Ausbau des Busbahnhofes; hier: Umgestaltungsvorschlag der BOGESTRA
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/095 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit dem Ausbau des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) und einem vorliegenden Umgestaltungsvorschlag der BOGESTRA. Grundlage der bisherigen Planungen sind Unterlagen aus dem Jahr 1996, die zuletzt um eine neue Überdachungsvariante ergänzt wurden. Ziel der Verwaltung war es, durch aktualisierte Antragsunterlagen noch im Jahr 2002 Fördermittel der Bezirksregierung Münster zu erhalten.
Die Vorlage beschreibt, dass die BOGESTRA einen neuen Entwurf vorgelegt hat, der die bisherige Planung infrage stellt. Hintergrund sind Unklarheiten über die Übernahme jährlicher Mehrkosten in Höhe von etwa 23.000 Euro, die durch das gewählte Funktionssystem des ZOB entstehen. Die BOGESTRA schlug eine alternative Lösung vor, die durch die Beibehaltung der Gegenrichtung zusätzliche Fahrkilometer vermeiden würde.
Die Verwaltung lehnt diesen neuen Vorschlag der BOGESTRA jedoch ab. Als Gründe werden städtebauliche sowie funktionelle Aspekte angeführt. Der Entwurf der BOGESTRA würde die geplante geschlossene Dachfläche des Mittelbussteiges beeinträchtigen und die Übersichtlichkeit sowie die Sicherheit der Verkehrsabläufe für Busse und Fußgänger verringern. Zudem wurde kein einheitliches zustimmendes Meinungsbild unter den beteiligten Verkehrsgesellschaften zu diesem Vorschlag erzielt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Umgestaltungsvorschlag ablehnt. Die Finanzierung der systembedingten Mehrkosten soll in Abstimmung mit dem Kreis sichergestellt werden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2002095
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Künftige Querschnittsgestaltung B 235 22.04.2002
- Ergebnisse der Kostenrechnung 2001 für den Bereich Friedhofswesen -UA 750- 22.04.2002
- Beratung des Investitionsprogrammes 2003 bis 2005 22.04.2002
- Beratung des Betriebsbudgets 2002 24.04.2002
- Einziehung der Bahnhofstraße (teilweise) gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW 19.04.2002
- Parkplatzfläche des Sportplatzes am Fuchsweg Teilfläche aus den Flurstücken Gemarkung Bövinghausen, Flur 5, Nr. 514 und Nr. 515 hier: Freigabe für die Nutzung als Wohnbaufläche 18.04.2002