Annahme der landesweiten Übergangslösung zur Behandlung von Fehlfahrten und Fehleinsätzen im Rettungsdienst für das Gebührenjahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine landesweite Übergangslösung zur Finanzierung von Fehlfahrten und Fehleinsätzen im Rettungsdienst für das Gebührenjahr 2026 beschließen. Die Vorlage bezieht sich auf einen Musterbeschluss des Landes Nordrhein-Westfalen, der als Reaktion auf langjährige Unstimmigkeiten zwischen den Rettungsdienstträgern und den gesetzlichen Krankenkassen dient.
Nach der vorliegenden Regelung sollen die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen Einsätze der Kategorie B – also Einsätze mit Patientenkontakt, bei denen jedoch kein Transport erfolgt – zu 50 Prozent mitfinanzieren. Diese Mitfinanzierung ist auf einen Anteil von höchstens 15 Prozent der Gesamtfahrten je Rettungsmittel begrenzt und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026. Kosten für Einsätze der Kategorie A (kein Patientenkontakt) sowie der Kategorie C (Einsätze zur Gefahrenabwehr oder missbräuchliche Alarmierungen) werden nicht von den Kostenträgern übernommen; diese Kosten verbleiben beim Rettungsdienstträger. Sollte der Anteil der Kategorie-B-Einsätze die 15-Prozent-Grenze überschreiten, trägt die Stadt die Kosten für den übersteigenden Anteil.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einsätze statistisch so zu erfassen, dass eine eindeutige Zuordnung der Kategorien möglich ist, und die Umsetzung in der Gebührenkalkulation für 202rachten. Zudem erklärt sich die Stadt bereit, an der landesweiten Qualitätssicherungsphase des Rettungsdienstes mitzuwirken. Geplante Ausbauvorhaben werden dabei bis zur Klärung der Rahmenbedingungen zurückgestellt, mit Ausnahme des Neubaus der Feuer- und Rettungswache an der Habinghorster Straße.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260918094823-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260918094907-0
Beratungsfolge
- 24.09.2026anstehend
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