Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 4BeschlusscontrollingZur Vorlage · 2019/027 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/027 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit dem sogenannten Beschlusscontrolling. Auf Anregung des Ausschusses legt die Verwaltung einen Bericht über den Bearbeitungsstand der noch nicht abschließend erledigten Beschlüsse vor, die im öffentlichen Teil des Betriebsausschusses gefasst wurden.
Der vorliegende Bericht umfasst den Zeitraum von Mai 2016 bis Dezember 2018. Er ergänzt die bisherigen Berichterstattungen der Verwaltung, welche lediglich die Sitzungen bis zum 10. März 2016 abdeckten. Ziel des Dokuments ist es, den aktuellen Status der Umsetzung der entsprechenden Ausschussbeschlüsse darzustellen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 den Bericht der Verwaltung über die noch nicht abschließend erledigten Beschlüsse für den genannten Zeitraum zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 5Aufstellung des Regionalplan Ruhr – Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 9 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG NRW hier: Gemeinsame Stellungnahme der Städte des Kreises Recklinghausen und ergänzende Stellungnahme der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/017 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr beabsichtigt die Stadt Castrop-Rauxel, eine Stellungnahme gegenüber der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr abzugeben. Der neue Regionalplan soll die bestehenden Pläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durch ein gemeinsames Planwerk ersetzen.
Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, dass sich die Stadt Castrop-Rauxel der gemeinsamen Stellungnahme des Kreises Recklinghausen anschließt. Diese Kreis-Stellungnahme behandelt Belange von grundsätzlicher oder regionaler Bedeutung für den Kreis und seine kreisangehörigen Städte. Ergänzend dazu soll die Verwaltung eine eigene, stadtspezifische Stellungnahme einreichen, die lokale Aspekte behandelt.
Inhaltlich werden in der ergänzenden Stellungnahme der Stadt Punkte adressiert, die über die Kreis-Stellungnahme hinausgehen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Darstellung von Siedlungsbereichen in Ortsteilen mit weniger als 2.500 Einwohnern, deren weitere Entwicklung im Entwurf auf die Eigenentwicklung beschränkt wird. Zudem werden keine weiteren Siedlungsflächen sowie Bereiche für Gewerbe und Industrie über die bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen hinaus ausgewiesen. Die Verwaltung führt aus, dass der Entwurf des Regionalplans die kommunale Planungshoheit einschränkt, da er engere Grenzen für die städtische Entwicklung setzt und Detailvorgaben macht, die regionalplanerisch nicht als wesentlich eingestuft werden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage besteht nicht.
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Hauptdokument|20190128162419|20190128162427|20190128162436|20190129134146
- 6Bebauungsplan Nr. 255 Planbereich 'Kleine Lönsstraße' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2019/012 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255 für den Planbereich „Kleine Lönsstraße“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung wurden positiv bewertet. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Plan weiter auszuarbeiten und den Entwurf für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 2,3 Hektar im Ortsteil Castrop und wird durch die Trasse der Emschertalbahn, den Altstadtring, die Herner Straße sowie die Dammstraße begrenzt. Ziel der Planung ist die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel, um die zentralen Versorgungsbereiche zu steuern und die wohnortnahe Grundversorgung zu sichern. Da im Gebiet ein Vermarktungsinteresse eines Eigentümers für Einzelhandelsflächen besteht, soll durch den Bebauungsplan Rechtssicherheit geschaffen werden.
Die Planung sieht vor, das Gebiet weitgehend im Rahmen des § 34 BauGB zu belassen, schließt jedoch die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment aus. Das Verfahren soll als vereinfachtes Aufstellungsverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Nach der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden sowie der Auswertung der Stellungnahmen kann der Bebauungsplan durch den Rat der Stadt als Satzung beschlossen werden.
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Hauptdokument|20190128155401-0|20190129075715-0|20190129075725-1|20190129075725-2
- 7Projektanmeldungen zum BürgerradwegeprogrammZur Vorlage · 2019/008 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/008 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit den Projektanmeldungen zum Bürgerradwegeprogramm. Bei diesem Programm handelt es sich um ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Umsetzung von Radwegeprojekten an Landesstraßen nach aktuellem Stand der Technik oder als Übergangslösungen ermöglicht. Die Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen liegt bei der Stadt Castrop-Rauxel, während die Finanzierung vollständig durch den Landesbetrieb Straßen.NRW erfolgt.
Im Dezember 2018 hat die Verwaltung weitere Radverkehrsprojekte beim Landesbetrieb Straßen.NRW angemeldet. Die Liste der angemeldeten Maßnahmen umfasst verschiedene Abschnitte im Stadtgebiet. An der L658 Recklinghäuser Straße ist die Markierung von Schutzstreifen auf einer Länge von etwa 1000 Metern vorgesehen. Auf der L663 Dortmunder Straße sollen Schutzstreifen und Parkflächen auf rund 650 Metern markiert werden. Für die Wewelingstraße ist die Einrichtung einer Fahrradstraße als Umgehung der L645 Pöppinghauser Straße geplant, was eine Straßensanierung sowie Markierungen und Beschilderungen auf einer Länge von etwa 1300 Metern beinhaltet.
Des Weiteren ist an der L657 Oststraße der Bau eines Radwegs sowie einer Querungsinsel inklusive Markierungen vorgesehen. An der L645 Ickerner Straße/Uferstraße sollen Schutzstreifen markiert und zwei Querungsinseln errichtet werden. Der Ausschuss soll die vorliegenden Projektanmeldungen zur Kenntnis nehmen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt wird in der Vorlage nicht angegeben.
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- 8Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen - 'Schottergärten'Zur Vorlage · 2019/031 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/031 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Schottergärten. Der Antrag wurde im Rahmen der Stadtplanung und Bauordnung erstellt und ist für die Beratungsfolgen im Umweltausschuss am 12. Februar 2019 sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 14. Februar 2019 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags ist im vorliegenden Dokument unter dem Betreff Schottergärten zusammengefasst, wobei der konkrete Text des Beschlussvorschlags auf den Antrag der Fraktion verweist. Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 9Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 10Straßenbenennung 'Am Emscherufer'Zur Vorlage · 2019/028 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 14. Februar 2019 liegt ein Beschlussvorschlag zur Benennung einer neuen Erschließungsstraße vor. Die Straße, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 245 „Wohnen an der Emscher“ zwischen der Wartburgstraße, der Heerstraße und dem Friedhof Habinghorst verläuft, soll die Bezeichnung „Am Emscherufer“ erhalten.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit der Lage des neuen Baugebiets direkt an der Emscher. Ziel der Namensgebung ist es, die zukünftige Entwicklung des Emscherufers sowie die geplanten Veränderungen der Gewässerprofile und die neue Aufenthaltsqualität im Bereich des Gewässers widerzuspiegeln. Eine Recherche im Liegenschaftskataster nach historischen Gemarkungs-, Flur- oder Gewannbezeichnungen ergab keine nutzbaren historischen Bezeichnungen für diesen Bereich. Auch auf eine Bezugnahme auf eine historisch belegte Furt wird nach Abstimmung mit dem Stadtarchiv verzichtet.
Der Name soll eine Identität für die künftigen Bewohner schaffen und sich in die bestehende Straßenbenennung im Stadtgebiet einfügen, in der bereits Bezeichnungen wie „Emscherbruch“ oder „Emschertalstraße“ existieren. Durch die spezifische Kombination des Namens wird eine Verwechslungsgefahr mit der bereits bestehenden „Uferstraße“ ausgeschlossen. Damit ist die Eindeutigkeit für die öffentlichen Notfalldienste sichergestellt. Die Entscheidung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 11Straßenbenennungen 'Am Wetterschacht' und 'Bernhard-Awe-Straße'Zur Vorlage · 2019/029 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 234 „Schacht 5 - Briloner Straße“ ist die Vergabe neuer Straßennamen für die Erschließungsanlagen auf dem Gelände des ehemaligen Schachtstandorts „Erin 5“ vorgesehen. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer Wohnbaunutzung auf den Flächen des ehemaligen Bergwerks Erin.
Für die nördliche Erschließungsstraße, die von der Briloner Straße nach Westen abzweigt, wird die Bezeichnung „Am Wetterschacht“ vorgeschlagen. Die Entscheidung basiert auf dem historischen Hintergrund des Schachtes Erin 5, der als Wetterschacht für den Förderschacht 3 diente. Da die baulichen Anlagen des Schachtes heute nicht mehr sichtbar sind, soll der Name an die Funktion des Schachtes und die Bergbautradition erinnern. Eine Benennung mit dem Begriff „Erin“ wurde ausgeschlossen, um Dubletten zu bestehenden Straßennamen im Stadtgebiet zu vermeiden.
Die südlich verlaufende Erschließungsanlage, die an die Straße „Am Wetterschacht“ anschließt und eine Verbindung zur Pallasstraße herstellt, soll die Bezeichnung „Bernhard-Awe-Straße“ erhalten. Der Name bezieht sich auf den ersten Feuerwehr-Chef der Stadt, der im Jahr 1877 gewählt wurde. Die Verwaltung hat im Rahmen der Prüfung auch historische Flurnamen und kartografische Einträge berücksichtigt, jedoch keine weiteren Benennungsansätze als geeignet befunden. Die Vorlage sieht keine haushaltsmäßigen Auswirkungen vor.
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- 12Anfragen der Ausschussmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Bericht über Vergabennicht öffentlich
- 2Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaftnicht öffentlich
- 3Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 4Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich