Aufstellung des Regionalplan Ruhr – Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 9 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG NRW hier: Gemeinsame Stellungnahme der Städte des Kreises Recklinghausen und ergänzende Stellungnahme der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr beabsichtigt die Stadt Castrop-Rauxel, eine Stellungnahme gegenüber der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr abzugeben. Der neue Regionalplan soll die bestehenden Pläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durch ein gemeinsames Planwerk ersetzen.
Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, dass sich die Stadt Castrop-Rauxel der gemeinsamen Stellungnahme des Kreises Recklinghausen anschließt. Diese Kreis-Stellungnahme behandelt Belange von grundsätzlicher oder regionaler Bedeutung für den Kreis und seine kreisangehörigen Städte. Ergänzend dazu soll die Verwaltung eine eigene, stadtspezifische Stellungnahme einreichen, die lokale Aspekte behandelt.
Inhaltlich werden in der ergänzenden Stellungnahme der Stadt Punkte adressiert, die über die Kreis-Stellungnahme hinausgehen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Darstellung von Siedlungsbereichen in Ortsteilen mit weniger als 2.500 Einwohnern, deren weitere Entwicklung im Entwurf auf die Eigenentwicklung beschränkt wird. Zudem werden keine weiteren Siedlungsflächen sowie Bereiche für Gewerbe und Industrie über die bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen hinaus ausgewiesen. Die Verwaltung führt aus, dass der Entwurf des Regionalplans die kommunale Planungshoheit einschränkt, da er engere Grenzen für die städtische Entwicklung setzt und Detailvorgaben macht, die regionalplanerisch nicht als wesentlich eingestuft werden. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage besteht nicht.
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Dokumente
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- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20190128162436
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