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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Stand der Planungen zur Castrop-Rauxel-APPZur Vorlage · 2016/084 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/084 befasst sich mit dem aktuellen Planungsstand zur Entwicklung einer Castrop-Rauxel-App für mobile Endgeräte. Die Verwaltung beabsichtigt, eine entsprechende Anwendung für Smartphones und andere mobile Geräte bereitzustellen.
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. März 2016 ist die Vorstellung der bisherigen Planungen vorgesehen. Die Vorlage legt dar, dass die Inhalte der App-Entwicklung in der Sitzung präsentiert werden sollen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Präsentation zum aktuellen Stand der Planungen zur Kenntnis nimmt. Federführend für diese Vorlage ist der Haupt- und Finanzausschuss.
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- 3Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten Frau Angelika HimmertZur Vorlage · 2016/071 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2016/071 befasst sich mit dem Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten für das Jahr 2015. Der Bericht wurde im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. März 2016 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 17. März 2016 zur Beratung vorgelegt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den beigefügten Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten offiziell zur Kenntnis nimmt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Federführung für das Dokument liegt beim Haupt- und Finanzausschuss.
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- 4Entwurf Jahresabschluss 2015Zur Vorlage · 2016/085 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2016/085 des Haupt- und Finanzausschusses legt dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 vor. Der Entwurf wurde von der Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Er umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Bilanz, den Anhang sowie einen Lagebericht. Teilrechnungen werden erst nach der Prüfung und Testierung Bestandteil des endgültigen Abschlusses sein.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Entwurf um ein vorläufiges Ergebnis handelt. Bis zur abschließenden Prüfung durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen CONCUNIA können an einzelnen Bilanzpositionen noch Änderungen auftreten. Mögliche Anpassungen könnten durch notwendige Umbuchungen im Bereich der Forderungen, das Nachbuchen fehlender Unterlagen, insbesondere im Bereich des Straßeninfrastrukturvermögens, sowie durch letzte Abschreibungsläufe und die Auflösung von Sonderposten entstehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Inhalt der Sitzungsvorlage sowie die zugehörige Anlage zur Kenntnis nimmt. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 soll zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen werden. Die Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. März 2016 sowie für die Ratssitzung am 17. März 2016 vorgesehen.
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- 5Liquiditätsplanung 2016 2. QuartalZur Vorlage · 2016/074 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Stadtkasse mit der Nummer 2016/074 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über die Liquiditätsplanung für das zweite Quartal des Jahres 2016. Grundlage für die regelmäßige Vorlage der Liquiditätsplanung ist ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2008, der eine quartalsweise Information der Fraktionen vorsieht.
Die Planung basiert auf der im Rat beschlossenen Haushaltssatzung für das Jahr 2016. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die Stadt berechtigt, zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Kassenkredite bis zu einem festgelegten Höchstbetrag von 240.000.000 Euro in Anspruch zu nehmen. Die Vorlage enthält eine Prognose zur Entwicklung dieser Kassenkredite, die jeweils zum Ende der entsprechenden Kalenderwoche des Quartals ausgewiesen wird.
In der Liquiditätsplanung werden künftig anstehende Ausgaben sowie zu erwartende Einnahmen berücksichtigt. Die Stadtkasse führt hierzu alle bekannten erheblichen Posten auf und versucht, darüber hinaus tägliche Zahlungsströme einzuschätzen. Es wird darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Kassenstand aufgrund nicht kalkulierbarer Einnahme- und Ausgabebewegungen von der Planung abweichen kann. Ein wesentlicher Faktor bei der Nutzung von Kassenkrediten ist zudem die Berücksichtigung der Kapitalmarktentwicklung hinsichtlich Zinsen, Laufzeiten und Fälligkeiten. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Planung zur Kenntnis nehmen.
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- 6DFI – Digitale Fahrgastinformation am Busbahnhof/ Altstadt hier: Angebot der Vestischen Straßenbahnen GmbHZur Vorlage · 2016/056 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vestische Straßenbahnen GmbH plant die Installation einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) am Busbahnhof Münsterplatz. Ziel der Maßnahme ist es, Fahrgästen eine umfassende und zeitnahe Information bereitzustellen, die insbesondere bei Betriebsstörungen aktuelle Daten liefert. Die technische Ausstattung soll große, tageslichttaugliche TFT-Bildschirme sowie eine Vorleseeinrichtung umfassen, um die Barrierefreiheit zu unterstützen.
Das Vorhaben ist Teil eines größeren Projekts der Vestischen Straßenbahnen GmbH für das Bedienungsgebiet der Gesellschaft, welches beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR als Förderprojekt angemeldet wurde. Die Bewilligung dieses Projekts wird für den Zeitraum bis Ende 2017 erwartet.
Die Finanzierung der Installation sowie die laufende Unterhaltung der Anlage werden durch die Vestische Straßenbahnen GmbH übernommen, sofern die Förderung durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr erfolgt. Die Stadt Castrop-Rauxel bzw. der Europäische Versorgungs- und Umweltverband (EUV) übernimmt die Sicherstellung und Finanzierung der Stromversorgung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und die Installation der digitalen Fahrgastinformation am Busbahnhof beschließt. Die weitere Umsetzung des Projekts wird durch die zuständige Fachabteilung an den EUV übergeben.
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- 7Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit von der Stadt Castrop-Rauxel auf die Stadt RecklinghausenZur Vorlage · 2016/058 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschließen, um die Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit auf die Stadt Recklinghausen zu übertragen. Ziel dieser interkommunalen Zusammenarbeit ist die Einrichtung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit (EGS) für das gesamte Kreisgebiet. Die Arbeit der Gruppe soll durch eine koordinierte Zusammenarbeit der Städte und den Kontakt zur Zollverwaltung strukturiert werden.
Die Ermittlungsgruppe setzt sich aus zwei Teams zusammen, die in den Städten Recklinghausen und Herten angesiedelt sind. Während Team I für den Bereich Ost-Vest zuständig ist, deckt Team II den Bereich West-Vest ab. Die Übertragung der Zuständigkeiten erfolgt auf Grundlage des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW. Die Vereinbarung ist zunächst auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt, wobei nach zwei Jahren eine gemeinsame Entscheidung über die Fortsetzung der Ermittlungsgruppe durch die beteiligten kreisangehörigen Städte vorgesehen ist.
Für die Stadt Castrop-Rauxel ergibt sich nach aktuellen Berechnungen ein Kostenanteil von etwa 11,89 Prozent der Gesamtkosten, der durch entsprechende Einnahmen aus Bußgeldern gedeckt werden soll. Die Kostenverteilung basiert auf einem Verteilerschlüssel, der sich aus Kennzahlen zur Bevölkerungszahl sowie der Anzahl der Gewerbe- und Handwerksbetriebe ableitet. Eine haushaltsmäßige Belastung der Stadt wird nicht erwartet, da die anfallenden Aufwendungen durch die Erträge ausgeglichen werden sollen.
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Beratungsfolge
- 08.03.2016 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung
- 8Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen (KiTa's) für das Kindergartenjahr 2016/2017Zur Vorlage · 2016/068 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2016/068 befasst sich mit der Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen in Castrop-Rauxel für das Kindergartenjahr 2016/2017. Der Jugendhilfeausschuss soll die Struktur vorbehaltlich der Zustimmung des Rates beschließen.
Die Planung basiert auf dem Kinderbildungsgesetz, welches die Stadt verpflichtet, die Landesmittel jährlich bis zum 15. März zu beantragen. Für das kommende Kindergartenjahr werden insgesamt etwa 2.100 Plätze für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren zur Verfügung stehen. Im Bereich der Kinder unter drei Jahren (U3) umfasst das Angebot 500 Plätze in 38 Kitas sowie 95 Plätze in der Kindertagespflege, was einer Versorgungsquote von circa 35 % entspricht. Um das Ziel von 42 % zu erreichen, besteht weiterhin ein Bedarf von 121 Plätzen.
Gleichzeitig verzeichnet die Stadt bei Kindern über drei Jahren ein Platzdefizit von etwa 50 Plätzen, welches derzeit durch Überbelegungen und Ausnahmegenehmigungen des Landes ausgeglichen wird. Als Einflussfaktoren für die Planung werden die Veränderung des Einschulungsstichtags, der Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr, der Zuzug von Familien sowie die Zuwanderung von Flüchtlingskindern angeführt.
Zur Sicherung der Versorgung sind Maßnahmen wie die Akquise weiterer Tagespflegepersonen sowie die Einrichtung zusätzlicher Gruppen in der Grundschule Grüner Weg und in der Kita St. Rochus vorgesehen. Langfristig werden zur Deckung des steigenden Bedarfs mindestens zwei neue Kindertageseinrichtungen in den Stadtteilen Nord und Süd benötigt.
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- 9Anfragen der Ratsmitglieder
- 10Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich