Wahl der bzw. des Ausschussvorsitzenden sowie der Stellvertretung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2026/026 für den Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Wahl der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden sowie der Stellvertretung für das Gremium. Die entsprechende Sitzung ist für den 29. Januar 2026 angesetzt.
Die rechtliche Grundlage für die Besetzung dieser Ämter ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen die Vorsitzperson sowie die stellvertretende Person aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses gewählt werden, welche gleichzeitig Mitglied im Rat der Stadt Castrop-Rauxel sind. Der Wahlvorgang sieht vor, dass die Besetzung des Vorsitzes und der Stellvertretung in zwei getrennten Wahlgängen erfolgt.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Wahl keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Erste Beigeordnete hat den Beschlussvorschlag zur Durchführung der Wahl vorgelegt.
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Dokumente
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