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Sitzungsvorlage

Widmung der Wikingerstraße als Gemeindestraße

2005/-008 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2005/-008 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) sieht die Widmung der Wikingerstraße als Gemeindestraße vor. Die entsprechende Verkehrsfläche befindet sich in der Gemarkung Habinghorst und umfasst die Flur 6 mit den Flurstücken 667, 668, 672, 669 und 671.

Der Sachverhalt legt dar, dass die Wikingerstraße durch einen Durchführungsvertrag durch einen Dritten hergestellt wurde. Nach der Fertigstellung der Erschließungsanlagen ist die Straße vertragsgemäß in das Eigentum der Stadt übergegangen. Die nun beantragte Widmung erfolgt auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Durch die straßenrechtliche Widmung erhält die Fläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Damit wird der Gemeingebrauch ermöglicht, was bedeutet, dass die Nutzung der Straße im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften jedermann gestattet ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Wikingerstraße gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als Gemeindestraße für den Gemeingebrauch zu widmen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 145 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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