Sitzung des Umweltausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Sachstandsbericht RVR Hier: Bericht Herr Klar
- 4Emscherland 2020 Hier: Bericht der Emschergenossenschaft
- 5Fahrradfreundliche Gestaltung des Altstadtrings Hier: Sachstand
- 6neue Stellplatzsatzung Hier: Sachstand
- 7Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Ratsfraktion, der DIE LINKE-Ratsfraktion und der FWI-Ratsfraktion vom 01.04.2018 zum Bebauungsplan Nr. 248 - 'Alter Garten'Zur Vorlage · 2018/067 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/067 befasst sich mit einem Antrag der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und FWI vom 1. April 2018. Gegenstand der Vorlage ist der Bebauungsplan Nr. 248 mit der Bezeichnung „Alter Garten“.
Die Vorlage ist für die Beratungsfolge in den Umweltausschuss, den Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) sowie den Rat der Stadt vorgesehen. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den 17. April, den 19. April und den 26. April 2018 angesetzt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine haushaltsmäßige Berührung besteht. Der Beschlussvorschlag zur Beantwortung des Antrags ist in der Anlage der Vorlage enthalten. Federführend für das Dokument ist der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 8Erneuerung der Lichtsteuerung in der StadthalleZur Vorlage · 2018/062 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/062 des Bereichs Immobilien-Management sieht die Erneuerung der Lichtsteuerung in der Stadthalle vor. Nachdem im vergangenen Jahr die Halogen-Beleuchtung durch LED-Leuchtmittel ersetzt wurde, soll nun auch die Steuerung der Anlage modernisiert werden. Ziel der Maßnahme ist es, das volle Einsparungspotenzial der Umrüstung zu nutzen und einen störungsfreien Betrieb der Beleuchtung zu gewährleisten.
Durch die neue Lichtsteuerungsanlage soll ein stufenloser Betrieb der Anlage ermöglicht werden, was eine zusätzliche Energieeinsparung von etwa 20 Prozent verspricht. In Verbindung mit der bereits erfolgten Umstellung auf LED-Technik wird eine jährliche Stromeinsparung von rund 79.300 kWh angestrebt. Dies entspricht einer finanziellen Entlastung von etwa 16.800 Euro pro Jahr sowie einer Reduzierung der CO2-Emissionen um circa 48.850 kg pro Jahr.
Die Kosten für die Erneuerung der Lichtsteuerung belaufen sich auf rund 75.000 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch die Forum GmbH über Mittel aus dem Energiefonds erfolgen, wodurch kein städtischer Eigenanteil anfällt. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Energiefonds, die erforderlichen Fördermittel in dieser Höhe bereitzustellen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Umweltausschuss sowie in den Betriebsausschuss 3 vorgelegt.
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- 9Bebauungsplan Nr. 234 Planbereich „Schacht Fünf - Briloner Straße“ hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs Beschluss zur Durchführung des Verfahrens ohne Beschleunigung nach § 13 a BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2018/019 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2018/019 die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 2<0xC2>34, Planbereich „Schacht Fünf - Briloner Straße“, beschlossen. Die Erweiterung umfasst die Einbeziehung westlich gelegener Flächen bis an die bestehende Bebauung an der Luisenstraße, wodurch sich die Gesamtfläche von bisher 2,6 Hektar auf 3,1 Hektar vergrößert. Ziel der Planung ist die Schaffung eines neuen Wohnquartiers zur städtebaulichen Verdichtung und zur Arrondierung des Siedlungszusammenhangs.
Das geplante Gebiet soll als allgemeines Wohngebiet mit verschiedenen Haustypen, darunter Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser, genutzt werden. Zudem ist die Ansiedlung einer Kindertagesstätte sowie eines Ersatzgebäudes für ein Feuerwehrgerätehaus vorgesehen. Die Erschließung soll über die ehemalige Zufahrt der Schachtanlage sowie eine neue Einmündung von der Pallasstraße erfolgen.
Das Verfahren wird nicht als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB, sondern als reguläres Verfahren durchgeführt. Der Ausschuss hat zudem beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bereitzustellen. Die Verwaltung prüft im weiteren Verlauf die eingehenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, um die Grundlage für einen abschließenden Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt zu schaffen.
