2. Änderungssatzung vom zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel vom 12.03.1998
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/016 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sieht die Verabschiedung der zweiten Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel vor. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Bußgeldhöhe bei Verstößen gegen die Baumschutzsatzung.
Nach der aktuellen Fassung der Satzung können Ordnungswidrigkeiten gemäß § 71 Abs. 1 des Landschaftsgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 DM geahndet werden. Im Zuge der Währungsumstellung auf den Euro wurde dieser Höchstbetrag durch das Anpassungsgesetz NRW vom 26. Oktober 2001 auf 50.000 € festgesetzt. Die vorliegende Änderungsregelung dient dazu, diesen neuen Betrag in die kommunale Satzung zu übernehmen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Änderung gemäß der beigefügten Anlage verabschiedet. Die Neuregelung bestimmt, dass Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden können, sofern die Zuwiderhandlung nicht nach anderen Rechtsvorschriften mit Strafe bedroht ist. Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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