Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Jahresbericht der Verbraucherzentrale
- 4Notwendige Fällung von Bäumen an Gasleitungen Bericht durch Thyssen-Gas
- 5Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 6Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 7.1Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2018; BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2018/099 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 25. April 2018 einen Antrag zur Baumschutzsatzung eingebracht. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/099 wurde zur Beratung in den Rat der Stadt sowie in den Umweltausschuss vorgelegt. Die vorgesehene Beratungsfolge sieht mehrere Termine in den Gremien des Rat der Stadt und des Umweltausschusses zwischen April und September 2018 vor.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Antrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Anlage zur Vorlage enthalten. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Rat der Stadt.
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- 7.2Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Linke und FWI für eine bürgerfreundliche und transparente BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2018/172 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/172 befasst sich mit dem Thema Stadtgrün und Friedhofswesen. In der Vorlage wird ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke und FWI zur Überarbeitung der Baumschutzsatzung vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Schaffung einer bürgerfreundlichen und transparenten Baumschutzsatzung.
Die Vorlage war für die Sitzungen des Umweltausschusses am 18. September 2018 sowie des Rates der Stadt am 27. September 2018 vorgesehen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den Text des eingereichten Antrags der beteiligten Fraktionen. Federführend für die Vorlage ist der Rat der Stadt.
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- 7.3Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen - 'Änderung der Baumschutzsatzung'Zur Vorlage · 2018/173 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/173 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Baumschutzsatzung im Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzungsfolge für den Umweltausschuss am 18. September 2018 sowie für den Rat der Stadt am 27. September 2018 zur Beratung vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf den Antrag zur Anpassung der bestehenden Satzung. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich direkt auf den eingereichten Antrag der Fraktion. Federführend für das Dokument ist der Rat der Stadt.
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- 8Aufstellung des Regionalplan Ruhr – Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 9 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG NRW hier: KenntnisnahmeZur Vorlage · 2018/165 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/165 befasst sich mit der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr. Ziel dieses Verfahrens ist es, die fünf bisher separat geltenden Regionalpläne für die Region Ruhr durch ein einheitliches, gemeinsames Planwerk abzulösen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat das Verfahren zur Regionalplanaufstellung am 6. Juli 2018 förmlich eingeleitet und gleichzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen öffentlichen Stellen beschlossen.
Der Entwurf des Regionalplans ist im Zeitraum vom 27. August 2018 bis zum 27. Februar 2019 online einsehbar. Parallel dazu findet eine sechsmonatige öffentliche Auslegung der Planunterlagen beim RVR sowie bei den beteiligten Kreisen und kreisfreien Städten statt. Die Stadt Castrop-Rauxel wurde im August 2018 aufgefordert, zum vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen, wobei die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen bis zum 1. März 2019 reicht.
Der Regionalplan legt als Teilraumplanung verbindliche Ziele und Grundsätze für die Entwicklung und Sicherung des Raumes fest, die als Vorgaben für die städtische Bauleitplanung zu beachten sind. Die zuständige Fachabteilung wird im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellung beziehen und dabei weitere interne Bereiche beteiligen. Parallel zum förmlichen Verfahren läuft zudem eine Beteiligung zur Weiterentwicklung des informellen Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr. Der Regionalverband weist darauf hin, dass beide Beteiligungsverfahren inhaltlich ähnlich sind, aber getrennt voneinander geführt werden.
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- 9Änderung des Landesentwicklungsplans - gemeinsame Stellungnahme der Städte des KreisesZur Vorlage · 2018/166 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/166 befasst sich mit der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) durch die Landesregierung und der damit verbundenen gemeinsamen Stellungnahme der Städte des Kreises Recklinghausen. Der Entwurf zur Änderung des LEP vom 17. April 2018 sieht eine Reduzierung des Freiraumschutzes vor, um die Siedlungsentwicklung zu fördern. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderungen ist die Festlegung eines Abstands von 1.500 Metern zwischen Windenergieanlagen und allgemeinen sowie reinen Wohngebieten. Zudem wird das langfristige Ziel zur Errichtung eines Nationalparks Senne gestrichen.
Für die Stadt Castrop-Rauxel ist insbesondere die Senkung der Mindestfläche für flächenbedeutsame Großvorhaben von 80 auf 50 Hektar relevant. Diese Anpassung steht im Zusammenhang mit der Entwicklung des Projekts New Park Datteln. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verkehrsführung in diesem Kontext vorrangig über die B 235 und die Auffahrt zur Bundesautobahn 2 Henrichenburg erfolgen soll, da die Anbindung der B 474N an das Autobahnkreuz BAB 2/BAB 45 erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich der Betriebsausschuss 3 der Stellungnahme des Kreises Recklinghausen anschließt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Änderungen keine Auswirkungen auf die Begrenzung der Siedlungsreserven im künftigen Regionalplan Ruhr entstehen und keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind.
