BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. H2 Planbereich:''Gemeindeplatz'' hier: Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) steht die Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens zur Beratung an. Gegenstand der Vorlage 2002/051 ist der Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. H2 „Gemeindeplatz“. Das Verfahren soll gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB) eingeleitet werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst die Fläche des Gemeindeplatzes in Henrichenburg, welche zwischen der Freiheitsstraße und der Lambertstraße liegt. Diese Fläche ist im Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel und wird derzeit als öffentliche Grünfläche genutzt. Der bestehende Bebauungsplan ist seit dem 28. November 1967 rechtsverbindlich.
Ziel der geplanten Änderung ist die Vorbereitung einer potenziell höherwertigen Nutzung des Areals. Im Rahmen des Verfahrens soll untersucht werden, in welcher Form eine künftige bauliche Nutzung realisiert werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie die Umsetzung unter Berücksichtigung der örtlichen Kirmes erfolgen kann. Die Vorlage weist darauf hin, dass das Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2002051
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