BAULEITPLANUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 Planbereich: ''Hospiz Sankt Elisabeth'' hier: Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens
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Der Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2002/054 den Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 mit der Bezeichnung „Hospiz Sankt Elisabeth“ vorgelegt. Damit wird der Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Zustimmung anberaumt.
Das geplante Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 0,4 Hektar im Stadtteil Frohlinde, konkret das Flurstück 173 der Flur 2. Das Areal liegt nördlich der Hubertusstraße, unmittelbar an der Stadtgrenze zu Dortmund. Das Grundstück ist Teil des Landschaftsschutzgebietes Nr. 7 „Östlicher Castroper Höhenrücken“ sowie der Verbandsgrünfläche Nr. 161.
Gegenstand der Planung ist die Errichtung eines Hospizes mit 12 Pflegeplätzen durch die Elisabeth Grümer Hospiz-Stiftung. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das Gebäude sowie die gärtnerische Gestaltung der unbebauten Flächen. Durch eine eingeschossige Bauweise und entsprechende Bepflanzung soll eine Integration des Gebäudes in die angrenzende Landschaft erreicht werden.
Die Kosten für das Aufstellungsverfahren sowie die Realisierung des Vorhabens werden vom Vorhabenträger getragen, sodass der Stadt Castrop-Rauxel keine Kosten entstehen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes ist für das dritte Quartal 2002 vorgesehen.
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Dokumente
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