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Sitzungsvorlage

Einziehung der Ottostraße gemäß § 7 Straßen- und Wegesetz NRW

2005/257 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/257 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der geplanten Einziehung der Ottostraße in der Gemarkung Rauxel. Die Straße befindet sich im Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel und ist als Gemeindestraße gemäß dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen eingestuft.

Hintergrund des Vorhabens ist die Absicht eines Investors, die Ottostraße zu erwerben, um die Verlegung eines Verbrauchermarktes von der Bahnhofstraße zur Wartburgstraße zu ermöglichen. Im Zuge der Bebauung soll die Straße in das Gewerbegrundstück einbezogen werden. Da keine weiteren Grundstücke durch die Straße erschlossen werden, sieht die Verwaltung keine weitere Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Raum vor. Planungsrechtlich bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken.

Die rechtliche Grundlage für die Einziehung bildet das Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW. Die Verwaltung beabsichtigt, die Einziehung der Straße anzuordnen, sofern keine Einwendungen gegen die geplante Maßnahme erhoben werden. Die Absicht der Einziehung soll ortsüblich mindestens drei Monate vor Erlass der Verfügung bekannt gemacht werden, um die Möglichkeit für Einwendungen zu gewährleisten. Der Beschlussvorschlag sieht die Einleitung des Verfahrens sowie die endgültige Einziehung vor, falls nach der öffentlichen Bekanntmachung keine Einwendungen vorliegen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht ausgewiesen.

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