Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Bäder (Bäderentgeltordnung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Betriebsausschuss 1 eine Vorlage zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Bäder vor. Hintergrund ist ein Beschluss des Rates vom 21. Juni 2012 im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen, der eine Anhebung der Eintrittspreise für Erwachsene um 50 Cent vorsieht.
Nach dem vorliegenden Entwurf erhöht sich der Preis für Erwachsene und Jugendliche ab 18 Jahren von 3,00 Euro auf 3,50 Euro. Für Personen mit Schwerbehinderung, die eine Begleitperson benötigen, steigt das Entgelt von 2,00 Euro auf 2,50 Euro, während für Früh- und Spätschwimmer die Gebühr von 2,50 Euro auf 3,00 Euro angehoben wird. Kinder und Jugendliche bleiben von der Erhöhung ausgenommen. Zudem wird vorgeschlagen, für Inhaber des CAS-Passes künftig eine Gebühr in Höhe von 50 Prozent des regulären Eintrittspreises zu erheben, nachdem der Eintritt im Parkbad Nord bisher kostenfrei war.
Durch diese Anpassungen rechnet der Fachbereich Sport und Bäder mit einer jährlichen Mehreinnahme von etwa 25.000 Euro. Parallel zur Preisanpassung sollen die Punktekarten modifiziert werden: Die 60-Punktekarte wird durch eine 70-Punktekarte und die 120-Punktekarte durch eine 140-Punktekarte ersetzt. Die Regelungen für Veranstaltungen und Schwimmwettkämpfe sollen künftig in einer separaten Entgeltordnung für Sportanlagen geregelt werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 130307100194
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120809075650
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20120809080016
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
- Sachstandsbericht zum Sporthallenkonzept 17.07.2012
- 1. Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Volkshochschule der Stadt Castrop-Rauxel 27.07.2012
- 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Stadtbibliothek 27.07.2012
- 1. Änderungssatzung zur Gebührenordnung des Stadtarchivs der Stadt Castrop-Rauxel 27.07.2012
- Öffnung der Oberen Münsterstraße Antrag der FDP-Ratsfraktion 29.05.2012
- 1. Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung 2. Widerspruch bzw. Einwilligung gegen die Weiterleitung von Daten nach dem Meldegesetz NRW (MG NRW) 3. Zulässigkeit von Datenübrmittlungen an öffentliche Stellen durch die Meldebehörde; hier: Beschluss des Betriebsausschusses 1 vom 13.06.2012 09.08.2012