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Sitzungsvorlage

Einrichtung einer ''Notgruppe'' in der städtischen Kindertageseinrichtung Lummerland

2003/040 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Einrichtung einer sogenannten Notgruppe in der städtischen Kindertageseinrichtung Lummerland beschlossen. Die Maßnahme ist auf den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Juli 2003 befristet. Ziel ist die Betreuung von Kindern, die einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, aber bislang nicht versorgt werden konnten.

Für den Betrieb der Notgruppe wird der Einsatz einer zusätzlichen Fachkraft sowie einer zusätzlichen Ergänzungskraft mit jeweils 26 Wochenstunden vorgesehen. Die Personalausstattung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben für die Gruppenstärke. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich nach Abzug der Landeserstattung auf einen städtischen Anteil von insgesamt 12.000 Euro für die fünf Monate. Das Landesjugendamt hat die anteilige Finanzierung für den Zeitraum zugesagt.

Die Notwendigkeit ergibt sich aus einer tatsächlichen Inanspruchnahme von 96 Prozent der Plätze, was über der ursprünglich kalkulierten Versorgungsquote liegt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ohne diese Maßnahme der Rechtsanspruch der dreijährigen Kinder auf einen Kindergartenplatz nicht erfüllt werden kann, was Schadensersatzansprüche der Eltern begründen könnte. Bei der Besetzung der Stellen sollen vorrangig interne personelle Kapazitäten genutzt oder Arbeitszeiten von Teilzeitkräften erhöht werden. Für die Zukunft sollen weitere Optionen zur Deckung des Bedarfs, wie etwa ein kommunaler Hol- und Bringdienst, geprüft werden.

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