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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Mündlicher Bericht über den Breitbandausbau in Castrop-Rauxel
- 3Achte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/087 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/087 behandelt die achte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Gegenstand der Vorlage ist die rechtliche Anpassung der kommunalen Satzung, um einen bereits gefassten Beschluss des Rates umzusetzen.
Hintergrund der Änderung ist die Entscheidung des Rates vom 21. März 2019, die Stabsstelle „Bildung, Vielfalt und Teilhabe“ einzurichten. Im Zuge dieser Neustrukturierung soll künftig auch die Gleichstellungsstelle organisatorisch in dieser Stabsstelle angesiedelt werden. Die Änderung der Hauptsatzung dient dazu, diese organisatorische Neuausrichtung formell zu verankern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die beigefügte achte Änderungssatzung verabschiedet. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dieser Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt- und Finanzausschuss. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 4. April 2019 vorgesehen.
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- 4Bedarfsanalyse für bezahlbaren Wohnraum in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/076 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/076 der Stabsstelle Stadtentwicklung befasst sich mit der Ergebnisse der Bedarfsanalyse für bezahlbaren Wohnraum in Castrop-Rauxel. Die Verwaltung beauftragte das Unternehmen InWIS Forschung & Beratung GmbH mit der Erarbeitung dieser Analyse, um als Entscheidungsgrundlage für die Diskussion über die Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft zu dienen.
Der vorliegende Endbericht zeigt, dass der Wohnungsmarkt in Castrop-Rauxel weitgehend entspannte Tendenzen aufweist, jedoch in einzelnen Segmenten ein zunehmender Nachfragedruck erkennbar ist. Zur Ermittlung des Handlungsdrucks wurde modellhaft berechnet, wie viele Haushalte mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttowarmmiete aufwenden müssen. Nach den Ergebnissen der Analyse liegt diese Grenze der Unzumutbarkeit für etwa 2.800 Haushalte in der Stadt vor.
Die Analyse führt verschiedene Handlungsoptionen auf. Dazu gehören die Förderung des Abrufs von Wohngeld und Transferleistungen, die Aktivierung von Leerständen sowie ein gemäßigter Neubau in allen Marktsegmenten. Zudem wird empfohlen, das Thema bezahlbares Wohnen durch Gesprächsrunden oder die Einrichtung eines kommunalen Wohnungsunternehmens auf kommunaler und kreisweiter Ebene zu verankern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt. Die wesentlichen Ergebnisse werden im Betriebsausschuss 3 vorgestellt.
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- 5Gründung einer CAS - Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbHZur Vorlage · 2019/085 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Verwaltung mit den Vorbereitungen zur Gründung der CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH zu beauftragen. Die geplante Gesellschaft soll als hundertprozentige Tochtergesellschaft des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR fungieren.
Hintergrund der Vorlage ist die personelle Situation in der Stabsstelle Wirtschaftsförderung. Im Zuge des Stärkungspakts Stadtfinanzen wurden Stellen nach dem Ausscheiden von Personal nicht wiederbesetzt, wodurch die Kapazitäten von ehemals sechs auf aktuell 2,5 Beschäftigte gesunken sind. Um die Wirtschaftsförderung sowie das Stadtmarketing professionell neu aufzustellen, wurde im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt NRW ein externes Gutachten durch die ExperConsult Beratungsgruppe erstellt. Dieses Gutachten empfiehlt die Gründung einer GmbH als Modell für die Neuorientierung.
Die finanziellen Auswirkungen der Neugründung werden im vorliegenden Dokument nicht als haushaltsmäßig berührt eingestuft, wobei auf den Businessplan des Gutachtens verwiesen wird, der die Gewinn- und Verlustrechnung für die ersten fünf Jahre umfasst. Mit dem vorliegenden Grundsatzbeschluss sollen nun die weiteren Details geklärt und der Politik zur Kenntnis gegeben werden. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister eingereicht und ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt am 4. April 2019 vorgesehen.
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- 6Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-RauxelZur Vorlage · 2019/084 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage zum Sachstandsbericht der Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel informiert über die wirtschaftliche Lage verschiedener Gesellschaften zum Stichtag 31.12.2018.
Bei der FORUM Castrop-Rauxel Betriebsgesellschaft mbH wird ein erwarteter Verlust von rund 886.234 Euro prognostiziert. Die Entwicklungsgesellschaft Mittelstandspark West Castrop-Rauxel mbH reduziert ihre operativen Tätigkeiten auf den Fortbestand; die Abwicklung von Grundwasserschäden erfolgt nun durch den Gesellschafter RAG Montan Immobilien GmbH. Bei der LEG Wohnen NRW zeigt der Bericht für das vierte Quartal 2018 einen Bestand von 1.903 Wohnungen sowie Mietrückstände in Höhe von 233.66<0xC2>9 Euro.
Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR – prognostiziert ein Ergebnis von 600.000 Euro, was deutlich unter dem Planwert von 1,3 Millionen Euro liegt. Gründe hierfür sind erwartete Mehraufwendungen im Personalbereich sowie eine Umsatzverschlechterung im Bereich Abfallentsorgung. Im Gegensatz dazu verzeichnet die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH ein positives Ergebnis von 50.000 Euro, begünstigt durch ein Kundenwachstum im Tarifkundensegment. Für die kommenden Jahre wird ein Anstieg des Sachanlagevermögens durch Projekte wie die Nahwärme Kemnade erwartet.
Die WiN Emscher-Lippe GmbH weist für das Jahr 2018 Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 15.604,18 Euro aus. Die Gesellschaft übernimmt zudem die Geschäftsführung des neu gegründeten Vereins ChemSite e.V., ohne dass daraus finanzielle Belastungen für die Gesellschafter entstehen. Der Rat wird angehalten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 7Prüfung der kommunalen Gesamtabschlüssse 2016 bis 2018Zur Vorlage · 2019/086 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, das Verfahren zur Aufstellung und Prüfung der kommunalen Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 anzupassen. Grundlage hierfür ist das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW). Diese gesetzliche Neuerung ermöglicht es bis zum 31. Dezember 2021, den Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2018 mit den Entwurfsfassungen der vorangegangenen sechs Jahre zu beifügen, sofern diese vom Bürgermeister bestätigt wurden.
Für das Haushaltsjahr 2016 wird am ursprünglichen Verfahren festgehalten, da die Erstellung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH bereits fortgeschritten ist. Der Entwurf soll dem Rat im Juli 2019 vorgelegt werden, woraufhin eine Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss sowie eine Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2016 folgen soll.
Für die Jahre 2017 und 2018 plant die Finanzabteilung, die gesetzliche Erleichterungsregelung in Anspruch zu nehmen. Dies wird mit der notwendigen Umstellung der Finanzbuchhaltung auf eine neue Software zum 1. Januar 2020 und den damit verbundenen personellen Kapazitäten begründet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH wird weiterhin mit der Prüfung des Abschlusses für 2018 beauftragt.
Zudem wird auf die neue Möglichkeit hingewiesen, gemäß § 116a GO NRW von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses befreit zu werden. Für das Jahr 2019 wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.
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- 8Begleitung zu internationalen Begegnungen 2019 im Rahmen der StädtepartnerschaftenZur Vorlage · 2019/092 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tischvorlage 2019/092 regelt die Teilnahme eines Ratsmitglieds an einer internationalen sportlichen Begegnung im Rahmen der Städtepartnerschaften. Im Zentrum steht die Begleitung des Olympischen Fechtclubs nach Vincennes in Frankreich, die für den Zeitraum vom 8. bis 10. Juni 2019 geplant ist.
Die Vorlage basiert auf einem früheren Beschluss des Sportausschusses, wonach bei internationalen sportlichen Begegnungen mit Partnerstädten nach Möglichkeit Mitglieder des Sportausschusses oder des Rates teilnehmen sollen. Die Entscheidung über die konkrete Teilnahme obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss. Für die Reise des Ratsmitglieds werden Kosten in Höhe von etwa 300 Euro veranschlagt. Die Verwaltung bewertet diese Aufwendungen als mit § 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar und verweist auf die langjährige Tradition, Sportvereine bei solchen Begegnungen zu begleiten.
Zudem wird in der Vorlage festgehalten, dass das Büro des Bürgermeisters, Bürgerbeteiligung, Sport und Stärkung des Ehrenamts künftig keine weiteren Kostenzuschüsse für internationale Begegnungen von Sportvereinen gewährt. Die Finanzierung der vorliegenden Maßnahme ist im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung durch Sachaufwendungen gesichert. Federführend für die Vorlage ist der Betriebsausschuss 3.
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- 9Chorreise St. Elisabeth Obercastrop und St. Louis VincennesZur Vorlage · 2019/100 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Tischvorlage 2019/100 wird die offizielle Vertretung des Rates bei einer Chorreise nach Vincennes thematisiert. Der Chor St. Elisabeth Obercastrop feiert in diesem Jahr sein 60-jähriges Bestehen und reist hierzu gemeinsam mit dem Partnerchor St. Louis in die französische Partnerstadt. Die Reise findet im Zeitraum vom 30. Mai bis zum 2. Juni 2019 statt.
Seitens der Stadt Vincennes liegt bereits im Vorjahr eine offizielle Einladung vor. Das Programm der Begegnung umfasst unter anderem einen offiziellen Empfang im Rathaus sowie ein Jubiläumskonzert am Abend des 31. Mai. Es wird eine offizielle Begleitung durch die Stadt Castrop-Rauxel vorgesehen, da die Stadt Vincennes eine Teilnahme erwartet. Zudem ist eine Vertreterin der Stadt Vincennes zur Reise eingeladen.
Die Reise erfolgt mit dem Reisebus. Für die Teilnahme von zwei Personen aus dem Rat und der Verwaltung entstehen Reisekosten in Höhe von insgesamt etwa 300,00 Euro für die Mitfahrt im Bus. Die Kosten für Verpflegung und Unterbringung werden von der Gastgeberseite übernommen. Der Rat der Stadt soll ein Ratsmitglied als offiziellen Vertreter des Rates für diese Reise benennen. Die Vorlage weist darauf hin, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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- 10Anfragen der Ratsmitglieder
- 11Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ratsmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich