Auswirkungen der Umstellung werden als nicht haushaltsberührend eingestuft. Vertreter der Gelsenwasser AG werden im Rahmen der Sitzung über den weiteren Zeitplan sowie die Details der Umsetzung berichten. Die genaue Veränderung der Versorgungsgrenzen ist einem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
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- 5Sachstand Deponie BrandheideZur Vorlage · 2015/190 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2015/190 zum Sachstand der Altablagerung Brandheide informiert über die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der Deponie im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Die Fläche wurde zwischen 1959 und 1972 zur Ablagerung von Hausmüll, Bauabfällen und Teerschlämmen genutzt. Da die Deponie nicht den technischen Spezifikationen des nach 1972 geltenden Abfallrechts entsprach, fehlen Sicherungssysteme wie eine Sickerwasser- oder Gasfassung. Untersuchungen der zuständigen Kreisordnungsbehörde haben ergeben, dass vom Deponiekörper, insbesondere einem Teersumpf, Gefahren für das Grundwasser und einen Bach ausgehen. Die Stadt Castrop-Rauxel ist aufgrund ihrer Rolle als ehemalige Betreiberin und Eigentümerin der betroffenen Grundstücke für die Sanierung verantwortlich.
Der Sanierungsplan, dessen verbindliche Erklärung durch den Kreis Recklinghausen für den Spätsommer 201<0xC2>5 vorgesehen ist, gliedert sich in verschiedene Phasen. In der ersten Sanierungsstufe sind bautechnische Maßnahmen zur hydraulischen Trennung von Gewässer und Sickerwasser, die Errichtung einer Sickerwasserfassung sowie die Minderung der Sickerwasserneubildung geplant. Auf ein etwa zweijähriges Monitoring folgt eine Entscheidungsphase über mögliche weitere Maßnahmen der zweiten Sanierungsstufe. Parallel dazu ist die Offenlegung der Gewässer 12.2. und 12.2.2 geplant, um die ökologische Bedeutung der Nettebachsystem-Zuläufe zu erhöhen. Eine Bürgerinformationsveranstaltung im Bürgerhaus Bövinghausen ist für den 2. September 2015 angesetzt.
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- 6Landesgartenschau 'EMSCHERLAND 2020' Gemeinsame Bewerbung der Städte Recklinghausen, Herne, Herten, Castrop-Rauxel und der Emschergenossenschaft hier: Beschluss zur Bewerbung um die Ausrichtung der Landesgartenschau für das Jahr 2020Zur Vorlage · 2015/196 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Castrop-Rauxel, Herne, Recklinghausen und Herten bewerben sich gemeinsam mit der Emschergenossenschaft um die Ausrichtung der Landesgartenschau „Emscherland 2020“. Die Bewerbung, die am 1. September 2015 beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden soll, basiert auf einer Machbarkeitsstudie sowie einem Finanzierungskonzept der Emschergenossenschaft. Ziel des Vorhabens ist es, den Abschluss des Emscherumbaus thematisch aufzugreifen und die Entwicklung der Flusslandschaft entlang der Emscher durch verschiedene Entwicklungsschwerpunkte wie Wasser-, Stadt- und Industriegärten zu begleiten.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat der Bewerbung unter bestimmten Bedingungen zugestimmt. Die finanzielle Beteiligung der Stadt am Investitionshaushalt soll auf maximal 48.400 Euro begrenzt werden. Zudem beschloss der Rat, das finanzielle Risiko aus dem Durchführungshaushalt zu begrenzen, indem die Stadt lediglich einen Anteil von 1 % an der geplanten Durchführungsgesellschaft übernimmt und sich auf eine Verpflichtung zum Verlustausgleich in dieser Höhe beschränkt. Die Gründung der Gesellschaft soll unter Beteiligung der Emschergenossenschaft, des Regionalverbandes Ruhr, der LAGL und der vier Bewerberstädte erfolgen. Die Deckung der konsumptiven Aufwendungen für den Haushaltssanierungsplan soll durch Aufwandsreduzierungen bei Geschäftsaufwendungen innerhalb der Verwaltung erfolgen. Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist zudem die Zustimmung der Bezirksregierung Münster.
