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Sitzungsvorlage

Benennung von Vertretern der Stadt Castrop-Rauxel a) für die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH b) für den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH

2004/283 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzungsvorlage 2004/283 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel über die Benennung von Vertretern der Stadt für die Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH informiert und zur Wahl aufgefordert. Die Vorlage umfasst zwei Bereiche: die Besetzung der Gesellschafterversammlung sowie die Bestimmung von Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH ist die Stadt berechtigt, Mitglieder in die entsprechenden Organe zu entsenden. Für die Gesellschafterversammlung ist die Wahl eines Vertreters durch Mehrheitsbeschluss vorgesehen. Für den Aufsichtsrat sieht der Gesellschaftsvertrag die Entsendung von drei Mitgliedern durch die Stadt vor.

Die Vorlage weist darauf hin, dass der Bürgermeister gemäß den gesetzlichen Vorgaben das dritte Aufsichtsratsmandat wahrnimmt. In der Vergangenheit wurden die Organe der Gesellschaft durch den Bürgermeister sowie durch zwei Ratsmitglieder vertreten. Die Entscheidung über die weiteren Besetzungen der vakanten Positionen obliegt dem Rat der Stadt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Benennungen werden in der Vorlage nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 157 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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