BAULEITPLANUNG 64. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Dauerkleingärten am Pannekampgraben a) Entscheidung über die Anregungen b) Feststellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/046 befasst sich mit der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Dauerkleingärten am Pannekampgraben. Ziel der Planung ist es, eine bestehende, informelle Laubenkolonie planungsrechtlich als Kleingartenanlage zu konstituieren und deren soziale Bedeutung zu sichern. Ein weiteres Ziel der Maßnahme ist die ökologische Aufwertung durch die Aufhebung der Verrohrung des Pannekampgrabens westlich des Änderungsgebiets, um ein naturnahes Fließgewässer zu schaffen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen zur Gestaltung der Flächen für die Wasserwirtschaft vorgebracht. Die Behörde forderte, dass die Maßnahmen den Anforderungen der sogenannten „Blauen Richtlinie“ entsprechen sollen. Die Verwaltung hat dazu Stellung genommen und schlägt vor, die Anregung zu berücksichtigen. Konkret soll im Erläuterungsbericht ein entsprechender Hinweis auf die Einhaltung dieser Richtlinie ergänzt werden, um die ökologische Bedeutung der Gewässerrenaturierung zu unterstreichen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Anregungen gemäß dem Abwägungsvorschlag Nr. 1 behandelt und sich der Stellungnahme der Verwaltung anschließt. Damit soll die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes im Sinne des Baugesetzbuches festgestellt werden. Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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Dokumente
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