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Hauptdokument|20150813083926|20150813083953|20150813084008|20150813084028|20150813084046|20150813084109|20150813084142|20150813084157|20150814105518
- 7Entwicklung des Kraftwerkgeländes Knepper zu einem interkommunalen GewerbegebietZur Vorlage · 2015/164 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Verwaltung anzuweisen, gemeinsam mit der Stadt Dortmund die Entwicklung des stillgelegten Kraftwerksgeländes Knepper zu einem interkommunalen Gewerbegebiet vorzubereiten. In diesem Zusammenhang sollen die Gespräche mit dem Grundstückseigentümer E.ON fortgesetzt werden. Ziel ist es, für das Areal sowie die angrenzenden unbebauten Betriebsflächen Planrecht für eine gewerbliche Nutzung zu schaffen.
Das Gelände umfasst insgesamt rund 59,4 Hektar, wobei etwa 7,3 Hektar auf dem Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel liegen. Seit der Einstellung des Kraftwerksbetriebs Ende 2014 prüft die E.ON Kraftwerke GmbH verschiedene Szenarien für die zukünftige Nutzung des Standortes, darunter einen vollständigen oder teilweisen Rückbau der Anlagen. Die Verwaltung beabsichtigt, die notwendigen Planungsabstimmungen zunächst im Rahmen einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zwischen den beteiligten Städten durchzuführen.
Für die Realisierung des Vorhabens sind Anpassungen in der regionalen und kommunalen Planung erforderlich. Dies betrifft sowohl den Regionalplan als auch die Flächennutzungspläne beider Städte, da die Flächen derzeit als Standorte für technische Ver- und Entsorgung sowie für Kraftwerksnutzungen ausgewiesen sind. Die weitere Koordination der Aktivitäten und Gespräche mit dem Eigentümer soll durch die Wirtschaftsförderung Dortmund erfolgen. Eine Entscheidung über die konkrete Aufgaben- und Kostenverteilung sowie die verbindliche Bauleitplanung wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Vorlage dem Rat vorgelegt.
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- 81. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich: Erin / Karlstraße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2015/167 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf zur ersten Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Erin / Karlstraße“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf soll für die Dauer eines Monats jedermann zur Einsicht bereitgestellt werden.
Die Änderung betrifft ein Gebiet im Ortsteil Castrop, das den Eingangsbereich des Dienstleistungs-, Gewerbe- und Landschaftsparks Erin sowie die Bereiche nördlich und südlich der Karlstraße umfasst. Ziel der Planung ist die Anpassung der Flächennutzung an die bestehenden Gegebenheiten. Im Bereich westlich des Altstadtrings soll die bisher als Sonderbaufläche für Büro-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetriebe dargestellte Fläche in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt werden. Grund hierfür ist die Feststellung, dass eine Sonderbaufläche im Bebauungsplan nicht zweckmäßig ist, da die angestrebte Nutzung auch als Gewerbegebiet realisierbar ist.
Für die Flächen beidseits der Karlstraße ist vorgesehen, die bisher als gemischte Baufläche dargestellte Nutzung in eine Wohnbaufläche zu ändern. Da in diesem Bereich aktuell überwiegend Wohnbebauung vorhanden ist, soll die neue Darstellung die Festsetzung als „besonderes Wohngebiet“ ermöglichen. Dies soll Handwerksbetrieben mit zugehörigen Wohnungen Raum bieten, ohne die strikten Nutzungsverhältnisse eines Mischgebiets einzuhalten. Gleichzeitig wird die Integration eines bestehenden Betriebs für Objekteinrichtungen vorgesehen. Das Verfahren erfolgt parallel zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 127a sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 230.
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- 9Bebauungsplan Nr. 230 Planbereich: „Karlstraße“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2015/182 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 230 für den Planbereich „Karlstraße“ zur öffentlichen Auslegung vorzulegen. Die Unterlagen, die auch den Umweltbericht und umweltbezogene Stellungnahmen umfassen, sollen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats jedermannem zur Einsicht bereitgestellt werden.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 6,9 Hektar an der Grenze der Ortsteile Behringhausen und Obercastrop. Ziel der Planung ist die Nachverdichtung und die Abrundung des Ortsrandes durch die bauliche Ergänzung bestehender Strukturen sowie die erstmalige Bebauung bisher ungenutzter Flächen. Geplant ist die Ausweisung von allgemeinen und besonderen Wohngebieten, die neben Wohnnutzungen auch mit Wohnen vereinbare Gewerbebetriebe zulassen. Der Bau von etwa zwölf Gebäuden mit einer maximalen Höhe von zwei Geschossen wird angestrebt. Um die städtebauliche Ordnung zu wahren, sind Nutzungen wie Tankstellen oder Läden ausgeschlossen.