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Hauptdokument|20180108172325|20180329100042-0|20180329100044-1|20180329100044-2|20180403114102
- 104. Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie hier: Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2018/060 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/060 sieht den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans vor, wobei der sachliche Teilplan Windenergie im Fokus steht. Ziel der Änderung ist die Aufhebung der bestehenden Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet.
Die bisherigen Konzentrationsflächen, die sich im Bereich nördlich von Becklem sowie im Bereich Westhofsches Feld befinden, wurden im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Jahr 2012 ausgewiesen. Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts strengere Anforderungen an die Ermittlung von Ausschlussgebieten stellt. Da bei der bisherigen Planung eine klare Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen fehlte, bestehen rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit der bestehenden Flächen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Zonen bereits weitgehend ausgeschöpft sind und durch bestehende Restriktionen, wie etwa die notwendigen Abstände zu Wohngebäuden, kaum weitere Anlagen realisierbar sind. Durch die Aufhebung der Konzentrationszonen sollen die rechtlichen Mängel beseitigt werden. Dies soll es ermöglichen, dass potenzielle Einzelstandorte im Rahmen einer individuellen Prüfung entwickelt werden können, sofern sie den geltenden Genehmigungsvorschriften und Schutzbelangen entsprechen. Die restlichen Darstellungen im Flächennutzungsplan bleiben von dieser Änderung unberührt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt, wenngleich im Planverfahren Kosten für etwaige Gutachten entstehen können.
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- 11Vorbereitung einer Bewerbung zur fußgänger- und fahrradfreundlichen StadtZur Vorlage · 2018/059 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/059 befasst sich mit der Vorbereitung einer Bewerbung der Stadt Castrop-Rauxel um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden (AGFS). Um die Aufnahme in diese Gemeinschaft zu erreichen, ist die Erstellung einer Nahmobilitätskonzeption als Bewerbungsunterlage erforderlich.
Da die personellen Kapazitäten innerhalb der Stadtverwaltung für die Erarbeitung einer solchen Gesamtkonzeption nicht ausreichen, sieht die Verwaltung die Beauftragung eines externen Gutachterbüros vor. Erste Preisvergleiche deuten auf Kosten zwischen 30.000 EUR und 50.000 EUR hin. Die Finanzierung der Erstellung dieser Unterlagen soll über den Energiefond erfolgen.
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Energiebeirat, die Bereitstellung von bis zu 50.000 EUR für dieses Mobilitätskonzept zu gewähren. Ziel der Stadt ist es, die Nahmobilität zu fördern und durch die Mitgliedschaft in der AGFS auch Zugang zu Landeszuschüssen gemäß den Richtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) zu erhalten. Nach der Sicherstellung der Finanzierungsgrundlage beabsichtigt die Verwaltung, die Erstellung der Unterlagen extern zu vergeben. Die finale Bewerbung selbst wird vor ihrer Einreichung durch die entsprechenden politischen Gremien beschlossen.
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- 12Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 13Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 14Runder Tisch Umwelt Hier: Umsetzung des Projektes „Platzverweis dem Dreck“ für die Schulen und KindergärtenZur Vorlage · 2018/027 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/027 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit der Umsetzung des Projektes „Platzverweis dem Dreck“ sowie weiteren Vorhaben des Kinder- und Jugendparlaments im Rahmen des Runden Tisches Umwelt. Im Rahmen einer Sitzung des Runden Tisches Umwelt im November 2017 wurden fünf Projekte vorgestellt, die im Laufe des Jahres 2018 in Zusammenarbeit mit dem EUV realisiert werden sollen.
Für die Aktion „Platzverweis dem Dreck“, die für den Zeitraum vom 19. bis 21. März 2018 geplant ist, sind anreizsteigernde Maßnahmen vorgesehen. Hierbei sollen durch Auslosung drei teilnehmende Schulen oder Kindergärten sowie drei teilnehmende Vereine oder Organisationen jeweils eine Zuwendung in Höhe von 100,00 Euro erhalten. Die Übergabe der finanziellen Anerkennungen und der entsprechenden Urkunden soll durch den Bürgermeister und die Vorsitzende des Umweltausschusses erfolgen.
Zusätzlich zu den Kosten für die Aktion „Platzverweis dem Dreck“ sieht die Vorlage die Bereitstellung von weiteren 1.400,00 Euro für die Umsetzung weiterer Projekte des Kinder- und Jugendparlaments vor. Diese umfassen unter anderem die Verteilung von Brotdosen für Bildungseinrichtungen, Upcycling-Aktionen, Führungen auf dem Natur- und Begegnungsbauernhof sowie Kooperationen mit Repair-Cafés. Der Umweltausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und empfiehlt dem Energiebeirat, Finanzmittel in der Gesamthöhe von 2.000,00 Euro für die Umsetzung des Aktionsplanes bereitzustellen.
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- 15Entwurf zum Lärmaktionsplan der 3. StufeZur Vorlage · 2018/056 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/056 informiert den Umweltausschuss über den aktuellen Sachstand zum Entwurf des Lärmaktionsplans der 3. Stufe. Im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 1. März 2018 fand eine erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Dabei wurden Anregungen von elf Ämtern und Institutionen sowie von elf Bürgerinnen und Bürgern eingereicht, welche durch das Umweltressort geprüft und protokolliert wurden. Auf dieser Grundlage wurde der beigefügte Entwurf zum Lärmaktionsplan erstellt.
Ein zweiter Beteiligungsprozess ist für den Zeitraum vom 1. April bis zum 1. Mai 2018 vorgesehen, in dem erneut Rückmeldungen zu den Lärmkarten und zum Planentwurf möglich sind. Die Ergebnisse werden nach der Prüfung durch das Umweltressort in den Plan eingearbeitet. Die Grundlage für das Verfahren bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Lärmkarten für die Stadt Castrop-Rauxel wurden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erstellt. Betroffen von der Kartierung im Rahmen der aktuellen Stufe sind verschiedene Straßenabschnitte, darunter die Autobahnen A2, A42 und A45 sowie die L657, L654, B235, L663 und L658. Ziel der Planung ist die Verringerung der Lärmbelastung in den kartierten Bereichen durch die Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt der Stadt sowie weiteren Dienststellen wie Straßen.NRW. Der Ausschuss wird gebeten, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 16innogy Klimaschutzpreis 2018 der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2018/057 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/057 sieht die Auslobung des innogy Klimaschutzpreises 2018 für die Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Wettbewerb, der in diesem Jahr zum 17. Mal stattfindet, richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen sowie Unternehmen, die sich durch Projekte zum Umweltschutz und Klimaschutz vor Ort engagieren. Die eingereichten Beiträge können sich dabei in der Planungsphase, in der Umsetzung oder bereits im abgeschlossenen Zustand befinden.
Das zur Verfügung stehende Budget für den Preis beträgt 5.000,00 Euro. Die Verteilung der Fördersumme ist für drei Preisträger vorgesehen: Der erste Preis ist mit 2.500,00 Euro, der zweite mit 1.500,00 Euro und der dritte mit 1.000,00 Euro dotiert. Sollten weniger als drei Bewerbungen eingehen, kann das Preisgeld auf die vorhandenen Bewerber aufgeteilt werden. Bei einer Anzahl von mehr als drei preiswürdigen Projekten plant der EUV Stadtbetrieb, die weiteren Bewerber mit einem Anerkennungspreis auszuzeichnen, wobei die Höhe der Summe von einer Jury im Oktober 2018 festgelegt wird.
Die Entscheidung über die Preisvergabe erfolgt durch eine Jury, die sich aus jeweils einem Mitglied jeder Ratsfraktion zusammensetzt, im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses. Bewerbungen können bis zum 1. Oktober 2018 beim EUV Stadtbetrieb eingereicht werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen sowie die Veröffentlichungen vorzunehmen. Informationen und Bewerbungsvoraussetzungen werden ab Juni 2018 auf der Internetseite des EUV Stadtbetriebes bereitgestellt.
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- 17Anfragen der Ausschussmitglieder
- 18Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich