2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Stadtbibliothek
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2012/190 der Verwaltung sieht die Verabschiedung der zweiten Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Stadtbibliothek vor. Im Rahmen des vom Rat beschlossenen Haushaltssanierungskonzepts schlägt der Bereich Kultur, Weiterbildung und Qualifizierung eine Anpassung der bestehenden Gebührentarife vor.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen die Anhebung der Jahresgebühren für den Bücherausweis von 10,00 EUR auf 12,00 EUR sowie für den Medienausweis von 15,00 EUR auf 17,00 EUR. Zudem sollen die Mahngebühren angepasst werden: In der ersten Mahnstufe steigt der Betrag von 1,50 EUR auf 2,00 EUR, in der zweiten Stufe von 3,00 EUR auf 4,00 EUR. Bei der Erstellung von Leistungsbescheiden ist eine Erhöhung von 5,00 EUR auf 10,00 EUR vorgesehen. Auch die Gebühr für die Ausstellung von Ersatzausweisen soll von 2,50 EUR auf 5,00 EUR angehoben werden.
Durch diese Anpassungen werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 6.000,00 EUR erwartet. Die Vorlage enthält neben der Änderungssatzung auch die neue Textfassung der Gebührenordnung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die zweite Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Stadtbibliothek in der Fassung vom 08.07.2005 beschließt. Die Beratung der Vorlage ist für den Betriebsausschuss 1 sowie für den Rat der Stadt im September 2012 vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 132707100205
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120727085855
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20120727085900
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
- 1. Änderungssatzung zur Gebührenordnung des Stadtarchivs der Stadt Castrop-Rauxel 27.07.2012
- 1. Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Volkshochschule der Stadt Castrop-Rauxel 27.07.2012
- Sachstandsbericht zum Sporthallenkonzept 17.07.2012
- 1. Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung 2. Widerspruch bzw. Einwilligung gegen die Weiterleitung von Daten nach dem Meldegesetz NRW (MG NRW) 3. Zulässigkeit von Datenübrmittlungen an öffentliche Stellen durch die Meldebehörde; hier: Beschluss des Betriebsausschusses 1 vom 13.06.2012 09.08.2012
- Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Bäder (Bäderentgeltordnung) 03.07.2012
- Öffnung der Oberen Münsterstraße Antrag der FDP-Ratsfraktion 29.05.2012