Widmung der Wikingerstraße als Gemeindestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/-008 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sieht die Widmung der Wikingerstraße als Gemeindestraße vor. Die entsprechende Verkehrsfläche befindet sich in der Gemarkung Habinghorst und umfasst die Flur 6 mit den Flurstücken 667, 668, 672, 669 und 671.
Der Sachverhalt legt dar, dass die Wikingerstraße durch einen Durchführungsvertrag durch einen Dritten hergestellt wurde. Nach der Fertigstellung der Erschließungsanlagen ist die Straße vertragsgemäß in das Eigentum der Stadt übergegangen. Die nun beantragte Widmung erfolgt auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Durch die straßenrechtliche Widmung erhält die Fläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Damit wird der Gemeingebrauch ermöglicht, was bedeutet, dass die Nutzung der Straße im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften jedermann gestattet ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Wikingerstraße gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als Gemeindestraße für den Gemeingebrauch zu widmen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- Kompensationsflächenkonzept Castrop-Rauxel 18.01.2005
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 Planbereich: Suchttherapiezentrum Ruhrgebiet an der Grutholzallee hier: Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens 21.01.2005
- BAULEITPLANUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel Nr. 73a-Teil 1 Planbereich: Südlich des Ickerner Knotens hier: Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanänderung 24.01.2005
- BAULEITPLANUNG 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teil 2) Planbereich: 'Recklinghauser Straße' hier: Auslegungsbeschluss 24.01.2005
- Beirat für Kunst und Stadtgestaltung der Stadt Castrop-Rauxel hier: Berufung der Mitglieder 24.01.2005
- 73. Änderung des Flächennutzungsplanes Planbereich: Suchttherapiezentrum Ruhrgebiet an der Grutholzallee hier: Beschluss zur Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 BauGB 24.01.2005