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Sitzungsvorlage

Einziehung der Bahnhofstraße (teilweise) gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW

2002/088 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2002/088 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der geplanten teilweisen Einziehung der Bahnhofstraße in der Gemarkung Castrop, Flur 10, Flurstück 541. Grundlage für das Verfahren ist § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hintergrund des Antrags ist das Vorhaben eines Investors, den Gehwegbereich vor einem Gebäude in der Bahnhofstraße zu erwerben, um ein Bauprojekt zu realisieren. Im Zuge dessen soll der Gehwegbereich in den bisherigen Stellplatzbereich vor der ehemaligen Polizeiwache verlegt werden. Da die Polizei ihren Standort bereits gewechselt hat, werden die entfallenden Stellplätze nicht mehr benötigt. Laut Vorlage sind auch das gegenüberliegende Amtsgericht sowie die angrenzende Wohnbebauung durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt, da dort ausreichende Parkflächen vorhanden sind. Der Landesbetrieb Straßenbau, der für die Straßenbaulast der Landesstraße L 6erm 657 zuständig ist, hat keine Einwände gegen die geplante Teileinziehung erhoben.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Einziehungsverfahren einzuleiten und die Fläche im Falle ausbleibender Einwendungen nach der vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung einzuziehen. Dem künftigen Erwerber der Fläche wird auferlegt, den Parkstreifen zurückzubauen und die Fläche als Gehweg zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

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