Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Verpflichtung der Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie der Sachkundignen Einwohnerinnen und Einwohner im Umweltausschuss für die Legislaturperiode 2020-2025
- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 4Ernennung einer Schriftführerin und eines Stellvertreters für den Umweltausschuss der Stadt Castrop-Rauxel für die Legislaturperiode 2020-2025Zur Vorlage · 2021/206 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/206 sieht die Benennung einer Schriftführerin sowie eines Stellvertreters für den Umweltausschuss der Stadt Castrop-Rauxel für die Legislaturperiode 2020–2025 vor. Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung NRW, wonach über die im Umweltausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen ist. Diese Niederschrift muss von der vorsitzenden Person sowie von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung unterzeichnet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel erfolgt die Niederschrift in Form eines Beschlussprotokolls, welches nach der Unterzeichnung über das Ratsinformationssystem öffentlich zugänglich gemacht wird. Die vorliegende Vorlage schlägt vor, eine Person als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin für den Ausschuss zu bestimmen.
Mit der Umsetzung der Benennung ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Entscheidung über die personelle Besetzung der Schriftführung steht als Beschlussvorschlag für die Sitzung des Umweltausschusses am 24. August 2021 an.
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- 5Berufung und Entsendung der Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner für den Umweltausschuss für die Wahlperiode 2020-2025 Hier: Benennung eines persönlichen Stellvertreters für den ADFCZur Vorlage · 2021/207 · Sitzungsvorlage
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Im Umweltausschuss der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Ergänzung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner für die Wahlperiode 2020–2025 beraten. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 18. April 2021, der die Benennung von Vertretern aus verschiedenen Umweltvereinen und Verbänden gemäß § 58 der Gemeindeordnung NRW vorsah.
Die vorliegende Sitzungsvorlage bezieht sich auf eine nachträglich eingereichte Bewerbung des ADFC Castrop-Rauxel. Der Verband hat mitgeteilt, dass eine Person als persönlicher Stellvertreter für den bereits benannten Vertreter des ADFC eingesetzt werden soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss diese nachträgliche Bewerbung zur Kenntnis nimmt. Damit soll die Berufung und Entsendung eines persönlichen Stellvertreters für den ADFC Castrop-Rauxel bis zum Ende der aktuellen Sitzungsperiode formal bestätigt werden. Laut der Vorlage ergeben sich aus dieser Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 6Bericht über erforderliche städtische Baumfällmaßnahmen
- 7Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 8E-Scooter-Angebot für Castrop-Rauxel (Beendigung Pilotphase)Zur Vorlage · 2021/233 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/233 befasst sich mit dem Abschluss der Pilotphase des E-Scooter-Angebots der Firma Spin Mobility GmbH in Castrop-Rauxel, welche vom 15. April bis zum 15. Juli 2021 lief. Während dieses Zeitraums wurden laut Daten des Anbieters über 30.000 Fahrten mit einer Gesamtdistanz von mehr als 110.000 Kilometern durchgeführt. Die durchschnittliche Fahrt dauerte etwa 22 Minuten bei einer Distanz von rund 3,7 Kilometern pro Fahrt. Es wurden 462 Meldungen an den Kundenservice des Anbieters registriert, wobei etwa die Hälfte der Meldungen technische Probleme mit der App betraf.
Da der Anbieter das Angebot in Castrop-Rauxel fortführen möchte, plant die Verwaltung eine verstärkte Regulierung des E-Scooter-Verkehrs. Ein verwaltungsinterner Arbeitskreis aus den Bereichen Stadtentwicklung, Ordnung, Vermessung und Digitalisierung soll eine Kooperationsvereinbarung ausarbeiten. Diese soll Regelungen zu Abstellflächen, Fahrverbotszonen, der Flottengröße sowie zur Verkehrssicherheit und zum Beschwerdemanagement enthalten. Ziel ist die Wahrung eines geordneten Stadtbildes und der Verkehrssicherheit.
Die Vereinbarung soll so strukturiert sein, dass auch potenzielle weitere Anbieter berücksichtigt werden können. Parallel dazu prüft die Verwaltung die Rahmenbedingungen für Konzessionen oder Sondernutzungen, wobei der aktuelle Anbieter die Bereitschaft zur Zahlung zweckgebundener Gebühren signalisiert hat. Zudem sind Schwerpunktkontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei sowie Maßnahmen zur Verkehrserziehung geplant. Die Ausschussmitglieder sollen den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
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- 9Sanierung AltstadtringZur Vorlage · 2021/222 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll ein Planungskonzept zur Umgestaltung des Altstadtrings beschließen. Die Vorlage sieht vor, den derzeit vierspurigen Straßenabschnitt auf zwei Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr zu reduzieren, um Platz für breitere Radfahrstreifen zu schaffen. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung des Radverkehrsangebots im Zuge einer anstehenden Sanierung der Brücken und der Fahrbahndecke durch den Landesbetrieb Straßen.NRW.
