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Sitzungsvorlage

Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

2010/378 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2010/378 des Betriebsausschusses 1 sieht den Erlass einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in Castrop-Rauxel vor. Ziel des Beschlussvorschlags ist es, die Regelungen an das geltende Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen anzupassen.

Nach der bisherigen Regelung waren jährlich sieben Sonntage für den Verkauf freigegeben. Durch die geplante Verordnung soll die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage auf insgesamt 13 Termine pro Jahr erhöht werden. Die Planung der Termine erfolgte in Zusammenarbeit mit der städtischen Wirtschaftsförderung sowie Vertretern des Einzelhandels, wobei die Berücksichtigung von Veranstaltungen, Schulferien und sportlichen Großereignissen im Fokus stand. Die neue Verordnung legt spezifische Zeitfenster von 13:00 bis 18:00 Uhr für verschiedene Stadtbereiche fest. Dazu gehören das Gebiet südlich der A 42, der Bereich der Lange Straße, Teile des Ortsteils Ickern sowie das Gewerbegebiet „Castrop-Park“.

Die Verordnung definiert für den Zeitraum bis einschließlich 2013 konkrete Daten für die jeweiligen Gebiete. Ein Verstoß gegen die festgelegten Geschäftszeiten wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung tritt die bisherige Regelung vom 30. Mai 2006 außer Kraft. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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