Die Sitzungsvorlage 2003/034 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Fortführung und Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts (HSK) für den Zeitraum bis 2014. Da die aktuelle Finanzplanung vorsieht, dass ein originärer Haushaltsausgleich erst im Jahr 2014 erreicht wird, muss die Laufzeit des bestehenden Konzepts von ursprünglich 2008 auf 2014 verlängert werden. Die Voraussetzungen für eine Genehmigung des HSK durch die Aufsichtsbehörde sind derzeit nicht erfüllt, da die Einnahmen die Ausgaben erst im Jahr 2008 übersteigen werden.
Im Rahmen der überarbeiteten Planung ergibt sich ein Einsparvolumen von insgesamt 146.367.825 Euro, wobei dieser Wert durch die Deckelung der Personalausgaben beeinflusst wird. Die Verwaltung hat zudem eine Ergänzung zum Haushaltssicherungskonzept 2003 mit einem Volumen von 9.996.075 Euro erarbeitet, der sich primär aus Personalkosten und Sachkosten zusammensetzt. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B wurde geprüft, ist jedoch aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.
Aufgrund der fehlenden Genehmigungsfähigkeit des HSK für das Jahr 2003 gelten die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung, wodurch die Realsteuern auf den Sätzen des Vorjahres verbleiben. Der Rat der Stadt soll das fortgeschriebene Konzept beschließen und die Ergänzung zur Kenntnis nehmen, wobei die endgültige Beschlussfassung für eine Sitzung im April 2003 vorgesehen ist. Weitere Sparvorschläge zur Konsolidierung werden derzeit von der Verwaltung erarbeitet.