Bebauungsplan Nr. 263 "Behringhauser Gärten" hier: a) Umbenennung des Bebauungsplans b) Beschluss zur Anpassung des Geltungsbereichs c) Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2025/057 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 263, der eine Umbenennung von „Gewerbebrache Hermecke“ in „Behringhauser Gärten“ sowie eine Anpassung des Geltungsbereichs vorsieht. Das Vorhaben im Ortsteil Behringhausen umfasst eine Fläche von etwa 2,8 Hektar in den Gemarkungen Behringhausen und Castrop. Geplant ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets, das etwa 57 Wohneinheiten in Form von Doppel- und Reihenhäusern sowie ein viergeschossiges Gebäude mit 30 bzw. 22 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte umfasst.
Der Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht soll zur öffentlichen Einsicht nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht und ausgelegt werden. Die Auswirkungen auf Schutzgüter wie Mensch, Tiere, Pflanzen, Luft, Klima und Boden werden unter Umsetzung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, etwa über das Ökokonto „Pöppinghausen“, als nicht erheblich eingestuft. Ein Verkehrsgutachten und ein schalltechnisches Gutachten liegen vor. Die Kosten für die Erarbeitung des Plans, die Fachgutachten, die Erschließung sowie den Kinderspielplatz werden von einem privaten Wohnbauentwickler getragen. Die Planung sieht Maßnahmen zur Dachbegrünung, zur Wärmeversorgung durch Luftwärmepumpen und zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes vor. Nach der einmonatigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Prüfung der Stellungnahmen und ein möglicher Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt bestehen nicht.
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