Gebührenbedarfsberechnung 2019 'Friedhofswesen'
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/247 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Gebührenbedarfsberechnung 2019 für das Friedhofswesen in Castrop-Rauxel. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die Über- und Unterdeckungsbeiträge der Jahre 2015 bis 2017. Die Gesamtkosten für das Jahr 2019 belaufen sich auf 1.800.167 €, was einem Anstieg von etwa 1,53 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die gebührenrelevanten Aufwendungen summieren sich auf 1.496.404 €. Darin enthalten sind Personalkosten in Höhe von 1.065.094 €, kalkulatorische Abschreibungen von 182.128 € sowie kalkulatorische Zinsen von 138.046 €. Ein Grünwertanteil von 20,78 % führt zu einem Abzug von 273.433 € von den Unterhaltskosten der sieben Friedhöfe.
Durch die Umlegung von Hilfskostenstellen und die Berücksichtigung der Vorjahreswerte ergibt sich im Durchschnitt eine Senkung der Gebührensätze um etwa 1,7 %. Die Gebühren für Grabnutzung sinken im Durchschnitt um rund 1,5 %, während die Bestattungsgebühren im Durchschnitt um etwa 3,0 % reduziert werden. Konkret verringern sich die Kosten für Grabdenkmale, Namensplatten und Grabeinfassungen. Im Gegensatz dazu steigen die Gebühren für die Leichenzelle sowie für Wochenendbestattungen an. Die Gebühren für Ausbettungen bleiben weitgehend unverändert, mit Ausnahme der Urnenausbettung und der Versendung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Berechnung zur Kenntnis nimmt und die Änderung der Friedhofsgebühren gemäß der Satzung zum 01.0amen 2019 beschließt.
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