BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 156 Planbereich: ''Dauerkleingärten am Pannekampgraben'' a) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch b) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 BauGB
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Die Sitzungsvorlage 2002/045 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 156 im Bereich „Dauerkleingärten am Pannekampgraben“. Ziel der Planung ist es, die bestehende, informelle Laubenkolonie rechtlich als Dauerkleingärten zu konstituieren und damit als gewachsene Struktur mit sozialer Bedeutung zu erhalten. Hierfür ist gemäß den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes die Festsetzung der Fläche in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan notwendig.
Die Planung sieht vor, dass die gesamte Anlage nicht vollständig erhalten bleiben kann. Hintergrund ist die ökologische Aufwertung des verrohrten Pannekampbachs, der westlich der Stadtgrenze verläuft. Der Bach soll zu einem naturnahen Fließgewässer umgestaltet werden, wobei die neue Trasse östlich des Plangebiets verlaufen wird. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten im geplanten Verlauf der Bachtrasse ist ein Teil der Siedlergärten von dieser Maßnahme betroffen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bebauungsplan Nr. 156 nach § 10 Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen und die dazugehörige Begründung zu billigen. Zudem soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen gemäß § 19 Absatz 1 BauGB festgelegt werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange abwägungsbedürftige Anregungen eingereicht. Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss am 13.03.2002 und im Rat der Stadt am 21.03.2002 vorgelegt.
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