Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Barrierefreier Ausbau von 8 Haltestellenpunkten in Castrop-RauxelZur Vorlage · 2025/068 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Umsetzung des Personenbeförderungsgesetzes wird der barrierefreie Ausbau von Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr in Castrop-Rauxel fortgesetzt. Seit 2016 wurden bereits 48 Haltestellenpunkte für rund 1,44 Millionen Euro modernisiert, wobei ein wesentlicher Teil durch Fördermittel des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) finanziert wurde.
Die aktuelle Sitzungsvorlage sieht vor, im Jahr 2025 die Fördermittel für den Ausbau von acht Haltestellenpunkten zu beantragen. Zu den neu zu beantragenden Maßnahmen gehören die Standorte Becklemer Straße, Grutholzallee, Hagenstraße und Insterburger Straße. Die Kosten für diese Arbeiten werden auf etwa 297.000 Euro geschätzt, wobei der Ausbau gemäß den geltenden DIN-Normen erfolgen soll.
Der Ausschuss für Generationen, Inklusion und Diversität hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und unterstützt das Vorhaben. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die entsprechenden Fördermittel beim VRR in Gelsenkirchen zu beantragen.
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- 4Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS), Gemeinsame Standards für klimaresiliente Gewerbeflächen in der RegionZur Vorlage · 2025/065 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Inhalte des Positionspapiers „Gemeinsame Standards für klimaresiliente Gewerbeflächen in der Region“ zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage ist Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk, an der die Stadt gemeinsam mit 16 weiteren Kommunen der Emscher-Lippe-Region sowie der Emschergenossenschaft beteiligt ist. Ziel dieser Initiative ist eine wasserbewusste Stadtentwicklung, um den Folgen von Hitze, Dürre und Starkregen entgegenzuwirken.
Das Positionspapier legt Standards für die Entwicklung von Gewerbeflächen fest, um bei der Ansiedlung von Unternehmen einheitliche Standortanforderungen zu schaffen und Wettbewerbsnachteile durch negative Standortqualitäten zu vermeiden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen unter anderem Flächenrecycling, Wasser- sowie Starkregentmanagement und die Durchgrünung von Bauflächen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadtbaurätin das Positionspapier unterzeichnet. Die darin enthaltenen Standards und Umsetzungswege sollen im künftigen Verwaltungshandeln der Stadt Berücksichtigung finden.
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- 5Projekt: "Betrachtungsraum klimaresilientes Habinghorst/Ohmstraße" Förderung im Rahmen des Förderprogramms "Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRiS)"Zur Vorlage · 2025/075 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Sachstandsbericht zur Entwicklung des „Betrachtungsraums klimaresilientes Habinghorst/Ohmstraße“ zur Kenntnis nehmen und das Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) beschließen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, konkrete Maßnahmen für eine Projektentwicklung vorzubereiten und entsprechende Projektanträge zu stellen.
Das Vorhaben konzentriert sich auf das Einzugsgebiet der Mischwasserbehandlung an der Ohmstraße im Stadtteil Habinghorst. Ziel ist es, durch wasserbezogene Maßnahmen die Wasserqualität im Deininghauser Bach zu verbessern, insbesondere zur Reduzierung der Ammoniakbelastung und zur Sicherung der Sauerstoffwerte. Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem Flächenentsiegelungen, Mulden- und Rigolenversickerungen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen in ausgewiesenen Gebieten, wie etwa an Schulen oder in bestimmten Straßenabschnitten. Durch die Umsetzung können insgesamt 6,2 Hektar befestigter Flächen von der Mischwasserkanalisation abgekoppelt werden. Da bereits 1,8 Hektar realisiert wurden, wird das im KRiS-Programm geforderte Ziel von mindestens 5 Hektar erreicht. Die Projektentwicklung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, dem EUV Stadtbetrieb und der Emschergenossenschaft.
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Sachstand zur Vereinheitlichung der Kreisverkehre im Rahmen des Nahmobilitätskonzepts und des AGFS-Leitprojekts. Die Verwaltung wurde beauftragt, bei den Straßenbaulastträgern Kreis Recklinghausen und das Land Nordrhein-Westfalen die Aufnahme der Umbauvorhaben in deren Bauprogramme zu erwirken. Zudem soll für den Kreisverkehr Klöcknerstraße/Ohmstraße eine Detailplanung ausgearbeitet und ein Förderantrag für das Landesförderprogramm zur Nahmobilität eingereicht werden.
Die Planung umfasst neun untersuchte Kreisverkehre, wobei je nach täglichem Verkehrsaufkommen unterschiedliche Führungsformen für den Radverkehr vorgesehen sind. Zu den technischen Anpassungen gehören der Ausbau baulich ausgelegter Innenringe, um Überholmanöver durch Kraftfahrzeuge zu verhindern, sowie die Markierung einheitlicher Fußgängerüberwege. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sollen zudem taktile Leitsysteme und angepasste Bordhöhen umgesetzt werden. Da die betreffenden Knotenpunkte unterschiedlichen Baulastträgern unterliegen, ist für die Umsetzung eine Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erforderlich.
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- 7Neufassung der Satzung über die Benutzung der städtischen Bäder (Bäderordnung)Zur Vorlage · 2025/078 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Neufassung der Satzung über die Benutzung der städtischen Bäder beschließen. Die entsprechende Vorlage wird im Betriebsausschuss 3 am 8. Mai 2025 beraten und anschließend dem Rat der Stadt am 15. Mai 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
Die Neufassung beinhaltet ein Verbot von Messern sowie ähnlichen gefährlichen Gegenständen im Bäderbereich. Weitere Regelungen betreffen die Entsorgung von Müll in vorgesehenen Containern, Sanktionen bei störendem oder gefährdendem Verhalten sowie ein Rauchverbot im Hallenbad. Zudem sind der Konsum von Shishas, Cannabisprodukten, Alkohol und anderen berauschenden Mitteln untersagt. Die Satzung umfasst zudem Vorgaben zur Hygiene, wie das Verbot von Rasur oder Nagelschneiden, die Pflicht zum Tragen von Schwimmwindeln bei Kleinkindern sowie die Räumung der Außenanlagen bei Gewitter.
Ein weiterer Bestandteil der Überarbeitung ist die Anhebung der Altersgrenze für den Besuch der Bäder ohne erwachsene Aufsichtsperson von bisher sieben auf zehn Jahre. Als Begründung wird angeführt, dass aus Sicherheitsgründen eine Anpassung an die aktuelle Entwicklung beim Erlernen des Schwimmens notwendig sei.
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- 8Bebauungsplan Nr. 263 "Behringhauser Gärten" hier: a) Umbenennung des Bebauungsplans b) Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereichs c) Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2025/057 · Sitzungsvorlage
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Der Betriebsausschuss 3 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 263, der von „Gewerbebrache Hermecke“ in „Behringhauser Gärten“ umbenannt werden soll. Gleichzeitig ist eine Anpassung des Geltungsbereichs vorgesehen, wodurch bestehende Gartenflächen und Böschungen im Bereich der Grundstücksgrenzen in den Planbereich einbezogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans inklusive Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten zur öffentlichen Einsichtnahme im Internet bereitzustellen.
Das Projekt auf dem ehemaligen Gelände der Hermecke GmbH & Co KG zielt auf eine wohnbauliche Entwicklung ab. Die Eckehard Adams Wohnungsbau GmbH plant eine Mischung aus Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau, der eine Kita im Erdgeschoss umfasst. Insgesamt sollen etwa 57 Wohneinheiten in der aufgelockerten Bebauung sowie bis zu 30 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau entstehen. Die Planung sieht zudem einen öffentlichen Spielplatz, neue Fußwegeverbindungen und eine Infrastruktur mit Parkplätzen, Ladestationen für Elektromobilität sowie einer Paketstation vor.
Die Entwicklung nutzt vorhandene Infrastrukturen und folgt dem Grundsatz der flächensparenden Siedlungsentwicklung. Während die Erschließung Kosten für Kanalisation und Straßen verursacht, wird die Übernahme dieser Kosten durch den privaten Wohnbauentwickler vorgesehen. Verkehrsanalysen deuten darauf hin, dass die bestehenden Verkehrsknotenpunkte das zusätzliche Aufkommen bewältigen können.
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 1 prüft die Umsetzung von Piktogrammketten für den Radverkehr auf öffentlichen Straßen in Castrop-Rauxel. Auf Antrag der SPD-Fraktion und der Bündnis90/Die Grünen hat die Verwaltung geeignete Straßenabschnitte untersucht, an denen Radverkehrs-Sinnbilder zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angeordnet werden können. Diese Markierungen dienen dazu, die Präsenz von Radfahrenden im Mischverkehr auf Fahrbahnen hervorzuheben.
Die Prüfung des Straßennetzes ergab insgesamt zehn geeignete Abschnitte für eine mögliche Umsetzung. Im Bereich der Baulast der Stadt Castrop-Rauxel können die Straßen Biesenkamp, Münsterplatz, Herner Straße, Lönsstraße, Mühlenstraße und Am Markt markiert werden; im Altstadtbereich ist zusätzlich ein Überholverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge vorgesehen. Auf der Erinstraße ist ebenfalls eine Umsetzung geplant. Für Straßen in der Baulast von Straßen NRW – die Gerther Straße, Recklinghauser Straße und Ickerner Straße – sowie für die Herner Straße im Bereich des Kreises Recklinghausen wurde die Anordnung als möglich befunden, wobei bei den Straßen unter der Verantwortung von Straßen NRW eine Umsetzung erst bei künftigen Sanierungsmaßnahmen angestrebt wird.
Von einer Umsetzung auf der Cottenburgstraße und Vinckestraße wird aufgrund des guten Zustands der aktuellen Markierungen vorerst abgesehen. Die Rieperbergstraße und Bodelschwingher Straße kommen wegen bestehender Tempo-30-Zonen nicht infrage, während für die Bahnhofstraße nach Empfehlung des ADFC von einer Maßnahme abgesehen wird. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf etwa 13.000 Euro und sollen aus dem Wirtschaftsplan des EUV Stadtbetrieb finanziert werden.
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- 10Anfragen der Ausschussmitglieder
- 11Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich