GESTALTUNGSSATZUNG Satzung Nr. 1 der Stadt Castrop-Rauxel über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen bebauter Grundstücke (Gestaltungssatzung) Planbereich 'Aapwiesen, Teil 1' Hier: Beschluss der Gestaltungssatzung nach § 86 BauO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Einführung der Gestaltungssatzung Nr. 1 für den Planbereich „Aapwiesen, Teil 1“. Die Vorlage zur Beratung im Betriebsausschuss 3 sowie im Rat der Stadt sieht den Beschluss einer Satzung vor, die die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen auf bebauten Grundstücken regelt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ein etwa 3,04 Hektar großes Areal im Stadtteil Ickern, nördlich der Emscher, und deckt sich mit dem Bereich des Bebauungsplanes Nr. 102.
Anlass für die Erarbeitung ist die bevorstehende Privatisierung von 14 Hausgruppen innerhalb der Siedlung „Aapwiesen“, die in den 1950er Jahren als Bergarbeitersiedlung entstand. Ziel der Satzung ist es, das einheitliche Erscheinungsbild und den historischen Charakter der Siedlungsstruktur langfristig zu erhalten. Die Regelungen konzentrieren sich dabei auf die vom öffentlichen Straßenraum einsehbaren Gebäudeteile und Grundstücksflächen. Konkret umfasst die Satzung Vorgaben zur Gestaltung von Außenwänden, Fenster- und Türöffnungen, Dächern, Anbauten, Garagen, Stellplätzen sowie Außenanlagen.
Die Bestimmungen sind auf alle Vorhaben anzuwenden, welche die äußere Gestaltung verändern, wobei reine Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten ausgenommen sind. Zur Unterstützung der zukünftigen Eigentümer soll die Satzung durch ein informelles Gestaltungshandbuch ergänzt werden, das Empfehlungen und Beispiele enthält. Die Einführung der Satzung hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 30a Planbereich: Kastanienweg Hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB) b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB) 21.04.2006
- Beratung des Betriebsbudgets 2006/2007 20.04.2006
- Grubengasanlage Dingen hier: Sachstandsbericht 20.04.2006
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- Antrag der Ratsfraktion der FWI vom 27.04.2006 hier: Anfrage der FWI-Fraktion 28.04.2006