BAULEITPLANUNG Bebauungsplan Nr. 30a Planbereich: Kastanienweg Hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB) b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2006/122 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) behandelt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 30a für den Planbereich Kastanienweg im Ortsteil Schwerin. Das etwa 2,18 Hektar große Gebiet umfasst Grundstücke am Kastanienweg sowie Flächen der Westhofenstraße. Ziel der Änderung ist die Anpassung der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksteilung, um eine nachfrageorientierte Vermarktung zu ermöglichen.
Der Rat der Stadt soll die Stellungnahmen der RWE Westfalen-Weser-Ems sowie des Kreises Recklinghausen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag berücksichtigen. Zudem wird die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 30a als Satzung sowie die Beschlussfassung über redaktionelle Änderungen an der Begründung vorgeschlagen. Diese Änderungen betreffen unter anderem die Bereiche Entwässerung, Verkehrsflächen und Bodenschutz. Im Rahmen der textlichen Festsetzungen wird ein Teil der Festsetzung F 8 zur Sicherstellung des Wasserablaufs ersatzlos gestrichen.
Hinsichtlich des Bodenschutzes ist festgelegt, dass bei der Beschaffung von Böden für den Massenausgleich zur Herstellung von Grünflächen oder Hausgärten außerhalb des Plangebiets die Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutzverordnung einzuhalten sind. Bei weiteren Parametern gelten die Anforderungen der Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall zur stofflichen Verwertung mineralischer Reststoffe sowie die Schadstoffgehalte für den Zuordnungswert Z 0. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage sind nicht vorhanden. Die öffentliche Auslegung des Plans fand im Zeitraum vom 13. März bis zum 13. April 2006 statt. Die Beratung ist für den 18. Mai 2006 im Betriebsausschuss 3 und für den 24. Mai 2006 im Rat der Stadt vorgesehen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)
- GESTALTUNGSSATZUNG Satzung Nr. 1 der Stadt Castrop-Rauxel über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen bebauter Grundstücke (Gestaltungssatzung) Planbereich 'Aapwiesen, Teil 1' Hier: Beschluss der Gestaltungssatzung nach § 86 BauO NRW 21.04.2006
- Beratung des Betriebsbudgets 2006/2007 20.04.2006
- Grubengasanlage Dingen hier: Sachstandsbericht 20.04.2006
- Straßenschäden an Gemeindestraßen 19.04.2006
- Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Castrop-Rauxel hier: Belange des Umweltschutzes - Umweltprüfung Ergebnisse der Abstimmung über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung mit den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Verbänden 19.04.2006
- Antrag der Ratsfraktion der FWI vom 27.04.2006 hier: Anfrage der FWI-Fraktion 28.04.2006