Die Planung sieht Maßnahmen zum Schallschutz vor, um die bestehende Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Sportanlagen zu sichern. Zudem sollen private Grünflächen und Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung der Grünstrukturen festgesetzt werden. Eine Umweltprüfung ergab keine erheblichen Beeinträchtigungen für Boden, Wasser, Luft oder Klima. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand werden auf etwa 44.000 Euro geschätzt, wobei sich die Grundstückseigentümer anteilig an den Planungs- und Gutachterkosten beteiligen. Ein Satzungsbeschluss wird für das vierte Quartal des Jahres 2015 angestrebt.
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Hauptdokument|20150724092238|20150729113252|20150729112206|20150724092256|20150724092304
- 10(ohne Titel)
- 11Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 12Beteiligung der Stadt Castrop-Rauxel an der Zukunftsinitiative 'Wasser in der Stadt von morgen' als Element einer nachhaltigen Stadtentwicklung über Integrale WasserwirtschaftZur Vorlage · 2015/147 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ zu begrüßen. Ziel der Initiative ist eine nachhaltige Stadtentwicklung durch das Leitbild der „Integralen Wasserwirtschaft“. Dabei sollen die Bereiche Siedlungswasserwirtschaft, Klimaanpassung, Überflutungsschutz bei Starkregenereignissen sowie die ökologische Stadt- und Quartiersentwicklung miteinander verknüpft werden. Die Verwaltung ist angewiesen, dieses Leitbild bei Planungs- und Baumaßnahmen zu verfolgen und die Ziele der Initiative in die Umsetzung zu bringen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die geplante Teilnahme am NRW-Landeswettbewerb „Wasser in der Stadt von morgen“. Die Verwaltung soll im Zeitraum von 2015 bis 2020 geeignete Projekte auswählen und vorbereiten, sofern die Finanzierung der erforderlichen Eigenanteile gesichert ist. Der Wettbewerb bietet durch die Kombination von EFRE-Mitteln, Landesmitteln und Mitteln der Emschergenossenschaft neue Förderoptionen für die nachhaltige Stadtentwicklung.
Zudem wird die Kooperation mit der Emschergenossenschaft vertieft. Die Verwaltung wird die Zusammenarbeit hinsichtlich der Leitlinien und konkreten Themenfelder abstimmen und die Ergebnisse dem Betriebsausschuss 3 zur Kenntnis geben. Die Emschergenossenschaft bietet hierbei Unterstützung bei der Datenaufbereitung, der fachlichen Beratung für integrierte Planungskonzepte sowie bei der Koordination von Schnittstellen zu Förderprogrammen an. Über den Fortschritt der Initiative soll die Verwaltung dem Rat bzw. dem Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb jährlich berichten.
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- 13Potenziale der Green Economy in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2015/189 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2015/189 des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung befasst sich mit den Potenzialen der Green Economy in Castrop-Rauxel. Der Bericht analysiert verschiedene Wirtschaftsbereiche hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Standortattraktivität.
Im Bereich der erneuerbaren Energien werden die bestehenden Windenergieanlagen sowie die Photovoltaikanlagen des EUV Stadtbetriebs aufgeführt, die jährlich eine CO2-Einsparung von 506 Tonnen bewirken. Während für Windenergie keine weiteren Flächenpotenziale identifiziert wurden, bestehen im Bereich Photovoltaik und Energieeffizienz Entwicklungsmöglichkeiten.
Hinsichtlich der Mobilität nutzt die Verwaltung und der EUV Stadtbetrieb bereits Elektromobilität, unter anderem in Form von Pedelecs und Elektroautos. Durch die Teilnahme am Programm Mobil.Pro.Fit soll ein nachhaltiges Mobilitätsmanagement gefördert werden.
Der Bereich Strukturwandel umfasst die Analyse der Flächennutzung sowie die Altlastensanierung. Die Stadt weist einen hohen Grünanteil auf. Durch die Sanierung ehemaliger Zechenstandorte sowie die geplante Sicherung der Deponie Brandheide werden Flächen für Erholung und Gewerbe bereitgestellt.
Die wirtschaftliche Struktur der Stadt ist primär durch den Dienstleistungssektor sowie das verarbeitende Gewerbe, insbesondere die chemische und metallverarbeitende Industrie, geprägt. Der Bericht hebt hervor, dass die Stadt von Entwicklungen in den Zweigen Energie-, Wasserversorgung und Entsorgung profitieren kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 14Mitteilungen der Verwaltung
- 15Anfragen der Ausschussmitglieder
- 1Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich
- 2Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich