Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)
Gremium: Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Jahresbericht des Jobcenters Kreis Recklinghausen, Castrop-RauxelZur Vorlage · 2017/122 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2017/122 dient der Information des Betriebsausschusses 2 für Familie, Jugend, Soziales und Bildung. Gegenstand der Vorlage ist der Jahresbericht des Jobcenters Kreis Recklinghausen, Castrop-Rauxel.
Die zuständige Beigeordnete für Soziales schlägt vor, dass die Mitglieder des Betriebsausschusses 2 den vorliegenden Jahresbericht des Jobcenters zur Kenntnis nehmen. Aus den Angaben der Verwaltung geht hervor, dass die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der inhaltliche Sachverhalt bezieht sich auf die im Bericht enthaltenen Informationen des Jobcenters für den entsprechenden Berichtszeitraum.
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- 4Benutzungs- und Gebührensatzung der städtischen Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Castrop-Rauxel; Neufassung der BenutzungsgebührenZur Vorlage · 2017/120 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, die Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtischen Unterkünfte von Flüchtlingen und Obdachlosen neu zu fassen. Mit der neuen Satzung sollen die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2010 ersetzt werden, da diese den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr entsprechen. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass die Unterbringung von Spätaussiedlern nicht mehr separat ausgewiesen wird, da in diesem Bereich zuletzt keine Fälle auftraten. Zudem wird die Trennung zwischen Flüchtlingsunterkünften und Obdachlosenunterkünften aufgehoben, um der fließenden Übergänge zwischen diesen Gruppen Rechnung zu tragen.
Um den Verwaltungsaufwand bei wechselnden Mietverhältnissen zu reduzieren, wird der Bürgermeister ermächtigt, Objekte zum Bestand der Unterkünfte hinzuzufügen oder aus der Satzung zu streichen. Die Gebührenstruktur wird neu berechnet und unterteilt sich in eine Grundgebühr sowie eine Verbrauchsgebühr. Die Berechnung der Grundgebühr basiert künftig auf Durchschnittswerten für eine Fläche von 10 m² pro Person, statt auf der individuellen Flächenbereitstellung. Die Gebühren variieren je nach Art der Unterkunft, etwa für Gemeinschaftsunterkünfte oder reguläre Wohnungen im Stadtgebiet.
Von der Gebührenpflicht ausgenommen bleiben Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Als Gebührenschuldner kommen nur Bewohner mit eigenem Einkommen oder Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Betracht. Die Anpassung der Gebühren sowie die gestiegene Anzahl an unterzubringenden Personen führen zu einer Veränderung im Ergebnis- und Finanzplan der Produktgruppe für Obdachlose.
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- 5Gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis 90 Die Grünen und FDP zum Thema 'Standards der Verpflegung von Kindern in Schulen und Kindertageseinrichtungen'Zur Vorlage · 2017/111 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2017/111 liegt ein gemeinsamer Antrag der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP vor, der die Standards der Verpflegung von Kindern in Schulen und Kindertageseinrichtungen zum Gegenstand hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Konzepts zur Essensversorgung von Kindern und Jugendlichen zu beauftragen. In die Erstellung dieses Konzepts sollen Schülerinnen, Schüler sowie Eltern, beispielsweise über die Schulpflegschaftsvertretungen, einbezogen werden.
Das Speisenangebot soll sich an den aktuellen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren. Dies umfasst die Mittagsverpflegung, die Speisenherstellung, die Nährstoffzufuhr sowie die Getränkeversorgung. Die Gemeinschaftsverpflegung soll nachhaltig gestaltet sein, indem möglichst gering verarbeitete Lebensmittel verwendet werden, auf Formfleisch verzichtet wird und die Zubereitung energieeffizient sowie abfallarm erfolgt. Zudem sollen nach Möglichkeit regionale Erzeugnisse genutzt und saisonale sowie fair gehandelte Zutaten verwendet werden. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der Standortwahl der Produktionsstätte sollen kurze Lieferwege berücksichtigt werden.
Die Verpflegung soll die Ernährungsbildung fördern, indem Produkte ohne Geschmacksverstärker, künstliche Aromen, Süßstoffe oder Alkoholzusätze bevorzugt werden. Die Speisenfolge soll abwechslungsreich sein, sich in Zyklen von mindestens vier Wochen wiederholen und kulturelle sowie religiöse Essgewohnheiten berücksichtigen. Zudem sollen Allergien und Unverträglichkeiten berücksichtigt sowie täglich ein Anteil an Frischobst oder Rohkost bereitgestellt werden. Die Schulen sollen zudem durch Unterricht und Bildungsmaterialien zur Gesundheitserziehung beitragen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht angegeben.
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- 6Gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis 90 Die Grünen, FDP, CDU, DIE LINKE und FWI zum Thema 'Armutsbekämpfung'Zur Vorlage · 2017/121 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2017/121 wird ein gemeinsamer Antrag verschiedener Fraktionen der Stadt Castrop-Rauxel zur Armutsbekämpfung behandelt. Der Antrag sieht die Einrichtung einer interfraktionellen Steuerungsgruppe mit dem Titel „Armutsbekämpfung in Castrop-Rauxel“ vor. Ziel dieser Gruppe ist die Entwicklung eines Handlungskonzeptes, das Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung im Stadtgebiet festlegen soll.
Die Zusammensetzung der Steuerungsgruppe ist so geplant, dass sie sich aus dem Vorsitzenden des Sozialausschusses, jeweils einem Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen sowie Mitarbeitenden der Fachverwaltung zusammensetzt. Die Gruppe ist verpflichtet, dem Rat bis zum Ende des ersten Quartals 2018 ein entsprechendes Handlungskonzept zur Entscheidung vorzulegen.
Zur Unterstützung der Arbeit der Steuerungsgruppe soll die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel beauftragt werden, vorhandene Daten der städtischen Sozialstatistik sowie Daten des Landkreises aufzubereiten. Diese Daten sollen im Sinne eines Armutsberichts so strukturiert werden, dass sie für die Steuerungsprozesse und die Erarbeitung der Ziele der Gruppe nutzbar sind. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesem Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 2.
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- 7Antrag von DIE LINKE Ratsfraktion zur Abfrage der Schulen nach künftigen räumlichen und sonstigen NotwendigkeitenZur Vorlage · 2017/119 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2017/119 einen Antrag gestellt, der eine Abfrage der Schulen nach deren künftigen räumlichen und sonstigen Notwendigkeiten zum Gegenstand hat. Der Antrag bezieht sich auf die bereits zugesagten Landesmittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ sowie auf die zu erwartenden Bundesmittel für Schulen.
Die Ratsfraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, bei den CAS-Schulen eine Erhebung durchzuführen. Dabei sollen die Schulen dazu angefragt werden, wie sie ihre künftige Entwicklung und Veränderung einschätzen und welche daraus resultierenden räumlichen sowie sonstigen Bedarfe sich ergeben.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung dieses Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) ist für die Vorlage federführend.
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- 8Gemeinsamer Antrag der CDU und FWI Fraktion zu dem Thema 'Schulische Inklusion 2017'Zur Vorlage · 2017/128 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2017/128 liegt ein gemeinsamer Antrag der CDU- und FWI-Fraktion vor, der im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) zur Beratung anberaumt wurde. Gegenstand des Antrags ist das Thema der schulischen Inklusion im Jahr 2017 in Castrop-Rauxel.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung dazu aufgefordert, eine umfassende Beantwortung spezifischer Fragen zur aktuellen Situation und Umsetzung der schulischen Inklusion im Stadtgebiet vorzunehmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die zuständige Verwaltung mit der detaillierten Ausarbeitung der Antworten zu beauftragen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die inhaltliche Grundlage für die Beantwortung der Fragen bildet der im Antrag enthaltene Sachverhalt. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Betriebsausschusses am 1. Juni 2017 vorbereitet.
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- 9Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung eines „Runden Tisches“ für die GrundschulenZur Vorlage · 2017/127 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2017/127 den Antrag gestellt, einen „Runden Tisch“ für die Grundschulen in Castrop-Rauxel einzurichten. Ziel des Antrags ist die Etablierung eines Austauschformats, das die Vorsitzenden der Schulpflegschaften der örtlichen Grundschulen einbezieht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Einrichtung dieses Gremiums beauftragt wird. Die Leitung des „Runden Tisches“ soll durch die Sozialdezernentin erfolgen. Über die konkrete Einberufung der Sitzungen sowie die inhaltliche Gestaltung der jeweiligen Themen sollen die Elternvertreter und die Sozialdezernentin in gemeinsamer Abstimmung entscheiden.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch die Umsetzung des Antrags keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Vorlage wurde im Bereich Soziales erstellt und dient als Grundlage für die Beratung im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung).
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- 10Anfragen der Ausschussmitglieder
- 11Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich