Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport)
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 2Einwände gegen die letzte Niederschrift
- 3Aufstellung von Trinkwasserbrunnen im StadtgebietZur Vorlage · 2025/100 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Hitzeaktionsplanung in Castrop-Rauxel plant der EUV Stadtbetrieb die Aufstellung von sechs zusätzlichen Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet. Ziel dieser Maßnahme ist die Bereitstellung von frei zugänglichen Trinkwasserangeboten. In Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG wurden hierfür sechs Standorte festgelegt: vor dem Eingang des Hallenbades, am Ickerner Markplatz, am Berliner Platz, im Bereich der Altstadt am Boulevard, am Neuroder Platz sowie am Postplatz (Habinghorster Straße/Langestraße).
Die geplanten Wasserspender aus Edelstahl entsprechen dem Modell, das bereits in der Münsterstraße eingesetzt wird. Bei der Auswahl der Standorte werden technische und hygienische Anforderungen berücksichtigt, wobei die Brunnen in Baumstandortnähe aufgestellt werden sollen. Die Installation ist zeitlich gestaffelt: Fünf der neuen Trinkbrunnen sollen bis Mitte Juli betriebsbereit sein, während der sechste Brunnen im Herbst 2025 folgen soll. Der Bericht wurde den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 4Widmung der neu hinzugekommene Flächen der Straße "Grutholzallee" gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 2025/106 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 der Stadt Castrop-Rauxel steht die Widmung neuer Flächen der Grutholzallee auf der Tagesordnung für die Sitzung am 26. Juni 202läufig. Gegenstand der Vorlage 2025/106 ist die Einstufung bestimmter Grundstücksflächen als Gemeindestraßen gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die betroffenen Flächen in der Gemarkung Rauxel umfassen die Flurstücke 144, 148, 150, 152, 153, 154, 155, 169, 170 und 171 der Flur 24. Diese Bereiche wurden im Rahmen eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 253 „Gesundheitszentrum Grutholz“ durch einen Dritten ausgebaut. Durch einen Grundstücksübertragungsvertrag sind diese Flächen bereits in das Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel übergegangen.
Damit die neu hinzugekommenen Abschnitte der Grutholzallee den Status einer öffentlichen Straße erhalten, ist eine formale Widmung durch die zuständige Straßenbaubehörde erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die genannten Flächen als Gemeindestraße für die Allgemeinheit zu widmen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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- 5Klimaanpassungskonzept Zwischenevaluation 2025Zur Vorlage · 2025/072 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Zwischenevaluation des Klimaanpassungskonzeptes für das Jahr 2025 informiert. Das im Juni 2021 beschlossene Konzept dient als strategische Grundlage für den Umgang mit klimatischen Veränderungen und umfasst 14 Schlüsselmaßnahmen. Ein im Februar 2023 verabschiedeter Umsetzungsplan konkretisiert diese Maßnahmen in zeitlich festgelegte Schritte.
Ein im Jahr 2025 durchgeführtes Monitoring untersuchte insbesondere die kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen mit einem Zeithorizont von ein bis drei Jahren. Die Ergebnisse zeigen, dass insgesamt 14 Einzelmaßnahmen umgesetzt wurden. Bei den kurzfristigen Maßnahmen sind bereits 50 Prozent abgeschlossen und 42 Prozent befinden sich in der Umsetzung, während lediglich 8 Prozent noch nicht begonnen haben. Im Bereich der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sind 22 Prozent fertiggestellt und 45 Prozent werden aktuell bearbeitet. Bei Maßnahmen ohne festen Zeithorizont konnten 67 Prozent bereits realisiert werden. Zudem wurden drei Maßnahmen, die ursprünglich für einen mittelfristigen Zeitraum geplant waren, vorzeitig abgeschlossen.
Für die kommende Umsetzungsperiode ist die Fortführung der verbleibenden kurzfristigen sowie der Beginn der mittelfristigen Maßnahmen vorgesehen. Zur Begleitung des Prozesses wird weiterhin ein zweijähriges Monitoring durchgeführt, wobei künftig die Nutzung eines digitalen Werkzeugs zur Erfassung der Fortschritte geprüft werden kann. Der Rat der Stadt soll die vorliegende Zwischenevaluation zur Kenntnis nehmen.
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Hauptdokument|20250526124633-0|20250526125546-0|20250526125549-0
- 6ISEK Stadtmittelpunkt: SachstandsberichtZur Vorlage · 2025/090 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Stadtmittelpunkt informiert über den aktuellen Stand der Städtebauförderung. Für den Finanzierungsabschnitt des Städtebaulichen Entwicklungsprogramms (StEP) 2025 wurde eine Fortsetzungsförderung in Höhe von 5,048 Millionen Euro zugesichert. Ein Antrag für den Finanzierungsabschnitt 2026, der voraussichtlich Planungs- und Baukosten von rund 8 Millionen Euro umfasst, soll bis zum 30. September 2025 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht werden. Zudem liegen Zuwendungsbescheide für die Jahre 2023 und 2024 vor, die Maßnahmen wie die Ausfinanzierung eines Spiel-, Sport- und Bewegungsparks sowie die klimagerechte Umgestaltung des Forumsplatzes abdecken. Für die Transformation des Rathauses ist die Auslobung eines architektonischen Wettbewerbs für das Herbstsemester 2025 vorgesehen.
Ergänzend dient eine Studie als Grundlage für ein neues Raumprogramm in den Blöcken A und B des Rathauses, um Flächenbedarfe unter Berücksichtigung moderner Arbeitsplatzszenarien und Datenschutzanforderungen zu ermitteln. Parallel dazu wurde ein Konzept für ein betriebliches Mobilitätsmanagement zur nachhaltigen Gestaltung der Verwaltungsmobilität bis 2030 entwickelt. Im Bereich der energetischen Sanierung wird ein Maßnahmenkatalog auf Basis einer Energieanalyse erstellt. Für städtebauliche Projekte werden Mittel aus den Förderprogrammen ZWB StEP 2022 und ZWB StEP 2020 genutzt. Für die Potenzialfläche Ost wurden Lärm- und Artenschutzprüfungen abgeschlossen. Die Beauftragung von Architekten für die Sanierung des Ratssaals ist für die Jahresmitte geplant.
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- 7IGA-Allee - Beschluss des VorkonzeptsZur Vorlage · 2025/091 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 2025/091 befasst sich mit dem Vorkonzept zur Entwicklung der sogenannten IGA-Allee, die als Verbindungsweg zwischen der Altstadt von Castrop-Rauxel und dem Emscherland im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 dienen soll. Die geplante Route erstreckt sich über verschiedene Abschnitte, darunter die Altstadt, die Obere Münsterstraße, Bereiche zwischen dem Altstadtring und der A42 sowie das Umfeld des Hauptbahnhofs. Geplante Maßnahmen zur Aufwertung des Weges umfassen die Installation von Eingangstoren, Infotafeln, Hinweistürmen und Bannern sowie die Gestaltung von Fassaden. Zudem sollen durch Stadtmobiliar und Begrünung neue Verweilmöglichkeiten geschaffen werden.
Im Bereich des Skateparks sind die Aufwertung der Fläche durch Parklets und temporäre Pflanzenbeete sowie die Erweiterung der Querungshilfe an der Wartburgstraße durch eine Fußgängerampel vorgesehen. Weitere infrastrukturelle Maßnahmen beinhalten die Errichtung von Hinweistafeln am Emscherradweg sowie Infotürme an der Freiheitstraße und im Landschaftsökologischen Park Henrichenburg. Die Kostenschätzung für die beschildernden und gestalterischen Maßnahmen liegt zwischen etwa 295.000 € und 370.000 €. Da derzeit keine Fördermittel absehbar sind, müsste die Finanzierung primär durch die Stadt Castrop-Rauxel erfolgen.
Der Rat der Stadt soll das Vorkonzept beschließen und die Verwaltung beauftragen, Finanzierungsmöglichkeiten zu ermitteln sowie Gespräche mit Partnern wie der Emschergenossenschaft oder der IGA Metropole Ruhr gGmbH zu führen. Eine Rückmeldung des Kreises Recklinghausen als Straßenbaulastträger steht noch aus. Die weitere Detailplanung soll unter Einbeziehung von Fachstellen, Fachplanern und Privateigentümerinnen und Privateigentümern erfolgen.
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- 8Sachstandsbericht (Juni 2025) zum Bahnübergang Obere Münsterstraße/ Bahnhof SüdZur Vorlage · 2025/098 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Juni 2025 befasst sich mit der Umsetzung der Kreuzungsvereinbarung zur Beseitigung des Bahnübergangs Obere Münsterstraße/Bahnhof Süd. Im Zentrum der Untersuchung stehen verschiedene Planungsalternativen, darunter eine Interimslösung mit einer westlich gelegenen Bahnsteiglage sowie die Varianten 1-D, 2-E und eine Tunnelvariante. Die von der DB InfraGo AG entwickelte Interimslösung, welche den bestehenden Bahnübergang für den Umweltverbund offen hält, erzielte in der Bewertungsmatrix die positivsten Ergebnisse in den Bereichen Verkehr, Stadtbild, Wirtschaftlichkeit und technische Machbarkeit. Im Gegensatz dazu weist die Tunnelvariante voraussichtliche Kosten im zweistelligen Millionenbereich auf.
Dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die DB InfraGo AG zur Weiterverfolgung der Interimslösung aufzufordern oder alternativ die Variante 1-D voranzutreiben, falls die Interimslösung technisch oder rechtlich nicht umsetzbar ist. Zudem soll eine entsprechende Planungsvereinbarung mit der DB InfraGo AG abgeschlossen werden, um die Kostenaufteilung verbindlich zu regeln. Die Klärung der Finanzierung durch Fördermittel von Land, Bund oder dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist erforderlich. Die DB InfraGo AG strebt den Beginn des Planfeststellungsverfahrens bis Ende 2025 an, wobei für das Jahr 2028 eine Sperrpause für Bahnsteigarbeiten vorgesehen ist. Eine politische Grundsatzentscheidung der Stadt wird bis spätestens Herbst 2025 angestrebt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt ergeben sich aus der vorliegenden Vorlage nicht.
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- 8.aGemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2025_Antrag auf Einrichtung eines Fahrradwegs entlang der B 235Zur Vorlage · 2025/117 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Tischvorlage Nummer 2025/117 liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, der die Einrichtung eines Fahrradwegs entlang der Bundesstraße 235 zum Gegenstand hat.
Der Vorgang ist für die kommenden Sitzungsperioden in der Beratungsfolge vorgesehen. Die Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) findet am 26. Juni 2025 statt. Im Anschluss wird das Thema im Rat der Stadt Castrop-Rauxel in der Sitzung am 3. Juli 2025 behandelt.
Nach Angaben aus dem Dokument sind mit diesem Antrag keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussvorschlag orientiert sich an den Inhalten des eingereichten Antrags der Fraktionen.
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- 9Beschluss CAS-Klimaneutral: Konzepterstellung für eine klimaneutrale Stadt Castrop-Rauxel deutlich vor 2040 möglichst bis 2035Zur Vorlage · 2025/101 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll das Konzept „CAS Klimaneutral“ als strategische Grundlage für die Klimaschutzaktivitäten beschließen. Ziel des Vorhabens ist es, die Klimaneutralität deutlich vor 2040, idealerweise bis zum Jahr 2035, zu erreichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das sogenannte Idealszenario als Zielszenario festzulegen und den Konzern Stadt mit der Umsetzung unter Berücksichtigung der notwendigen Rahmenbedingungen zu beauftragen.
Das erarbeitete Gesamtkonzept umfasst eine Analyse des Ist-Zustandes sowie die Ermittlung von Strategien und Potenzialen zur Senkung von Treibhausgasemissionen. Ein Maßnahmenkatalog definiert dabei fünf Handlungsfelder: den Konzern Stadt, die Energieerzeugung und -versorgung, das Bauen und Wohnen, die Mobilität sowie den Bereich Konsum, Wasser und Abfall. Zudem beinhaltet das Konzept einen Umsetzungsfahrplan, eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie Methoden zur Erfolgskontrolle.
Als Datengrundlage dient die Bilanzierung für den Zeitraum von 1990 bis 2021. Im Jahr 2021 entfielen die Treibhausgasemissionen in der Stadt maßgeblich auf den Verkehrssektor, private Haushalte und den Wirtschaftssektor. Zur Erreichung der Klimaziele wurden drei Entwicklungspfade ausgearbeitet: ein Idealszenario, ein Realszenario sowie ein Trendszenario als Referenzwert. Die Erstellung des Konzepts erfolgte unter Einbeziehung verschiedener öffentlicher Beteiligungsformate und politischer Gremien.
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- 10Bauvorhaben von städtebaulicher Bedeutung
- 11Erstellung eines SportstättenentwicklungskonzeptsZur Vorlage · 2025/094 · Sitzungsvorlage
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Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll über die Vergabe zur Erstellung eines Sportstättenentwicklungskonzepts entscheiden. Die Verwaltung beabsichtigt, ein geeignetes Fachbüro mit der Durchführung dieses Vorhabens zu beauftragen. Ziel des Konzepts ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die mittel- und langfristige Ausrichtung der städtischen Sportinfrastruktur zu schaffen. Dabei sollen der aktuelle Bestand an Sportanlagen sowie deren zukünftiger Bedarf unter Berücksichtigung des demografischen Wandels systematisch erfasst werden.
Das Vorhaben umfasst die Ermittlung von Investitions- und Sanierungsbedarfen sowie die Optimierung bestehender Kapazitäten. In den Erarbeitungsprozess sollen neben den Fachämtern auch Sportvereine, Schulen und politische Gremien einbezogen werden, wobei zudem eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen ist. Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von 100.000 Euro erfolgt aus Mitteln der zurückgeführten Sportpauschale, die der Stadtsportverband im Jahr 2024 an die Stadt Castrop-Rauxel zurückgegeben hat. Damit stehen für das Projekt zweckgebundene Mittel zur Verfügung, ohne dass eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts entsteht.
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- 11.aErgänzungsantrag der CDU Fraktion vom 25. Juni 2025 zum TOP "Erstellung eines Sportstättenentwicklungskonzepts"Zur Vorlage · 2025/131 · Tischvorlage
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Die CDU-Fraktion hat für die Sitzungsperiode Ende Juni und Anfang Juli 2025 einen Ergänzungsantrag zum Thema „Erstellung eines Sportstätten-entwicklungskonzepts“ vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 2025/131 ist als Tischvorlage für die anstehenden Beratungen in den kommunalen Gremien konzipiert.
Die parlamentarische Behandlung des Antrags ist für den 26. Juni 2025 im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) sowie im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) vorgesehen. Im Anschluss soll das Thema am 3. Juli 2025 im Rat der Stadt beraten werden.
Nach Angaben in der Vorlage sind durch den vorliegenden Ergänzungsantrag keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Der Antrag bezieht sich inhaltlich auf die Ergänzung des bestehenden Tagesordnungspunktes zur Entwicklung eines Konzepts für die städtischen Sportstätten. Die Details zum konkreten Beschlussvorschlag sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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- 12Anfragen der Ausschussmitglieder
- 13Mitteilungen der Verwaltung
- 1Anfragen der Ausschussmitgliedernicht öffentlich
- 2Mitteilungen der Verwaltungnicht öffentlich