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Sitzungsvorlage

Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel

2005/179 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2005/179 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Ziel der Neufassung ist die Anpassung der Gebührenstruktur an die neue Rechtslage, die sich aus einem Beschluss des Rates der Stadt vom 15. Dezember 2004 ergibt. Mit diesem Beschluss wurde die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes aufgehoben.

In der Folge sollen die Tarifstellen 3.6, 3.61, 3.62 und 3.63, welche die Entscheidung über Teilungsgenehmigungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie die Erteilung von Zeugnissen nach dem Baugesetzbuch regelten, aus der Satzung entfernt werden. Gleichzeitig wird die Tarifstelle 3.6.4 in die neue Tarifstelle 3.6 umgewandelt. Diese regelt künftig die Erteilung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. Nichtausüben des gemeindlichen Vorkaufsrechtes nach § 28 Absatz 1 BauGB gegen eine Gebühr von 25 Euro.

Zusätzlich umfasst die Neufassung die redaktionelle Einarbeitung von zwei bereits durch den Rat beschlossenen Änderungssatzungen in den Text der Verwaltungsgebührensatzung. Die Verwaltung gibt an, dass die Neufassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der beigefügten Neufassung durch den Rat der Stadt vor.

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