Umsetzung des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036); hier: Entwurf einer "Dynamischen Projektliste"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Umsetzung des Nordrhein-Westfalen-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036. Im Rahmen einer Sitzungsvorlage des Haupt- und Finanzausschusses wird dem Rat der Stadt ein Entwurf einer „Dynamischen Projektliste“ zur Kenntnis gebracht. Grundlage hierfür ist ein Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 29. Januar 2026, der der Stadt Fördermittel in Gesamthöhe von 33.143.960,06 Euro zuweist. Diese Mittel stammen aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität.
Die Mittelverteilung folgt gesetzlichen Vorgaben und ist in drei Förderbereiche unterteilt: 50 Prozent entfallen auf Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, 30 Prozent auf Verkehr, Digitalisierung, Sport sowie öffentliche Sicherheit und 20 Prozent auf Klimaschutz, energetische Sanierung und ökologische Nachhaltigkeit. Förderfähig sind Sachinvestitionen wie Baumaßnahmen oder der Erwerb beweglicher und unbeweglicher Sachen mit einem Mindestvolumen von 50.000 Euro.
Die Verwaltung hat die Maßnahmen nach Kriterien wie Förderfähigkeit, Dringlichkeit und Haushaltsentlastung ausgewählt. Die Liste ist als dynamisch konzipiert, sodass Änderungen durch den Rat möglich sind. Als konkrete Beispiele in der Liste werden unter anderem der Neubau eines Pavillons für die Cottenburgschule sowie ein Ergänzungsbau für das Ernst-Barlach-Gymnasium aufgeführt. Die Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch den Bereich Finanzen mindestens einmal jährlich.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260921165714-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260921165715-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20260921165716-2
Beratungsfolge
- 24.09.2026anstehend
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