Die Planung umfasst verschiedene Anpassungen an den Knotenpunkten. So sollen an der Kreuzung Bochumer Straße/Karlstraße Aufstellbereiche für Radfahrer geschaffen und an der Kreuzung Widumer Straße/Erinstraße durch eine separate Rechtsabbiegespur sowie spezielle Signalanlagen für das indirekte Linksabbiegen die Sicherheit erhöht werden. An den Rampenanschlüssen zur Herner Straße sollen die Sichtverhältnisse durch eine orthogonale Führung der Zufahrten verbessert werden. Im Bereich des Engelsburgplatzes ist eine neue Verkehrsführung für den Radverkehr sowie eine getrennte Signalisierung vorgesehen. Zudem sollen die Bushaltestellen „Am Wiedehagen / Erinpark“ und „Engelsburgplatz“ barrierefrei ausgebaut werden.
Das Konzept berücksichtigt zudem Vorgaben des städtischen Nahmobilitätskonzepts sowie Anregungen des ADFC. Nach der Beschlussfassung soll die Verwaltung die detaillierte Ausführungsplanung in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW weiterführen. Ein Vergabeverfahren wird für das vierte Quartal 2021 angestrebt, damit die Bauarbeiten im Frühjahr 2022 beginnen können.
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- 10Bikesharing-Angebot in Castrop-Rauxel (z.B. metropolradruhr/ nextbike)Zur Vorlage · 2021/223 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/223 befasst sich mit der Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung eines Bikesharing-Angebots im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Im Zentrum der Untersuchung steht die Akquise eines Anbieters, wobei insbesondere das stationsbasierte System der nextbike GmbH bzw. des metropolradruhr in Betracht gezogen wird.
Die Verwaltung berichtet, dass ein früherer Versuch zur Einführung von metropolradruhr aufgrund einer geringen erwarteten Nachfrage nicht erfolgreich war. Aktuelle Analysen im Rahmen des Nahmobilitätskonzepts zeigen, dass viele Anbieter von Fahrradverleihsystemen ihre Dienste aus wirtschaftlichen Gründen auf Großzentren beschränken oder sich ganz vom Markt zurückgezogen haben. Ein direkter Kontakt zur nextbike GmbH konnte durch die Verwaltung nicht hergestellt werden, wesrend der Regionalverband Ruhr (RVR) die Rolle eines Vermittlers für eine Angebotsanfrage übernommen hat.
Hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen wird darauf hingewiesen, dass ein bisheriges Förderprogramm zur Bezuschussung der Stationseinrichtung ausgelaufen ist. Da derzeit keine Kostenübernahme durch externe Stellen möglich ist, müssten die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Stationen von der Kommune getragen werden. Eine genaue Bezifferung der Kosten ist aktuell nicht möglich, da keine aktuellen Vergleichswerte aus Partnerstädten vorliegen. Sollten künftig wieder finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die Infrastruktur bestehen, wird die Verwaltung informieren. Bei einer Interessensbekundung würde der RVR die Kommunikation zwischen der Stadt und dem Anbieter koordinieren. Der Rat der Stadt soll die Sachlage zur Kenntnis nehmen.
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- 11Fortschreibung ISEK StadtmittelpunktZur Vorlage · 2021/214 · Sitzungsvorlage
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Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/214 befasst sich mit der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Stadtmittelpunkt in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die Fortführung des Konzepts sowie die Ergebnisse zweier zentraler Untersuchungen beschließen.
Die erste Untersuchung umfasst eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung von Wohnungsbaupotentialen auf der Potentialfläche Ost. Hierauf basierend dient ein entwickelter Rahmenplan als Grundlage für die weitere Planung und die Festlegung von Nutzungsmischungen. Die zweite Untersuchung befasst sich mit der Strukturanalyse des Verwaltungsstandortes und dem Ziel, das Rathaus zu einem BürgerRatHaus umzugestalten. Das vorgesehene Umsetzungsszenario sieht eine interne Umstrukturierung, die Bündelung bürgernaher Dienstleistungen sowie einen zentralen Eingang vor. Ergänzend wird die Möglichkeit eines Ergänzungsbaus auf einem freien Baufeld geprüft.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, bis zum 30. September 2021 einen Förderantrag für die Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms 2022 bei der Bezirksregierung Münster einzureichen. Für die Umsetzung des BürgerRatHauses wird ein auf das Jahr 2021 hochgerechneter Kostenrahmen von 10,8 Millionen Euro veranschlagt, der für das Jahr 2025 auf 12,2 Millionen Euro prognostiziert wird. Die Kosten für eine mögliche Erweiterung durch einen Neubau werden auf etwa 16,9 Millionen Euro für das Jahr 2025 geschätzt. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt teilweise über Städtebauförderung sowie durch städtische Eigenanteile und andere Akteure.
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Hauptdokument|20210810165925-0|20210810165944-1|20210810165948-2|20210810165948-3|20210810165952-4
- 12Bebauungsplan Nr. 264 'Unterspredey/In der Recke' - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2021/227 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 264 „Unterspredey/ In der Recke“ beschlossen. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 1,55 Hektar im Ortsteil Schwerin und umfasst verschiedene Grundstücke entlang der Straßen Unterspredey und In der Recke.
Die Planung dient dazu, die Abgrenzung zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich rechtlich zu klären und die Bebauung im Übergangsbereich zum Freiraum zu steuern. Ein wesentlicher Anlass ist die Sicherung von Flächen, die für die ökologische Entwicklung relevant sind. Konkret sollen eine Waldfläche sowie ein Bereich mit einem unterirdischen Einlaufbauwerk für einen Bachlauf als nicht bebaubare Bereiche geschützt werden. Damit soll eine geplante Bebauung auf diesen Flurstücken verhindert werden, um die Freiraumstruktur und die Wasserführung zu erhalten.
Das städtebauliche Ziel ist die Erhaltung der aufgelockerten Siedlungsstruktur. Durch Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche und zu Baugrenzen soll eine eindeutige Grundlage für künftige Bauvorhaben geschaffen werden. Eine Erweiterung von Bauland ist nicht vorgesehen; vielmehr sollen die bestehenden Baugrenzen verbindlich definiert und die Zulässigkeit von Nebenanlagen geregelt werden. Die Verwaltung prüft im weiteren Verfahren, ob ein einfacher oder qualifizierter Bebauungsplan umgesetzt wird. Für die Stadt entstehen durch die Planungsleistungen und etwaige Gutachten Kosten, wobei keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima zu erwarten sind.
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- 13Ehem. Sprengstofffabrik an der Cottenburgstraße Hier: Informationen zu den durchgeführten BodenuntersuchungenZur Vorlage · 2021/210 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2021/210 des EUV Stadtbetriebs informiert den Umweltausschuss über die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen auf dem ehemaligen Gelände der „Castroper Sicherheitssprengstofffabrik der Aktiengesellschaft zu Dortmund“. Das Areal, das zwischen 1891 und 1909 genutzt wurde und heute zum Wohngebiet „An der Cottenburg“ gehört, war für die Verarbeitung von Chromverbindungen und Nitroaromaten bekannt.
Im August 2020 wurden im Auftrag des Kreises Recklinghausen Untersuchungen des Untergrunds durchgeführt. Dabei wurden 44 Bohrungen auf 30 Grundstücken vorgenommen, wobei Auffüllungen mit Schlacken, Bauschutt, Beton und Kohle in Tiefen zwischen 0,7 m und 5,50 m festgestellt wurden. Die Analyse der Bodenproben gemäß der Bundesbodenschutzverordnung ergab, dass Chrom VI in keiner der Proben nachgewiesen werden konnte. Es wurden jedoch lokal erhöhte Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Kohlenwasserstoffen gemessen, die auf eine alte Asphaltdecke zurückzuführen sind.
An einem Standort im Bereich eines ehemaligen Speditionsgrundstücks wurde eine weitere Überschreitung eines Prüfwertes festgestellt. Da dieser Bereich als Schotterstreifen mit Grasbewuchs und als Parkplatz genutzt wird, wird die Belastung hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch als unkritisch eingestuft. Eine Gefährdung des Grundwassers kann aufgrund fehlender Grundwasserfunde und einer Sickerwasserprognose ausgeschlossen werden. Bei künftigen Baumaßnahmen an den betroffenen Standorten muss der Wirkungspfad Boden-Mensch jedoch neu bewertet werden, da eine Schadstoffexposition nicht ausgeschlossen werden kann. Der Umweltausschuss soll den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen.
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- 14Elektroladesäulenausbau im Stadtgebiet Castrop-Rauxel im Rahmen des Bundesförderprogramms ?Ladeinfrastruktur vor Ort?Zur Vorlage · 2021/211 · Sitzungsvorlage
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Die Stadt Castrop-Rauxel plant den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet. Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde ein Förderantrag über eine Gesamtsumme von 248.880 Euro gestellt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von 48 Ladepunkten sowie 24 zugehörigen Netzanschlüssen.
Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 80 Prozent des Gesamtbetrags, was einem Betrag von 199.104 Euro entspricht. Die verbleibenden Eigenmittel in Höhe von 49.776 Euro werden durch die Stadtwerke Castrop-Rauxel finanziert. Die geplanten Ladesäulen sollen an öffentlichen Plätzen, Schulen sowie gegebenenfalls an Friedhöfen und Kleingärten errichtet werden.
Ein positiver Förderbescheid steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus. Für den Fall eines positiven Bescheids ist ein Ratsbeschluss zum Abruf der Förderung vor Beginn der Ausbauarbeiten erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt und dem Rat den Ausbau der 48 Ladepunkte empfiehlt. Sobald der Förderbescheid vorliegt, sollen die zukünftigen Standorte in den zuständigen Ausschüssen vorgestellt werden. Aus dem Dokument geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat.
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- 15Anfragen der Ausschussmitglieder
- 16Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich