Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss steht die Wahl eines neuen stellvertretenden Vorsitzenden an. Hintergrund der Tischvorlage ist das Ausscheiden des bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Ausschuss. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII für Nordrhein-Westfalen müssen die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Mitgliedern der Vertretungskörperschaft wählen.
Die personellen Veränderungen im Jugendhilfeausschuss gehen auf einen Beschluss des Rates der Stadt vom 16. Mai 2002 zurück, der auf einen Antrag der SPD-Fraktion basierte. Im Zuge dieser Umbesetzungen wurde ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für das ausgeschiedene Mitglied nominiert, während ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss berufen wurde. Zudem wurden neue ordentliche sowie stellvertretende Mitglieder für den Ausschuss bestimmt.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss zur Neubesetzung der Position des stellvertretenden Vorsitzenden eine entsprechende Wahl durchführt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Entscheidung werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2002189
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