Leistungszulagen und Leistungsprämien für Beamte des mittleren nichttechnischen Dienstes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/068 befasst sich mit der Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen für Beamte des mittleren nichttechnischen Dienstes in der Verwaltung. Der Haupt- und Finanzausschuss soll der Umsetzung dieser Maßnahmen zustimmen.
Hintergrund der Vorlage ist eine vorangegangene Neubewertung der Beamtenstellen im mittleren Dienst. Aufgrund der Stellenobergrenzenverordnung konnten für die Besoldungsgruppen A8 und A9 keine Höherbewertungen bei qualifizierter Aufgabenwahrnehmung vorgenommen werden. Da eine Umwandlung von Stellen in den gehobenen Dienst aufgrund fehlenden Personals nicht beabsichtigt war, soll stattdessen die Möglichkeit genutzt werden, Leistungsprämien und Leistungszulagen auszuzahlen.
Die Leistungsprämien sind als Einmalzahlung für herausragende besondere Leistungen vorgesehen und können bis zu 10 Prozent des Anfangsgrundgehaltes betragen. Leistungszulagen dienen der Anerkennung dauerhafter besonderer Leistungen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten und können ebenfalls bis zu 10 Prozent des Anfangsgrundgehaltes umfassen.
Nach einer Leistungsfeststellung durch die Bereichsleiter und einen Abgleich durch die Betriebsleiter wurde festgestellt, dass fünf Beamte herausragende Leistungen in Qualität, Quantität und Arbeitsweise auf Dienstposten erbringen, die aufgrund der Verordnung nicht als höherwertig ausgewiesen werden können. Die Vergabe ist auf insgesamt sechs Personen begrenzt, wobei die Kapazitäten für drei Prämien und drei Zulagen vorgesehen sind. Der Personalrat hat den Grundsätzen der Gewährung zugestimmt. Die Auszahlung soll nach Inkrafttreten des Budgets erfolgen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2002068
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