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Sitzungsvorlage

Bauleitplanung: 57. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Bahngelände Castrop-Süd hier: a) Entscheidung über die Anregungen b) Feststellungsbeschluss

2003/200 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage der Verwaltung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die Umwidmung des ehemaligen Bahngeländes im Bereich Castrop-Süd. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Flächennutzung an aktuelle stadtentwicklungspolitische Ziele, insbesondere die Vorbereitung der Bebauungspläne Nr. 159 „Realschule Kleine Lönsstraße“ und Nr. 167 „Zwischen Herrenland und Emschertalbahn“. Im Vergleich zum Durchführungsbeschluss vom 11. Dezember 2001 hat sich der Geltungsbereich der Änderung verkleinert, da bestimmte bebaute Flächen zwischen der Bladenhorster Straße und der Dammstraße aus dem Verfahren herausgenommen wurden.

Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen von verschiedenen Trägern geprüft. Die Pipeline Engineering GmbH wies auf Leitungen im Planbereich hin, welche die Verwaltung jedoch als außerhalb des Geltungsbereichs liegend und bereits im bestehenden Plan berücksichtigt einordnet. Das Staatliche Umweltamt Herten äußerte Bedenken hinsichtlich möglicher Immissionen durch bestehende Gewerbebetriebe gegenüber einer geplanten Wohnnutzung. Die Verwaltung vertritt hier die Auffassung, dass die Auswirkungen erst im Rahmen der späteren Bebauungsplanung verbindlich zu prüfen seien. Zudem empfahl die Emschergenossenschaft eine spezifische Rückhaltung von Niederschlagswasser. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Detailplanung der Abwasserentsorgung nicht Gegenstand dieser Flächennutzungsplanänderung sei.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Anregungen nicht zu berücksichtigen und die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung festzustellen.

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