Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 70a, Planbereich ''Agnesstraße'' a) Entscheidung über die Anregungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch c) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/100 für den Betriebsausschuss III sowie den Rat der Stadt befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 70a „Agnesstraße“. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Voraussetzungen für etwa 30 Familienwohnheime auf ehemaligem Gartenland in Obercastrop. Der Plan sieht die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen vor, wobei keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
Im Rahmen der Abwägung sieht der Beschlussvorschlag der Verwaltung vor, die Anregungen der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde bezüglich der Verwertung von Oberflächenbefestigungen und der Einhaltung von Bodenrichtwerten zu berücksichtigen. Die Anregungen des Kreisgesundheitsamtes sowie der Anwohner und eine Liste mit 74 Unterzeichnern sollen hingegen nicht berücksichtigt werden.
Die Planung sieht eine 1,5- bis 2-geschossige Bebauung mit Einfamilien-, Doppel- oder Baugruppenhäusern vor, die auf Wohnzwecke beschränkt ist. Ein Mindestabstand von 11,5 Metern zu den Gebäuden der Katharinenstraße wird beibehalten, da ein größerer Abstand von 20 Metern bauökonomisch und erschließungstechnisch nicht umsetzbar wäre. Die ökologische Bewertung sieht bei Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen keine wesentlichen Eingriffe in Natur und Landschaft vor.
Hinsichtlich der Gartenanteile für Mieter sowie des Erhalts eines Kinderspielplatzes wird auf die Zuständigkeit des Grundstückseigentümers verwiesen. Die Forderung nach einem Verbot von Garagen im Innenhof wird mit dem aktuellen Wohnstandard und der Unzumutbarkeit von Sammelstellplätzen abgelehnt. Der Bebauungsplan soll als Satzung beschlossen werden.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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- Bauleitplanung 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 141/142, Teilbereich A Planbereich: Gewerbe- und Industriegebiet Deininghauser Weg a) Entscheidung über die Anregungen b) Satzungsbeschluss nach § 10 Baugesetzbuch c) Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen nach § 19 Absatz 1 Baugesetzbuch 16.04.2002
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- Bauleitplanung 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 Planbereich: ''Gemeindeplatz'' hier: Auslegungsbeschluss 17.04.2002
- Parkplatzfläche des Sportplatzes am Fuchsweg Teilfläche aus den Flurstücken Gemarkung Bövinghausen, Flur 5, Nr. 514 und Nr. 515 hier: Freigabe für die Nutzung als Wohnbaufläche 18.04.2002
- Einziehung der Bahnhofstraße (teilweise) gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW 19.04.2002