Parkplatzfläche des Sportplatzes am Fuchsweg Teilfläche aus den Flurstücken Gemarkung Bövinghausen, Flur 5, Nr. 514 und Nr. 515 hier: Freigabe für die Nutzung als Wohnbaufläche
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/099 des Betriebsausschusses 3 sieht die Freigabe der derzeitigen Parkplatzfläche des Sportplatzes am Fuchsweg für eine künftige Wohnbebauung vor. Die betroffene Fläche umfasst etwa 2.900 m² aus den städtischen Flurstücken der Gemarkung Bövinghausen. Durch die bereits erfolgte Verschiebung des Spielfeldes nach Südwesten besteht die Möglichkeit, die notwendigen Stellplätze auf einer neuen Fläche nördlich des Spielfeldes anzulegen.
Eine schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass für eine wohnbauliche Nutzung im Bereich eines allgemeinen Wohngebiets keine Bedenken bestehen, sofern die bereits errichtete Wallanlage zum Schutz vor Lärmimmissionen aus dem Sportbetrieb genutzt wird. Ein Antrag auf die Errichtung eines Bolzplatzes auf der Parkplatzfläche wurde abgelehnt, da dies zu unlösbaren Immissionskonflikten mit der angrenzenden Wohnbebauung führen würde.
Der vorliegende Bebauungsentwurf der Verwaltung sieht die Errichtung von zwei Doppelhäusern und zwei Einzelhäusern vor, wobei die Erschließung über eine Anliegerstraße erfolgen soll. Durch den Verkauf der Grundstücksfläche werden Einnahmen in Höhe von circa 300.000 Euro erwartet. Im Rahmen der Bauarbeiten ist eine künstliche Anschüttung zu beseitigen. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass bei den Erdarbeiten aufgrund der allgemeinen Lage Vorsicht geboten ist, da ein Kampfmittelvorkommen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2002099
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Einziehung der Bahnhofstraße (teilweise) gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW 19.04.2002
- Bauleitplanung 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 Planbereich: ''Gemeindeplatz'' hier: Auslegungsbeschluss 17.04.2002
- Erhaltungssatzung Nr. 1 nach § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB Planbereich: ''Bergarbeitersiedlung Schwerin'' hier: Sachstandsbericht über die Umsetzung und Anwendung der Erhaltungssatzung 16.04.2002
- Bauleitplanung 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141/142, Teilbereich A Planbereich: Gewerbe- und Industriegebiet Deininghauser Weg a) Entscheidung über die Anregungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch c) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 Baugesetzbuch 16.04.2002
- Widmung der neu hinzugekommenen Straße ''Hoher Weg'' gemäß § 6 StrWG NRW 16.04.2002
- Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 70a, Planbereich ''Agnesstraße'' a) Entscheidung über die Anregungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch c) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 BauGB 15.04.2002