Widmung der Straße 'Westaap' als Gemeindestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2005/250 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Widmung der Straße „Westaap“ in der Gemarkung Ickern als Gemeindestraße. Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Verkehrsfläche, welche die Flur 4 mit den Flurstücken 944, 1033 und 1034 umfasst, für den Gemeingebrauch gewidmet werden.
Durch diese straßenrechtliche Widmung erhält der Bereich den Status einer öffentlichen Straße, wodurch die Nutzung im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften jedermann gestattet ist. Für das Flurstück 1034 sieht der Beschlussvorschlag jedoch eine Einschränkung vor: Die Nutzung dieses spezifischen Teilstücks soll auf Fußgänger beschränkt werden.
Der technische Beigeordnete hat den Beschlussvorschlag zur Vorlage an den Betriebsausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr für die Sitzung am 8. September 2005 vorgelegt. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Widmung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
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