Erhaltungssatzung Nr. 1 nach § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB Planbereich: ''Bergarbeitersiedlung Schwerin'' hier: Sachstandsbericht über die Umsetzung und Anwendung der Erhaltungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2002/076 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) enthält einen Sachstandsbericht über die Umsetzung und Anwendung der Erhaltungssatzung Nr. 1 für den Planbereich „Bergarbeitersiedlung Schwerin“. Die Erhaltungssatzung wurde vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel am 20. Dezember 2001 erlassen, um das homogene Erscheinungsbild und den städtebaulichen Charakter der Siedlung zu sichern.
Seit dem Inkrafttreten der Satzung hat die zuständige Fachabteilung im Bereich Stadtplanung bis Ende März 2002 Beratungsgespräche mit 23 Hauseigentümern bzw. deren Beauftragten geführt. Im Fokus standen dabei Fragen zu baulichen Maßnahmen, welche das äußere Erscheinungsbild der Gebäude verändern könnten. Die Anträge betrafen vorrangig Veränderungen an Fenstern, Haustüren, der Fassadengestaltung, der Dacheindeckung sowie die Errichtung von Garagen.
Im Geltungsbereich der Satzung wurden 15 Anträge auf Genehmigung nach § 173 BauGB gestellt. Davon wurden 13 Anträge genehmigt, ein Antrag wurde zurückgezogen und ein Antrag wurde abgelehnt. In einem Fall wurde eine bereits begonnene Bauarbeit per Ordnungsverfügung untersagt. Die Vorlage hält fest, dass die farbliche Gestaltung der Fassaden lediglich Empfehlungen der Erhaltungsregeln unterliegt und nicht direkt durch die Satzung geregelt ist. Der Bericht schließt mit der Feststellung, dass die Information der Eigentümer dazu beiträgt, die Ziele der Erhaltungssatzung zu unterstützen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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