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- 10Anschaffung DienstpedelecsZur Vorlage · 2018/156 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/156 befasst sich mit der Anschaffung neuer Dienstpedelecs für den EUV Stadtbetrieb und die Stadtverwaltung. Der Vorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss die Planungen des Umweltressorts zur Kenntnis nimmt und dem Energiefonds empfiehlt, Fördermittel in Höhe von 5.000 € für die Beschaffung bereitzustellen.
Die Grundlage der Vorlage ist der Ersatz bestehender Fahrzeuge. Seit der Einführung der ersten Pedelecs im Jahr 2010 wurden im Stadtgebiet über 25.000 Kilometer zurückgelegt, wodurch etwa 4,5 Tonnen CO2 eingespart werden konnten. Die Fahrzeuge werden für Dienstfahrten, Öffentlichkeitsaktionen zur Umwelt- und Klimabildung sowie nach entsprechender Regelung für die private Nutzung durch Mitarbeitende des EUV Stadtbetriebs eingesetzt. Die Akkuladung erfolgt über eine Betriebssolartankstelle oder mittels Ökostrom.
Aufgrund des Alters und des Verschleißes der seit 2010 genutzten Pedelecs besteht ein hoher Reparaturbedarf. Geplant ist, insgesamt drei neue Pedelecs zu erwerben, um fünf ältere Modelle beim EUV Stadtbetrieb und ein Modell der Stadtverwaltung zu ersetzen. Dabei sollen zwei neue Pedelecs dem EUV Stadtbetrieb und ein weiteres der Stadtverwaltung zugeführt werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Nutzung von Pkw zu verringern und die gefahrenen Kilometer mit Pedelecs zu erhöhen. Die administrative Organisation von Wartung und Reparatur erfolgt durch die Mitarbeitenden des EUV Stadtbetriebs.
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- 11Beantragung Fördermittel BMVI für neue Elektrofahrzeuge und –ladesäulen im kommunalen Fuhrpark/EUVZur Vorlage · 2018/171 · Sitzungsvorlage
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Der EUV Stadtbetrieb hat im Rahmen einer Sitzungsvorlage die Beantragung von Fördermitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den kommunalen Fuhrpark vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Anschaffung von sechs Elektrofahrzeugen, bestehend aus fünf Modellen des Typs Smart EQ und einem Nissan Evalia, sowie die Installation von sechs Ladesäulen mit einer Leistung von etwa 22kW. Die Ladesäulen sollen auf dem Betriebshof des EUV sowie in der Tiefgarage des Rathauses der Stadt Castrop-Rauxel errichtet werden.
Die Vorlage erläutert, dass der EUV Stadtbetrieb bereits über drei rein elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügt. Aufgrund des Alters der bestehenden Dienstfahrzeuge des EUV und der Stadt wurde die Förderung beantragt, wobei im Falle einer Zusage 75 Prozent der Kosten durch den Bund übernommen werden sollen. Die Gesamtkosten für die geplanten Maßnahmen belaufen sich auf 87.480 Euro. Davon würden 65.610 Euro durch Bundesmittel gedeckt, während ein Eigenanteil von 21.870 Euro verbleibt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Sachstand zur Kenntnis nimmt und dem Energiebeirat empfiehlt, die erforderlichen Mittel für den Eigenanteil in Höhe von 21.870 Euro bereitzustellen. Eine haushaltsmäßige Berührung der laufenden Haushalte wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 12Pflege-/Gestaltungskonzept der Gabionen an der B 235Zur Vorlage · 2018/177 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2018/177 befasst sich mit dem Pflege- und Gestaltungskonzept der Gabionen an der B 235. Hintergrund der Vorlage ist ein einstimmiger Beschluss des Umweltausschusses aus dem Juni 2018, wonach die Verwaltung die Pflege und Gestaltung dieser Bauwerke überprüfen soll.
Die Verwaltung führt aus, dass es sich bei den Gabionen um technische Bauwerke handelt, die gemäß DIN 1076 in Intervallen von drei bzw. sechs Jahren auf ihre Standsicherheit zu prüfen sind. Die nächste Prüfung ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Im Rahmen einer Prüfung im Jahr 2016 wurde der Fachverwaltung durch einen Prüfingenieur die Anweisung erteilt, eine Bepflanzung sowie eine Berankung der Gabionen zu unterlassen. Grund hierfür ist, dass die Zug- und Druckkräfte von Pflanzen die Korbgittertechnik der Wand beeinträchtigen können, da die Wurzeln dem Kalk der Steinschüttung folgen.
Für die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten, wie etwa Freischnitte oder Rückschnitte, sowie für die Erneuerung des Korrosionsschutzes an der Lärmschutzwand muss die fußläufige Erreichbarkeit des Bauwerkfundaments durch den EUV Stadtbetrieb jederzeit gewährleistet bleiben. Zudem werden von der Wand entfernte Gegenstände wie Plakate oder Bettlaken durch den EUV Stadtbetrieb entfernt, um die Langlebigkeit der Konstruktion sicherzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 13Anfragen der Ausschussmitglieder
- 14Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich