Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Bericht über notwendige städtische Baumfällmaßnahmen
- 4Bericht über städtische Baumpflanzmaßnahmen
- 5Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel (Baumschutzsatzung) vom 12.03.1998 in der Fassung der 7.Änderungssatzung vom 22.11.2022Zur Vorlage · 2024/166 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die achte Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung beschließen. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen vom 12. März 1998, einschließlich der siebten Änderungssatzung von November 2022, vor.
Die Verwaltung hat die Satzung auf Basis praktischer Erfahrungen sowie der rechtlichen und fachlichen Prüfung eingegangener Anträge und Ablehnungen redaktionell angepasst. Dabei wurde insbesondere der Paragraph 5 zur Anordnung von Maßnahmen konkreter gefasst. Auch die Regelungen zu Ausnahmen und Befreiungen in Paragraph 6 wurden überarbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt der Änderung liegt in Paragraph 7, der die Anforderungen an Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten und Preissteigerungen anpasst. Zudem wurden die Gebühren für die Prüfung und Erteilung von Bescheiden aktualisiert.
Die Vorlage durchläuft im September 2024 die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie im Betriebsausschuss 3, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 6Antrag der Fraktion CDU vom 16.08.2024_Bebauungsplanänderung Nr. 59a Teil IZur Vorlage · 2024/173 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/173 behandelt einen Antrag der CDU-Fraktion vom 16. August 2024, welcher eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 59a Teil I zum Gegenstand hat. Das Vorhaben ist für den Monat September 2024 in einer festgelegten Beratungsfolge in den zuständigen Gremien vorgesehen.
Der Beratungsprozess beginnt am 3. September 2024 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz. Im Anschluss daran findet die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) am 5. September 2024 statt. Den Abschluss der Beratungsreihe bildet die Sitzung des Rates der Stadt am 12. September 2024.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass das Anliegen keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Der entsprechende Beschlussvorschlag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen).
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- 714. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel "Unterspredey / Oberspredey, Erlenweg" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Feststellungsbeschluss des Plans und Billigung der Begründung mit Umweltbericht d) Vorlage zur Genehmigung bei der höheren VerwaltungsbehördeZur Vorlage · 2024/157 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel für das Gebiet „Unterspredey / Oberspredey, Erlenweg“ liegt zur Entscheidung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen nach Maßgabe eines Abwägungsvorschlags zu berücksichtigen und redaktionelle Änderungen sowie Ergänzungen in den Plan und die Begründung inklusive Umweltbericht aufzunehmen. Zudem wird die Feststellung der Änderung als Satzung sowie die Beauftragung der Verwaltung zur Vorlage bei der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgeschlagen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst etwa 1,5 Hektar im Ortsteil Schwerin zwischen den Straßen Unterspredey und Oberspredey sowie westlich des Erlenwegs. Ziel der Planung ist es, die Flächendarstellung von bisher ausgewiesenen Wohnbauflächen auf Freiraumstrukturen wie Wald- und Grünflächen anzupassen. Damit soll die tatsächliche Nutzung im Außenbereich widergespiegelt und der regionale Grünzug langfristig gesichert werden. Durch die Änderung sollen die ökologische Funktion des Waldgebiets „In der Recke“ gewahrt und die planungsrechtliche Situation der Flächen im Außenbereich präzisiert werden.
Die Planung hat nach Angaben der Verwaltung keine Auswirkungen auf die bestehende Nutzungsstruktur oder das Verkehrsaufkommen. Die Umwandlung der Darstellungen dient dem Erhalt des aktuellen Zustands und trägt zur Klimaanpassung bei, indem Luftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete dauerhaft gesichert werden.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 8Bebauungsplan Nr. 264 "Unterspredey / In der Recke" hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2024/158 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über den Bebauungsplan Nr. 264 „Unterspredey / In der Recke“, der ein etwa 2,1 Hektar großes Areal im Ortsteil Schwerin umfasst. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht die Berücksichtigung von Stellungnahmen sowie redaktionelle Änderungen und den abschließenden Satzungsbeschluss vor.
Ziel der Planung ist die Sicherung bestehender Freiraumstrukturen und die Klärung der baulichen Rahmenbedingungen im Übergangsbereich zwischen Wohnbebauung und Freiraum. Ein wesentlicher Aspekt ist die wasserwirtschaftliche Komponente: Um die Auswirkungen von Starkregenereignissen zu steuern, ist die Einrichtung einer Rückhalteanlage vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass Wasser in angrenzende Siedlungsbereiche verdrängt wird. Zudem sollen Waldflächen geschützt und die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich rechtssicher definiert werden.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans orientieren sich weitgehend am vorhandenen Bestand. Es werden Flächen für die überbaubare Nutzung sowie für private Grünflächen festgelegt. Im Bereich des Bachlaufs sind wasserrechtliche Regelungen vorgesehen, um dem tatsächlichen Wasserverlauf Rechnung zu tragen. Die Planung sieht vor, dass keine neuen Baulande erschlossen werden, sondern die bestehenden Nutzungen und deren Grenzen präzisiert werden, um die Entwicklung der Freiraumfunktionen im Einklang mit städtebaulichen Konzepten zu ermöglichen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 9Bebauungsplan Nr. 267 "Deininghauser Weg / Recklinghauser Straße" hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2024/145 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 267 „Deininghauser Weg / Recklinghauser Straße“ im Stadtteil Ickern. Das etwa 14,5 Hektar große Plangebiet umfasst gewerbliche Flächen im Gewerbe- und Industriegebiet Deininghauser Weg sowie Wohnbauflächen entlang der Recklinghauser Straße und Teile von Waldflächen. Die Verwaltung ist mit der Erarbeitung des Plans beauftragt.
Die Planung dient der Sicherung von Flächen für das produzierende Gewerbe und Handwerksbetriebe. Hintergrund ist die zunehmende Verknappung von Gewerbeflächen sowie ein gestiegenes Angebot an Mietlager- und Mietgaragenflächen, die mit traditionellen Gewerbebetrieben konkurrieren können. Durch die neue Festsetzung sollen zudem immissionsschutzrechtliche Unklarheiten bei Baugenehmigungen vermieden und die Verkehrsbelastung durch logistische Nutzungen reguliert werden. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Erschließung einzelner Grundstücke, wobei eine Verbindung für den motorisierten Verkehr zwischen dem Deininghauser Weg und der Heinrich-Imig-Straße nicht beabsichtigt ist; der Fuß- und Radverkehr soll weiterhin gesichert bleiben.
Im Zuge des Verfahrens wird auch geprüft, ob Flächen entlang der Recklinghauser Straße, die derzeit als Wald ausgewiesen sind, für eine Wohnnutzung angepasst werden können. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sowie die Umwelt werden im Rahmen der vorgeschriebenen Umweltprüfung und durch Fachgutachten bewertet. Das weitere Vorgehen umfasst die Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden.
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- 10Sachstandsbericht Grünzug EZur Vorlage · 2024/159 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Klima- und Umweltschutz sowie Bauen, Verkehr und Sport nehmen den Sachstandsbericht zum interkommunalen Pilotprojekt Grünzug E zur Kenntnis. Das Projekt unter der Federführung des Regionalverbands Ruhr (RVR) umfasst ein Gebiet von Recklinghausen bis Hattingen. Ziel ist die Aufwertung der grün-blauen Infrastruktur, die Steigerung der Biodiversität sowie die Erhaltung der Funktion als Frischluftschneise. Die Gremien unterstützen die Fortführung der Planung und der Maßnahmen im Rahmen dieses Projekts.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die sogenannte „Greenvision“, die eine nachhaltige Entwicklung der Landschaft, die Renaturierung von Gewässern und die Förderung umweltfreundlicher Mobilität vorsieht. Im November 2024 findet eine Ideenwerkstatt statt, an der Planungsbüros sowie die Öffentlichkeit beteiligt werden sollen, um verschiedene Szenarien und Blaupausen für die Teilbereiche des Grünzugs zu entwickeln.
Für Castrop-Rauxel wurden drei Fokusräume identifiziert: Langeloh-Wagenbruchbach, Vöhde und Wasserkreuz. In Langeloh-Wagenbruchbach stehen der Schutz von Waldbeständen und die Bachrenaturierung im Vordergrund. Im Bereich Vöhde sollen Grünstrukturen sowie Bachläufe verbessert werden, während am Wasserkreuz die Förderung der Biodiversität und der Radwegverbindungen im Fokus steht. Ein umfassendes Handlungskonzept soll bis Mai 2025 fertiggestellt werden, um als Grundlage für künftige Fördermittelanträge zu dienen.
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Hauptdokument|20240716154659-0|20240716154700-1|20240805095709-0|20240805095924-0|20240805095936-0
- 11ehem. Zeche Graf Schwerin 1/2 hier: Abfrage Brauchwasserbrunnen im Umfeld der ehem. SchachtanlageZur Vorlage · 2024/147 · Sitzungsvorlage
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Im Rahmen der Nachverfolgung von Grundwasserwerten auf dem Gelände der ehemaligen Zeche und Kokerei Graf Schwerin 1/2 liegt dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz ein Sachstandsbericht vor. Nach einer Bodensanierung im Zeitraum zwischen 2008 und 2010 war ursprünglich ein Monitoring bis fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahmen vorgesehen. Aufgrund des Schadstoffpotentials durch polyzyklische und aromatische Kohlenwasserstoffe wurden die jährlichen Beprobungen über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt, um die langfristige Entwicklung zu überprüfen.
Die aktuellen Untersuchungsergebnisse deuten darauf hin, dass sich eine Schadstofffahne aus dem Zechengelände in Teile des Wohngebietes westlich der Dortmunder Straße erstreckt. Infolgedessen erfolgte in der 31. Kalenderwoche eine Hauswurfsendung an Haushalte, die Brauchwasserbrunnen oder Grundwasserbrunnen nutzen. Bis zum 17. Juli 2024 wurde lediglich eine Rückmeldung zu einem Brunnen registriert, der sich jedoch außerhalb des abgegrenzten Gebiets befindet. Dieser Brunnen kann zur weiteren Abklärung der Ausbreitungsgrenzen als Vergleichswert herangezogen werden. Der Ausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 12Arbeitskreis GeflügelZur Vorlage · 2024/144 · Sitzungsvorlage
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Der Arbeitskreis Geflügel hat im Rahmen seiner Sitzung am 27. Mai 2024 über die Situation der Vogelpopulationen am Gondelteich im Stadtgarten berichtet. Im Fokus standen dabei die Kanadagans sowie die Saatkrähe und die zunehmende Präsenz weiterer Arten, wie etwa der Nilgans. Unter Einbeziehung von Experten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wurden verschiedene Ansätze zur Vergrämung dieser Arten erörtert.
Zu den diskutierten Maßnahmen gehören die Aufstellung von Schildern gegen das Füttern sowie Anpassungen bei der Pflege der Grünflächen, etwa durch eine Änderung der Mähintervalle oder eine Reduzierung der Düngung zur Senkung der Futterqualität. Zudem wurden Veränderungen an den Uferstreifen, wie etwa die Verwendung von Steinen oder Sträuchern, sowie die Aufstellung von Pflanzen thematisiert.
Da bereits erprobte Maßnahmen bisher keinen langfristigen Erfolg aufweisen konnten, prüft die Verwaltung derzeit weitere umsetzbare Optionen unter Berücksichtigung des Tierwohls. Ein weiteres Thema der Sitzung war die Situation der Saatkrähen, insbesondere im Bereich Ickern. Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz wird den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 13Fortschreibung Wasserversorgungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel gemäß § 38 Abs 3 Landeswassergesetz (LWG) für den Zeitraum 2024 - 2029Zur Vorlage · 2024/139 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die vorliegende Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes für den Zeitraum 2024 bis 2029 zur Kenntnis nehmen. Die Aktualisierung erfolgt gemäß § 38 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG).
Die Grundlage für das aktuelle Dokument bildet die Erstaufstellung aus dem Jahr 2018. Aufgrund einer Vorgabe des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen war eine Überarbeitung des Konzepts ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen. Die Verwaltung hat den Prozess der Fortschreibung begleitet und die Unterlagen fristgerecht bei der Bezirksregierung Münster eingereicht.
Mit dem Beschlussvorschlag wird die Verwaltung zudem beauftragt, den zuständigen Fachausschuss über die weitere Entwicklung sowie über etwaige Berichte der Bezirksregierung Münster zum vorliegenden Konzept zu informieren. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus der Vorlage nicht.
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- 14Hitzeaktionsplanung für Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/155 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über die Entwicklung eines regionalen Hitzeaktionsplans für die Emscher-Lippe-Region, an dem Castrop-Rauxel beteiligt ist. Im Rahmen der Zukunftsinitiative Klima.Werk wurde ein gemeinsamer Förderantrag gestellt, für den das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eine Förderung in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bewilligt hat.
Ziel des Hitzeaktionsplans ist es, hitze- und UV-bedingte Erkrankungen sowie Todesfälle zu verhindern, die Aufklärung gezielter Personengruppen zu fördern und die Resilienz durch Anpassungsmaßnahmen zu stärken. Der Plan soll als standardisierter und übertragbarer Blaupause für die teilnehmenden Kommunen dienen. Dabei sollen unter anderem koordinierte Abläufe bei Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes festgelegt werden, etwa die Benennung zentraler Koordinierungsstellen oder die Festlegung von Meldeketten. In den Prozess sind verschiedene städtische Bereiche wie Gesundheit, Klima, Planung und soziale Dienste sowie externe Akteure aus dem Gesundheitswesen einzubinden. Die Umsetzung der verschiedenen Arbeitspakete ist bis Anfang 2027 vorgesehen, wobei die Kommunen die Ergebnisse lokal anpassen können.
Ergänzend zum regionalen Vorhaben werden in Castrop-Rauxel bereits lokale Maßnahmen zur Hitzeminderung umgesetzt, darunter die Aufstellung von Trinkbrunnen sowie die Entsiegelung von Flächen und der Einsatz von mobilem Grün.
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- 15Jahresberichterstattung zur städtischen StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 2024/150 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2024/150 befasst sich mit der Jahresberichterstattung zur städtischen Straßenbeleuchtung in Castrop-Rauxel. Seit dem 1. Januar 2021 sind die Stadtwerke Castrop-Rauxel als Betriebsführer für die öffentliche Straßenbeleuchtung zuständig. Der entsprechende Vertrag ist bis zum Jahr 2035 befristet, wobei eine Option zur Verlängerung bis zum Jahr 2040 besteht.
Ziele des Vertrages sind die Einhaltung rechtlicher und technischer Vorgaben, die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sowie die Werterhaltung der Anlagen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Steigerung der Energieeffizienz und der Stabilisierung der Betriebskosten. Im Rahmen von Erneuerungen oder Umbaumaßnahmen soll das bisherige Beleuchtungsniveau beibehalten werden.
Seit September 2021 wird die Straßenbeleuchtung sukzessive auf LED-Technik umgerüstet. Der vorliegende Bericht dokumentiert den Fortschritt dieser Maßnahmen, die erreichten Energieeinsparungen sowie Informationen zum Störungsgeschehen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf die für die nächsten zwei Jahre geplanten Baumaßnahmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Jahresbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 16Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Schillerstaße in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2024/151 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Schillerstraße beschließen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Detailplanung sowie deren Auditierung zu beauftragen. Zudem soll die Maßnahme in die Haushaltsplanung bzw. die Investitionsdringlichkeitsliste für die Jahre 2025 und 2026 aufgenommen werden.
Die geplante Fahrradstraße soll den Bereich vom Knotenpunkt Altstadtring/Widumer Straße über den Stadtgarten bis zum Knotenpunkt Cottenburgstraße in Obercastrop abdecken. Ziel ist die Schaffung einer Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr als Ergänzung zum bestehenden Netz parallel zur B 235 und L 739. Bei der Planung werden insbesondere die Sicherheit von Schulwegen, etwa am Adalbert-Stifter-Gymnasium, sowie die Verkehrsführung im Bereich des Stadtgartens und der Kreuzungen wie der Viktoriastraße berücksichtigt.
Eine durch die Verwaltung durchgeführte Parkraumuntersuchung ergab für den Untersuchungsraum einen geringen Parkdruck, wobei in angrenzenden Straßen Stellplatzreserven vorhanden sind. Die Planung orientiert sich an den Standards der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS). Die Ergebnisse aus einer Bürgerversammlung sowie einer Online-Beteiligung flossen in die Entwicklung einer Vorzugsvariante ein. Ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster wurde bereits gestellt.
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Hauptdokument|20240812132042-0|20240821143258-0|20240816122947-0|20240808190643-4|20240816113144-0
- 17Bericht zu den städtischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
- 18Anfragen der Ausschussmitglieder
- 18.1Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 16.08.2024_Standorte für neue StraßenbäumeZur Vorlage · 2024/167 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/167 dient als Grundlage für die anstehende Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz. Gegenstand der Vorlage ist eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, welche am 16. August 2024 gestellt wurde. Der inhaltliche Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Ermittlung von Standorten für neue Straßenbäume.
Die parlamentarische Behandlung dieses Themas ist für die Sitzung des Ausschusses am 3. September 2024 vorgesehen. Aus den in der Vorlage enthaltenen Angaben geht hervor, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die entsprechenden Unterlagen wurden von einem sachkundigen Bürger eingereicht.
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- 19Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich