Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2022/132 sieht die Verabschiedung eines Entwurfs zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der bestehenden Gebührenstruktur.
Grundlage für die Neufassung ist das Inkrafttreten des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG) als Ersatz für das bisherige FSHG. Die Verwaltung führt aus, dass eine jährliche Anpassung der Satzung notwendig sei, um auf Veränderungen bei den Einsatzstundenpauschalen reagieren zu können. Diese Veränderungen ergeben sich unter anderem aus Kostensteigerungen bei der Besoldung sowie bei den Treibstoffpreisen. Zudem soll die jährliche Anpassung die Berücksichtigung des Fahrzeugverschleißes ermöglichen.
Bei der Festsetzung der Minutensätze für den Einsatz der Feuerwehrfahrzeuge wurden die Empfehlungen des Verbandes der Feuerwehren als Grundlage verwendet. Die Verwaltung prognostiziert eine mögliche Veränderung der Einnahmen von etwa 2 % im Vergleich zu den bisherigen Entgelten, weist jedoch darauf hin, dass die genaue Höhe aufgrund der Schwankungen bei Art, Umfang und Anzahl der Feuerwehrleistungen nicht präzise beziffert werden kann. Der Rat der Stadt soll den Entwurf als neue Satzung beschließen. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne einer neuen Belastung des Haushalts wird nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 310704100140
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220512092652-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220512092657-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)
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