Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 14.01.2021 zum Antrag auf Fördermittel im Rahmen des Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten im Programmjahr 2021 zur Realisierung eines Spiel-, Sport- und Bewegungsparks für Alle in Castrop-Rauxel am Hallenbad
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll die Dringlichkeitsentscheidung vom 14. Januar 2021 genehmigen, die die Realisierung eines Spiel-, Sport- und Bewegungsparks auf dem Gelände des Hallenbades in Castrop-Rauxel vorsieht. Gegenstand der Vorlage ist die Ermächtigung der Verwaltung, einen Antrag auf Fördermittel aus dem „Investitionspakt Sportstättenförderung“ des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen.
Das Gesamtvolumen des Projekts beläuft sich auf 1,1 Millionen Euro. Davon sollen maximal 750.000 Euro durch Landesmittel finanziert werden. Die Stadt sieht einen Eigenanteil von 350.000 Euro vor, wobei ein Teil der Summe in Höhe von 230.000 Euro bereits im Finanzplan 2021 vorgesehen ist. Die erforderliche Eigenbeteiligung von zehn Prozent wird durch Haushaltsmittel gedeckt, die bereits durch einen Ratsbeschluss vom 30. April 2020 bereitgestellt wurden.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für den Zeitraum von 2021 bis 2023 geplant. Die Stadt nutzt für das Vorhaben Flächen im eigenen Eigentum oder im Erbbaurecht, welches bis zum Jahr 2040 besteht. Für die künftige Pflege der Anlage wird ab dem Jahr 2023 ein jährlicher kalkulatorischer Folgemeraufwand von 22.680 Euro erwartet, der in die Haushaltsplanung einzubeziehen ist. In der Finanzplanung werden zudem jährliche Abschreibungen von etwa 110.000 Euro den Erträgen aus der Auflösung eines Sonderpostens in Höhe von 75.000 Euro gegenübergestellt, was eine jährliche Nettobelastung von 35.000 Euro zur Folge hat.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210125162650-0
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat der Stadt
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- Ernennung eines stellvertretenden Schriftführers für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt Castrop-Rauxel 18.01.2021
- Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW hier: Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im Januar 2021 (Verrechnung im Februar 2021) 18.01.2021
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- Antrag Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.12.2020 - Erstellung eines Kleingartenentwicklungsplanes 2020-2025 15.01.2021