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Sitzungsvorlage

Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes Castrop-Rauxel hier: Scharnierstandorte für die Nahversorgung und Castrop-Rauxeler Sortimentsliste

2003/164 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2003/164 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes Castrop-Rauxel. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung von Scharnierstandorten zur Sicherung der Nahversorgung sowie die Erstellung einer Sortimentsliste. Die Verwaltung hat hierzu Prüfaufträge aus der Vorlage 2002/355 umgesetzt und Abstimmungen mit der IHK sowie dem Lebensmitteleinzelhandel durchgeführt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die vorgeschlagenen Scharnierstandorte und die Sortimentsliste als verbindlichen Bestandteil des Konzepts zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, diese bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Als geeignet für die wohnungsnahe Versorgung werden sechs Standorte eingestuft: Pallasstraße, Dortmunder Straße, Recklinghauser Straße, Wittener Straße, Henrichenburg Zentrum und Westring. Für die Standorte Pallasstraße, Dortmunder Straße, Wittener Straße und Westring sind Bauleitplanverfahren zur Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen sowie die Überprüfung von Bebauungsplänen erforderlich. Die Verwaltung bewertet die Pallasstraße, die Dortmunder Straße und die Wittener Straße als sehr gut geeignet, während die Bahnhofstraße und die Uferstraße als ungeeignet eingestuft werden. Die Recklinghauser Straße wird für die Region Ickern-Süd als eingeschränkt funktionsfähig bewertet.

Die Sortimentsliste dient als Handlungsgrundlage. Nahversorgungsrelevante Sortimente unter 700 m² sind in Wohngebieten und Zentren zulässig. Bei Flächen bis 1500 m² an Scharnierstandorten ist ein Non-Food-Anteil von maximal 10 % vorgesehen. Nicht zentrenrelevanter großflächiger Einzelhandel über 700 m² ist außerhalb der Kernbereiche nur an den Standorten Westring und Habinghorst-Siemensstraße zulässig. Finanzielle Auswirkungen werden als nicht vorhanden angegeben.

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