BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 184 Planbereich: Erweiterung GE-Gebiet Merklinde Hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (§ 2 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 184 zur Erweiterung des Gewerbegebiets Merklinde beschlossen. Das etwa acht Hektar große Plangebiet liegt im Ortsteil Merklinde, nördlich des Gewerbegebiets Stahlbaustraße, und umfasst Teile des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5a.
Die Planung dient der Schaffung einer neuen Straßenverbindung zwischen der Stahlbaustraße und dem Neuen Hellweg sowie einem Anschluss an die L654. Ziel ist es, den Schwerverkehr aus dem Gewerbegebiet direkt anzubinden und dadurch Verkehrsflüsse durch Wohnbereiche zu reduzieren. Für die Umsetzung dieser Straßenplanung ist die Inanspruchnahme von Flächen des Unternehmens Thimm Verpackung sowie eine damit verbundene Umgestaltung des Werksgeländes vorgesehen. Ein zuvor geplanter vorhabenbezogener Bebauungsplan wird aufgrund fehlender Festlegungen zu einem Realisierungszeitraum durch dieses allgemeine Verfahren ersetzt.
Im Rahmen der Neugestaltung sollen Flächen, die bisher als Bahnflächen festgesetzt waren, in Gewerbeflächen umgewandelt werden. Gleichzeitig ist die Aufgabe von Gewerbeflächen im Osten des Gebiets zugunsten von Freiräumen geplant. Die Planung sieht vor, im Norden eine Maßnahmenfläche zu entwickeln, die unter dem Aspekt des Biotop- und Artenschutzes eine besondere Qualität erhalten soll. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie für notwendige Gutachten, wie den Umweltbericht oder das Entwässerungskonzept, werden über einen städtebaulichen Vertrag vom Investor getragen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 1
Verwandte Vorlagen
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