Zweitwohnungssteuersatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2002/061 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Einführung einer Zweitwohnungsteuersatzung in Castrop-Rauxel. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der kommunalen Steuereinnahmen sowie die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen durch die Förderung der Umwandlung von Zweitwohnsitzen in Hauptwohnsitze. Der jährliche Steuersatz ist auf 10 Prozent des Mietwertes festgesetzt. Als Grundlage dient die Jahresrohmiete, wobei bei Unmöglichkeit der Ermittlung die übliche Miete oder 6 Prozent des gemeinen Wertes herangezogen werden. Im Falle der Nutzung von Vergleichswerten erfolgt eine Abrundung auf volle 50 Euro.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalenderjahres oder beim Bezug der Wohnung am ersten Tag des Folgemonats. Die Fälligkeit der Steuer ist vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November vorgesehen. Steuerpflichtige sind verpflichtet, die Wohnung innerhalb eines Monats nach Bezug, Vorhalt oder Aufgabe der Gemeinde anzuzeigen. Unrichtige Angaben oder Pflichtverletzungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro geahndet werden.
Für die Einführung der Steuer werden Personal- und Sachkosten in Höhe von etwa 60.000 Euro veranschlagt. Bei einer geschätzten Anzahl von 1.000 Zweitwohnungsinhabern und einem durchschnittlichen Mietwert von 3.600 Euro wird ein jährliches Steueraufkommen von 360.000 Euro prognostiziert. Eine Übergangsregelung sieht eine Befreiung für Wohnungen vor, die bis zum 30. Juni 2002 in Hauptwohnsitze umgewandelt werden. Die Satzung soll zum 1. April 2002 in Kraft treten.
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Dokumente
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