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Sitzungsvorlage

Widmung der Hubertusstraße als Gemeindestraße

2005/195 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) wird die Widmung der Hubertusstraße als Gemeindestraße zur Beratung vorgelegt. Die Vorlage 2005/195 sieht vor, die Verkehrsfläche in der Gemarkung Frohlinde, Flur 7, Flurstück 711, gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen als Gemeindestraße für den Gemeingebrauch zu widmen.

Der Sachverhalt stellt dar, dass die Hubertusstraße durch einen Durchführungsvertrag durch einen Dritten hergestellt wurde. Nach der Fertigstellung der Erschließungsanlagen wurde die Straße vertragsgemäß in das Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel übertragen. Die nun beantragte straßenrechtliche Widmung dient dazu, der Fläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen. Damit wird der Gemeingebrauch ermöglicht, was die Nutzung der Straße durch jedermann im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet.

Die Verwaltung gibt an, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der Beschlussvorschlag basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Straßen- und Wegegesetzes NRW.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 138 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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