Bauleitplanung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 Planbereich: Nördlich der Westhofenstraße hier: Zustimmung zum Wechsel des Vorhabenträgers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/083 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Bauleitplanung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 im Bereich nördlich der Westhofenstraße im Ortsteil Schwerin. Gegenstand der Vorlage ist die Erteilung der Zustimmung zum Wechsel des Vorhabenträgers gemäß § 12 Abs. 5 BauGB.
Nachdem der Betriebsausschuss III bereits am 13. Juni 2000 den Aufstellungsbeschluss für das Bauvorhaben gefasst hatte, kam mit dem ursprünglich durch eine Angebotsabfrage ermittelten Anbieter kein Vertrag zustande. Ein anderes Unternehmen aus der engeren Auswahl hat nun Interesse an der Durchführung der geplanten Wohnbauentwicklung bekundet. Da die Realisierung des Vorhabens an den Erwerb der Baufläche durch die Stadt Castrop-Rauxel gebunden ist, wurde ein notarielles Kaufangebot unterbreitet. Die Annahme dieses Angebots wurde bereits am 19. Februar 2002 durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans bleibt identisch mit dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss. Da sich der städtebauliche Entwurf gegenüber dem Planentwurf, der dem Offenlegungsbeschluss vom 30. Januar 2001 zugrunde lag, nur unwesentlich verändert hat, ist ein erneuter Offenlegungsbeschluss nicht erforderlich. Die Vorlage sieht vor, dass der Betriebsausschuss III dem Wechsel des Vorhabenträgers zustimmt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht ausgewiesen.
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